Gegen Mietenexplosion und Verdrängung
Bilanz der linken Beteiligung an der rot-rot-grünen Regierung 2017 - 2021
Mit der linken Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Katrin Lompscher (Dezember 2016 - August 2020) und dem linken Senator für Stadtentwicklung und Wohnen Sebastian Scheel (seit August 2020)
- Mit dem Mietendeckel haben wir versucht, alle Spielräume auszunutzen, um die Mieter:innen vor explodierenden Mieten und Verdrängung zu schützen. Wir wollten damit die Mieten einfrieren, Obergrenzen bei Wiedervermietung einführen und Vermieter:innen dazu verpflichten, Mieten bei bestehenden Verträgen abzusenken. Da das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass das Land Berlin nicht für die Begrenzung der Mieten zuständig ist, ist jetzt den Bund in der Pflicht, diese Maßnahmen umzusetzen.
- Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sind für uns das Rückgrat einer sozialen Wohnungspolitik. Mit den linken Senator:innen für Stadtentwicklung und Wohnen Katrin Lompscher (Dezember 2016 – August 2020) und Sebastian Scheel (seit August 2020) haben wir sie auf sozialen Kurs gebracht. Durch Neubau und Ankauf wollen wir den Bestand der Wohnungen in öffentlicher Hand deutlich erhöhen. Im Laufe dieser Wahlperiode wuchs er bereits um rund 38.500 Wohnungen. Insgesamt verfügen die sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften jetzt über 336.238 Wohnungen (Stand 12/20). Das Ziel, den landeseigenen Bestand bis zum Ende der Legislatur auf 340.000 Wohnungen zu erhöhen, wird somit vermutlich mehr als erreicht. Bei Neubauprojekten der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften müssen mindestens die Hälfte der Wohnungen mietpreis- und belegungsgebunden für höchstens 6,70 Euro pro Quadratmeter an Menschen mit Wohnberechtigungsschein (WBS) vermietet werden. 63 Prozent der vorhandenen Wohnungen, die wieder vermietet werden, werden an WBS-berechtigte Haushalte vermietet. Von diesen 63 Prozent müssen wiederum 25 Prozent der Wohnungen an besondere Bedarfsgruppen, wie zum Beispiel Wohnungslose oder Geflüchtete, vermietet werden.
- Schon vor dem Mietendeckel hatten wir Mieterhöhungen bei landeseigenen Wohnungen begrenzt. Wir als Linke haben nach dem Mietendeckel-Urteil erreicht, dass die Mieten der landeseigenen Wohnungen weiterhin im Sinne des Gesetzes gedeckelt bleiben. Bis 2022 darf die Miete gar nicht erhöht werden, danach bis 2025 nur um ein Prozent pro Jahr. Wird eine landeseigene Wohnung wieder vermietet, dann höchstens zur ortsüblichen Vergleichsmiete minus zehn Prozent. Falls das weniger ist als die Vormiete, gilt diese. Durch den Mietendeckel abgesenkte Mieten bleiben abgesenkt, können aber ab 2022 Stück für Stück bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden.
- Mieterschutz in der Coronapandemie: Um Mieter:innen vor einem drohenden Verlust der Wohnung während der Coronapandemie zu schützen, wurden bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften seit Ende März 2020 Mieterhöhungen bei Wohnungen und Gewerberäumen, Kündigungen wegen Zahlungsrückständen und Räumungen ausgesetzt.
- Im sozialen Wohnungsbau gab es seit 2017 für etwa 46.000 Haushalte keine Mieterhöhung. Mieten dürfen im sozialen Wohnungsbau außerdem nicht mehr rückwirkend erhöht werden. Sozialmieter:innen haben jetzt bereits einen Anspruch auf Mietzuschüsse, wenn ihre Warmmiete – statt wie bisher die Kaltmiete – ein Drittel ihres Einkommens übersteigt. Die Höhe des maximalen Mietzuschusses wurde von 2,50 Euro auf 5 Euro pro Quadratmeter angehoben.
