Anreize setzen, um Personalmangel zu bekämpfen

26. Sitzung, 17. Mai 2018

Regina Kittler (LINKE):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir wissen es alle: In einigen Bereichen der Berliner Verwaltung, besonders in den Schulen, wird es zunehmend schwieriger, qualifiziertes Personal zu finden. Neben der Steigerung der Attraktivität des Landes Berlin als Arbeitgeber für neue Beschäftigte halten wir es für erforderlich, den bereits beim Land Berlin beschäftigten Beamtinnen und Beamten einen Anreiz zu bieten, damit sie über die Regelalterszeit hinaus im aktiven Dienst des Landes Berlin verbleiben.

Die rechtliche Möglichkeit dazu ist bereits vorhanden: Nach dem Landesbeamtengesetz kann der Eintritt in den Ruhestand auf Antrag der Beamtin oder des Beamten, wenn es im dienstlichen Interesse liegt, über das vollendete 65. Lebensjahr hinaus geschoben werden, und war bis zur Vollendung des 68. Lebensjahres. Vorgesehen ist nun ein nichtruhegehaltsfähiger Zuschlag von 20 Prozent der Dienstbezüge für diese Beamtinnen und Beamten.

Um auch eine Teilzeitbeschäftigung in diesem Zeitraum attraktiv zu machen, ist darüber hinaus ein gesonderter Zuschlag bei Teilzeitbeschäftigung vorgesehen. Ein längeres Verbleiben im aktiven Dienst hat außerdem für jene Beamtinnen und Beamten, die noch nicht den höchsten Ruhegehaltssatz erreicht haben, den Vorteil, dass sich ihr Ruhegehaltssatz erhöht und ihnen damit beim Eintritt in den Ruhestand eine höhere Altersvorsorge zusteht.

Die hier vorgeschlagenen gesetzlichen Änderungen reichen sich in die vielfältigen Bemühungen des Senats und der Koalitionsfraktionen ein, dem Fachkräftemangel angesichts der Anforderungen einer wachsenden Stadt und den zugleich anstehenden Pensionierungswellen im öffentlichen Dienst konzentriert entgegenzutreten. Hier ließe sich ein ganzer Kanon von Maßnahmen aufzeigen, die wir bereits ergriffen haben. Ich nenne nur einige davon, z. B. die erweiterten Möglichkeiten für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger oder aber die deutliche Ausweitung der Ausbildung, die Tarifverhandlungen zur Ausbildungsvergütung, die Beschleunigung der Stellenbesetzungsverfahren und den Abbau des Beförderungsstaus, die Einführung von Leitungsprämien und Leistungszulagen auch für Tarifbeschäftigte und auch die Verlängerung der Stufe-5-Regelung im Lehrkräftebereich, natürlich nicht zuletzt auch E- und A-13 für Grundschullehrkräfte.

Der hier zu beschließende Gesetzentwurf eröffnet ein neues Angebot, nicht nur für die Jahr für Jahr etwa 1 000 Lehrkräfte, die in den Ruhestand wechseln, sondern für alle Beamtinnen und Beamten. Hoffen wir, dass es viele annehmen! Ich fordere alle dazu auf, die darüber nachdenken.

Kontakt