Informationsfreiheitsgesetz zu Transparenzgesetz weiterentwickeln
"Der Staat ist nicht für sich selbst da, sondern als Organisation des Gemeinwesens. Der Staat ist für seine Bürgerinnen und Bürger da, und für niemand anderen sonst. Also haben alle Bürgerinnen und Bürger ein Recht darauf, möglichst viele Informationen über die Tätigkeit von Staat und Behörden zu erhalten." sagt Tobias Schulze.
75. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses, 11. März 2021
Zu "Gesetz zur Weiterentwicklung des Informationszugangs für die Allgemeinheit" (Priorität der Fraktion Die Linke)
Tobias Schulze (LINKE):
Frau Präsidentin, vielen Dank! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe den Eindruck, Volkspartei definiert man mit möglichst wenig Anwesenheit auf den Rängen.
Aber gut. – Ich möchte zu einem sehr unangenehmen Thema kommen. Informationsfreiheit und Transparenz sind nämlich keine angenehmen Themen, nicht für uns Parlamentarier, auch nicht für den Senat, nicht für die Bezirke und auch nicht für alle nachgelagerten öffentlichen Einrichtungen und Behörden. Was genau an den Themen Informationsfreiheit und Transparenz so unangenehm ist, kann man auf dem Portal „Frag den Staat“ sehen. Angenehm ist es nämlich zum Beispiel nicht, wenn ein Bürger nach vernichteten Impfdosen in Berlin fragt. Angenehm ist es auch nicht, wenn per IFG-Anfrage herauskommt, dass Berliner Polizeibeamte vor dem G-20-Gipfel in Hamburg so wild gefeiert haben, dass sie wieder nach Hause geschickt wurden. Und erst recht besonders unangenehm ist es, wenn die Studierendenvertretung der Freien Universität wissen will, wie die Bewertung einer Dissertation einer bekannten Politikerin zustande kam.
Aber ob angenehm oder nicht, der Grundsatz der Informationsfreiheit geht auf den Leitsatz demokratischer Staatsverfassung zurück: Der Staat ist nicht für sich selbst da, sondern als Organisation des Gemeinwesens. Der Staat ist für seine Bürgerinnen und Bürger da, und für niemand anderen sonst.
Also haben alle Bürgerinnen und Bürger ein Recht darauf, möglichst viele Informationen über die Tätigkeit von Staat und Behörden zu erhalten. Diese Informationsfreiheit ist in Art. 5 Grundgesetz sogar mit Verfassungsrang versehen. Der Staat hat grundsätzlich vor seinen Bürgerinnen und Bürgern nichts zu verbergen, denn er ist von ihnen – und nur von ihnen – legitimiert. Demokratie und Mitbestimmung werden nämlich erst dann wirklich ermöglicht, wenn öffentliche Informationen nicht als Machtmittel zurückgehalten und damit missbraucht werden können. Informationsfreiheit heißt, dass Bürgerinnen und Bürger mitreden, dass sie mitentscheiden können, und es heißt auch, dass Bürgerinnen und Bürger den Staat kontrollieren können, weil sie etwas wissen über den Staat.
Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie haben richtig gehört: Wir als Abgeordnete bekommen Konkurrenz bei der Kontrolle der Regierung. Aber in dem Ziel, dass wir die Kontrolle des Staats demokratisieren und in die Hände von vielen legen wollen, sind wir uns hier im Hause hoffentlich alle einig.
Der Weg zur nicht veröffentlichten amtlichen Information ist bisher äußerst steinig. Wer von uns es einmal probiert hat, der weiß das. Man kann einen IFG-Antrag stellen, dann wird über die Rechtmäßigkeit entschieden, und oft landen strittige Auskunftsersuchen vor Gericht und ziehen lange Gerichtsverhandlungen nach sich. Bisher wird etwa jede dritte IFG-Anfrage abgelehnt. Je nach Aufwand werden Gebühren berechnet, die erheblich sein können; sie können bis zu mehrere Hundert Euro betragen. Das hält dann schon mal den einen oder anderen Bürger davon ab, eine IFG-Anfrage zu stellen.