- Offene und kostenlose Mieterberatungsstellen für alle Mieter:innen sind in allen Bezirken eingerichtet worden. Zudem können seit Anfang 2019 Menschen mit wenig Einkommen, wie Empfänger:innen von Transferleistungen und Asylbewerber:innen, durch Kooperationsverträge mit Mieterverbänden einen kostenlosen Rechtsschutz bekommen. Dadurch können sich auch Mieter:innen mit wenig Geld gegen unberechtigte Forderungen ihrer Vermieter zur Wehr setzen.
- Die Stadt zurückholen: Um bezahlbare Mieten langfristig zu sichern, wollen wir als Linksfraktion möglichst viele Wohnungen in öffentliches Eigentum bringen. Insgesamt über 20.000 Wohnungen sind gezielt von landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften angekauft worden (Stand 11/20). Beispiele dafür sind das Neue Kreuzberger Zentrum am Kottbusser Tor, das Pallasseum in Schöneberg und das Kosmosviertel in Treptow-Köpenick. In Buckow wurden 900 und in Spandau und Reinickendorf fast 6.000 Wohnungen angekauft. Durch Zusammenarbeit von Senat, Bezirk und Mieter:innen konnten an der Karl-Marx-Allee in Friedrichshain 670 Wohnungen vor dem Verkauf an die Deutsche Wohnen gerettet werden. Als Linksfraktion haben wir erreicht, dass mehr Geld für Ankäufe zur Verfügung gestellt wird.
- Die Linksfraktion unterstützt die Volksinitiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“. Aus einem von uns beauftragten Gutachten geht hervor, dass Berlin befugt ist, ein Gesetz zur Vergesellschaftung des Grundes und Bodens großer Immobilienkonzerne zu erlassen. Nach einem erfolgreichen Volksentscheid wollen wir das schnell umsetzen und haben schon einen Aufschlag für ein mögliches Gesetz gemacht.
- Gegen Verdrängung: Wir wollen Mieter:innen vor Spekulation und Verdrängung schützen. Mit dem Vorkaufsrecht können die Bezirke in Milieuschutzgebieten in Kaufverträge eintreten und Wohnhäuser zu Gunsten gemeinwohlorientierter Wohnungsunternehmen erwerben. Bereits 84-mal haben die Bezirke davon Gebrauch gemacht und damit 2.415 Wohnungen gesichert. Die Käufer:innen von 313 Häusern mit 7.910 Wohnungen wurden zudem durch sogenannte Abwendungsvereinbarungen dazu verpflichtet, die Ziele des Milieuschutzes einzuhalten. Damit wurde bislang insgesamt für 10.325 Wohnungen in Milieuschutzgebieten eine soziale Wohnungsbewirtschaftung dauerhaft gesichert (Stand 3/2021).
- Insgesamt sind über eine Million Menschen in 71 Milieuschutzgebieten besser vor Verdrängung geschützt. Die Zahl der Milieuschutzgebiete wurde damit mehr als verdoppelt (Stand 9/2021).
- Flächen ankaufen: 250 Millionen Euro sind im Haushalt für 2020 und 2021 eingeplant, um dringend benötigte Grundstücke für eine soziale und ökologische Stadtentwicklung für das Land anzukaufen. Flächen des Landes werden außerdem nicht mehr verkauft, sondern nur noch in Erbbaurecht vergeben, das gilt jetzt auch für Restflächen, die nicht zur Bebauung geeignet sind. Die Linksfraktion will das auch per Gesetz festlegen und hat dafür einen Vorschlag vorgelegt.
- Der Senat hat außerdem mehrere Vorkaufsrechtsverordnungen erlassen, um Flächen für eine soziale Stadtentwicklung zu sichern.
- Um besser gegen illegale Ferienwohnungen und spekulativen Leerstand vorgehen zu können, haben wir das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum verschärft. Für Ferienwohnungen wurde eine Registrierungspflicht eingeführt. Wohnungen sollen zum dauerhaften Wohnen da sein; kurzzeitige Weitervermietungen müssen deshalb durch die Bezirksämter genehmigt werden. Träger von sozialen Einrichtungen, wie zum Beispiel betreutes Wohnen, sorgen für Wohnraum und fallen deshalb nicht unter das Verbot.
