Straßenrecht wird geändert: Sharing-Fahrzeuge werden reguliert

Kristian Ronneburg

Anbieter von Sharing-Fahrzeugen wie Carsharing, Leihrädern, E-Scootern und co. konnten ihren Anspruch, den Verkehr zu verringern und ihn stadtverträglich zu gestalten, leider bisher nicht einlösen.

Das Land Berlin muss dabei mit den negativen Folgen wie Mehrverkehr durch die Ballung der Angebote in der Innenstadt und erheblichen Nutzungskonflikten im öffentlichen Raum umgehen. Auch für viele Fußgängerinnen und Fußgänger sind unachtsam abgestellte E-Scooter und Leihräder ein echtes Problem. Um die Angebote künftig im Sinne des Mobilitätsgesetzes regulieren und steuern zu können, wird der Senat straßenrechtliche Bestimmungen ändern. Ein entsprechender Referentenentwurf der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz befindet sich nun im Beteiligungsverfahren.

Dazu erklärt Kristian Ronneburg, verkehrspolitischer Sprecher der Linksfraktion Berlin:

„Was wir als Linksfraktion schon seit Jahren fordern, wird jetzt angegangen: Rot-Rot-Grün wird das gewerbliche Anbieten von Mietfahrzeugen künftig als Sondernutzung gesetzlich definieren und die bisherige Logik auf unseren Straßen umkehren. Künftig müssen Mobilitätsdienstleister eine Erlaubnis zur Nutzung der Straße beantragen, die sie wiederum erst dann erhalten, wenn sie entsprechende Anforderungen des Landes erfüllen. Maßgeblich ist das Berliner Mobilitätsgesetz. Anbieter werden in Zukunft durch ein transparentes Vergabeverfahren gehen, wenn sie ihre Fahrzeuge auf die Straße bringen wollen. Wir als Linksfraktion wollen, dass die Sharing-Angebote einen Nutzen für die ganze Stadt entfalten. Deshalb wollen wir künftige Verfahren so gestalten, dass Fahrzeugflotten gleichmäßig über die ganze Stadt verteilt und Sharing-Angebote über den S-Bahn-Innenring hinaus gebracht werden, damit in den Außenbezirken mehr Alternativen für den Verzicht auf das Auto zur Verfügung stehen.“

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Kristian Ronneburg