Es gab und gibt also genug Möglichkeiten für den Staat, der Informationsfreiheit viele Steine in den Weg zu legen. Und genau dort, an dieser Stelle, setzt die Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes zu einem Transparenzgesetz an. Was ist ein Transparenzgesetz? – Ein Transparenzgesetz verpflichtet Behörden und öffentliche Bereiche, Informationen und Daten proaktiv, von sich aus auf digitalem Wege für alle zugänglich zu machen, und zwar gebührenfrei, maschinenlesbar und unter offenen Lizenzen. Alle Daten für alle öffnen – so lautet die Überschrift für eine Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes zu einem Transparenzgesetz. Das steht genau so auch im Koalitionsvertrag von Rot-Rot-Grün.
Dabei geht es nicht nur um demokratische Kontrolle. Offene, maschinenlesbare Daten – jetzt können die FDP und die CDU mal hinhören – können auch positive Effekte für die Wirtschaft haben, für den gemeinnützigen Sektor, und nicht zuletzt für die Verwaltung selbst.
[Beifall von Sebastian Schlüsselburg (LINKE)
und Bernd Schlömer (FDP)]
– Da klatscht der Kollege Schlömer; der weiß, worum es geht. Das ist sehr gut.
Ich nenne zwei Beispiele: Die „Öffi“-App etwa, die wahrscheinlich einige von uns kennen, funktioniert nur deswegen, weil die Nahverkehrsunternehmen ihre Datenports für jedermann aufgemacht haben und jedermann dort über die offene Schnittstelle zugreifen kann. Auch der Kita-Navigator, über den Eltern freie Plätze finden können, nutzt die Daten der integrierten Software Berliner Jugendhilfe. Das ist ein Programm, das sonst Geschäftsvorgänge zwischen den Kitaträgern und dem Land Berlin abwickelt. Diese Daten werden auf „öffentlich“ gestellt und können damit den Kita-Navigator füttern. – Wer also Daten proaktiv öffnet, der gibt kreativen Entwicklern spannende Möglichkeiten für neue Anwendungen.
Der größte Nutznießer dieser offenen Daten ist jedoch die öffentliche Hand selbst. Heute bleibt das Wissen von Verwaltungen in den Schreibtischschubladen oder auf den PCs liegen, und nur selten wird es hervorgekramt. Man nennt das auch Datensilos, wer den Begriff schon mal gehört hat. Wenn ein Beamter also in die Akten oder Datensätze einer anderen Beamtin schauen will, dann muss er sie erst anrufen und anfragen. Mit einem Transparenzgesetz stünden diese Daten zum gegenseitigen Zugriff sofort und proaktiv bereit.
Das zivilgesellschaftliche Bündnis für den Volksentscheid Transparenz, in welchem auch wir als Berliner Linke Mitglied sind, hat daher Druck gemacht und bereits 2018 einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt und diesen mit über 33 000 Unterschriften eingereicht. Wir hätten uns als Linke gewünscht, dass der Senat sowohl bei der Prüfung dieses Volksbegehrens als auch bei der Vorlage eines eigenen Gesetzentwurfs deutlich schneller reagiert.
Auch inhaltlich muss ich leider sagen, dass wir den Entwurf in Zusammenarbeit mit den zivilgesellschaftlichen Initiativen noch einmal deutlich gegen den Strich bürsten müssen. Insbesondere Verschlechterungen gegenüber dem bereits seit über 20 Jahren geltenden Informationsfreiheitsgesetz können wir leider nicht so stehenlassen. So soll es laut Senatsentwurf eine Menge Bereichsausnahmen geben, also ganze Verwaltungseinheiten, die nicht auf Bürgeranfragen antworten müssen. Das betrifft etwa den Verfassungsschutz, die Polizei, Stiftungen und ihre Satzungen, aber es soll auch den ganzen Bereich Wissenschaft und Forschung betreffen. Eine Anfrage zur Dissertation einer Politikerin, wie ich sie zu Beginn erwähnte, wäre dann also nicht mehr zulässig. Auch die Abgeordnetenhausverwaltung soll nicht mehr der Informationsfreiheit unterliegen. Das kann die Frau Präsidentin doch nicht wollen, nehme ich an – oder, Frau Präsidentin?
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Senatsentwurf für ein Transparenzgesetz ist eine Grundlage, an der wir nun im Austausch mit dem Bündnis Transparenz Berlin intensiv weiter arbeiten werden. Wir wollen, dass die Daten aus den Silos kommen, denn ich glaube, Daten öffnen ist besser für uns alle. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.