- Bei großen Neubauprojekten privater Bauherren müssen mindestens 30 Prozent der Wohnflächen als Sozialwohnungen errichtet werden, statt wie zuvor 25 Prozent der Wohnungen.
- Um neuen Wohnraum zu schaffen, werden vom linken Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel 16neue Stadtquartiere unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit entwickelt. Die über 50.000 Wohnungen entstehen in gemischten Quartieren, für die auch die soziale, kulturelle und verkehrliche Infrastruktur mitentwickelt wird. Auch hier gilt: Dort, wo auf landeseigenen Flächen gebaut wird, wird die Hälfte der Wohnungen für WBS-Berechtigte und die andere Hälfte zu leistbaren Mieten errichtet.
- Mit zuletzt über 19.000 (2019) Fertigstellungen wurden in Berlin deutlich mehr Neubau-Wohnungen errichtet als zu Beginn der Legislaturperiode. Auch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben ihren Neubau deutlich gesteigert: von 1.300 fertiggestellten Wohnungen im Jahr 2016 auf 5.792 im Jahr 2020. Von 2017 bis Ende 2021 werden die städtischen Wohnungsbaugesellschaften insgesamt über 30.000 Wohnungen begonnen und über 21.000 Wohnungen fertiggestellt haben.
- Um Anwohner:innen bei Neubauprojekten frühzeitig einzubeziehen, sind neue Leitlinien für mehr Bürgerbeteiligung entwickelt und vom Senat im Herbst 2019 beschlossen worden. Bei besonders umstrittenen Projekten wie beispielsweise der Fischerinsel oder dem Checkpoint Charlie konnten wir erreichen, dass die bisherigen Pläne überarbeitet werden.
- Genossenschaften bekommen eine neue Förderung sowie Grundstücke, damit sie dort preiswerte Wohnungen bauen können. Für Genossenschaften wird auch ein Modell für dauerhafte Mietpreis- und Belegungsbindungen der Wohnungen entwickelt, bislang sah die Wohnraumförderung dafür lediglich 30 Jahre vor. Zusätzlich werden WBS-berechtigte Haushalte dabei unterstützt, Genossenschaftsanteile zu kaufen.
- Auch das Personal in den Verwaltungen für den Bereich Bauen und Wohnen wurde deutlich aufgestockt, um zum Beispiel Bauanträge schneller zu bearbeiten.
- Die Ufer der Berliner Gewässer müssen für alle öffentlich zugänglich sein, dafür haben wir einen Antrag ins Abgeordnetenhaus eingebracht.
- Um vorhandenen Wohnraum sinnvoller aufzuteilen, haben die landeseigenen Wohnungsunternehmen im Herbst 2018 eine Online-Wohnungstauschbörse eingeführt. Damit können die Mieter:innen der rund 300.000 landeseigenen Wohnungen über die Grenzen der jeweiligen Wohnungsbaugesellschaft hinweg ihre Wohnungen untereinander tauschen, etwa wenn Ältere sich verkleinern und junge Familien sich vergrößern wollen. Die jeweiligen Nettokaltmieten beider Wohnungen bleiben dabei unverändert.
- Die Zweitwohnungssteuer wurde ab 2019 erhöht.
- Wichtige Immobilien und Grundstücke für Wohnungsbau, Kultur und Bildung wie das Haus der Statistik oder das Dragoner Areal konnten an Berlin übertragen beziehungsweise von Berlin erworben werden.
- Wir wollen, dass die Grundstücke und Gebäude, die dem Bund gehören, für das Gemeinwohl genutzt, anstatt zu Höchstpreisen verkauft werden. Die von Berlin dazu eingebrachte Bundesratsinitiative wurde angenommen. Der Bund möchte nun seine Grundstücke für soziale Zwecke verbilligt an das Land Berlin abgeben. Weitere Bundesratsinitiativen zu Mietzahlungsverzug, zur Verschärfung der Mietpreisbremse, für ein soziales Mietrecht und zum Schutz von Mietverträgen von Gewerbetreibenden wurden gestartet.