Umgang des Senats mit dem Ergebnis des Volksentscheids „Berlin braucht Tegel“

28. Sitzung, 14. Juni

Harald Wolf (LINKE):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass dieser Tagesordnungspunkt nicht die Gelegenheit ist, um politische Fensterreden zu halten, sondern es geht um die ernsthafte Auseinandersetzung mit der Frage, ob das Anliegen des erfolgreichen Volksentscheids zur Offenhaltung von Tegel rechtlich und faktisch umsetzbar ist.

Mit dem Volksentscheid folgt eine Handlungsverpflichtung des Senats. Ich möchte an dieser Stelle den von der FDP-Fraktion bestellten Gutachter, Professor Ziekow zitieren. Professor Ziekow führte in der Anhörung im Ausschuss aus:

Der Senat von Berlin ist verpflichtet zu handeln, nämlich alles dafür zu tun, was möglich ist, damit Tegel offen bleibt. Auf das Ergebnis kann er nicht verpflichtet werden.

– Und weiter:

Der Senat ist nur zum Handeln verpflichtet und schuldet eben nicht das Ergebnis, die Offenhaltung von Tegel.

Soweit der Gutachter der FDP.

Es geht also darum zu diskutieren, ob der Senat entsprechend dieses Auftrags gehandelt hat, und ob das Ergebnis, zu dem der Senat gekommen ist, zutreffend ist. Der Senat hat Gespräche mit den Gesellschaftern, mit Brandenburg und dem Bund, geführt, er hat umfangreiche Gutachten und Stellungnahmen in den Senatsverwaltungen eingeholt, er hat den ehemaligen Richter am Bundesverwaltungsgericht, Herrn Paetow, zu einer ausführlichen gutachterlichen Stellungnahme gebeten.

Ich will an dieser Stelle darstellen, weshalb auch ich zu der gleichen Schlussfolgerung wie der Senat komme, dass die Offenhaltung von Tegel aufgrund der existierenden rechtlichen Bindungen und der damit verbundenen Zeitabläufe faktisch unmöglich ist.

Die Gründe sind, erstens: Der Landesentwicklungsplan Flughafenstandort verlangt die Schließung des Flughafens Tegel sechs Monate nach der Inbetriebnahme des BER: An diese gesetzliche Vorgabe sind alle Gesellschafter gebunden. Eine Aufhebung dieser Vorgabe wäre nur im Einvernehmen mit allen anderen, mit dem Bund und mit Brandenburg, möglich. Eine solche Erklärung liegt nicht vor, sondern das Gegenteil liegt vor.

An dieser Stelle noch einmal die Anmerkung: Die persönliche Meinung eines einzelnen Bundesministers ist nicht ausschlaggebend, sondern die Meinung der Bundesregierung als Kollektivorgan, als Kollegialorgan. Wenn wir das ernst nehmen würden, was jeder Minister der Bundesregierung als persönliche Meinung äußert, dann wäre es schlecht um dieses Land bestellt.

Nun stehen wir vor der Situation, dass es angesichts der fehlenden Bereitschaft von Brandenburg, diese rechtliche Grundlage, den Landesentwicklungsplan Flughafenstandort zu ändern, nur die Möglichkeit gäbe, dass das Land Berlin einseitig – ich lasse keine Zwischenfrage zu, ich möchte diesen Vortrag konzentriert zu Ende bringen, da er wahrscheinlich vor Gericht vorgelegt wird.

Angesichts dieser Situation gäbe es nur die Möglichkeit zu einer einseitigen Kündigung des Landesplanungsvertrags. Diese würde frühestens 2022 rechtswirksam. Damit wären wir aber noch nicht am Ende des Themas, denn es müssten neue landesplanerische Regelungen getroffen werden. Dazu wären umfangreiche Verfahren notwendig, Anhörungsverfahren der Träger öffentlicher Belange, Umweltverträglichkeitsprüfungen etc. etc. –, das heißt, eine neue planungsrechtliche Grundlage wäre nicht vor 2025 zu erwarten. Im Rahmen dieses Verfahrens gäbe es noch eine Vielzahl von rechtlichen Anfechtungsmöglichkeiten, Klagemöglichkeiten von Umweltverbänden, Anwohnerinnen und Anwohnern etc. etc., die wahrscheinlich noch eine weitere Verzögerung bedeuten würden. Kurz: Bis der Widerruf des Widerrufs der Betriebsgenehmigung und der Aufhebung des fiktiven Planfeststellungsbeschlusses für Tegel in Kraft treten könnten, wäre der BER längst am Netz und damit würde der Automatismus des Schließungsbeschlusses gegriffen haben. Damit wäre Tegel geschlossen, bevor die rechtlichen Möglichkeiten zur Aufhebung geschaffen werden könnten.

Lassen Sie mich noch einen Satz zu dem Thema sagen, das immer wieder angesprochen wird: die Kapazität! Diese Diskussion ist absurd, weil wir alle wissen: Luftseitig gibt es kein Kapazitätsproblem am BER. Kapazitätsprobleme sind nur auf dem Boden bei den Abfertigungseinrichtungen vorhanden. Mit dem Hauptterminal, mit der Nutzung von Schönefeld-Alt, 6 Millionen zusätzlichen Passagieren und Abfertigungskapazitäten am Terminal T2 liegt die Kapazität beim Eröffnungstermin deutlich über den Prognosen, die vorliegen. Deshalb gibt es auch keinen Kapazitätsengpass.

Deshalb komme ich zu dem Schluss, aufgrund der rechtlichen Bindungen und Verpflichtungen, der umfangreichen Verfahren, die notwendig wären, um diese rechtlichen Voraussetzungen zu überwinden – ohne die Zustimmung von Brandenburg – und damit die Voraussetzungen für eine Öffnung zu schaffen, käme das durch die zeitlichen Abläufe viel zu spät. Bis dahin wäre Tegel aufgrund der existierenden rechtlichen Verpflichtung zur Schließung von Tegel geschlossen. Damit ist das Begehren des Volksentscheids faktisch nicht umsetzbar. Das ist die Schlussfolgerung, die wir heute schließen. Zur Ehrlichkeit und zur Wahrheit gehört auch, den Menschen zu sagen, was geht und was nicht geht, statt eine weitere Heuchelei zu betreiben und etwas zu suggerieren, das nicht funktioniert.

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