Partizipation statt Ausgrenzung
Bilanz der linken Beteiligung an der rot-rot-grünen Regierung 2017 - 2021
Mit der linken Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales Elke Breitenbach
- Unter umfangreicher Beteiligung der Stadtgesellschaft und Geflüchteten selbst hat die linke Integrationssenatorin Elke Breitenbach ein Gesamtkonzept zur Integration und Partizipation und für ein selbstbestimmtes Leben von Geflüchteten in Berlin erarbeitet und im Dezember 2018 der Öffentlichkeit vorgestellt.
- Um die Vielfalt Berlins im Öffentlichen Dienst widerzuspiegeln und die politische Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte zu verbessern, wurde das Partizipations- und Integrationsgesetz zum Gesetz zur Förderung der Partizipation in der Migrationsgesellschaft weiterentwickelt. Menschen mit Migrationshintergrund sollen als Beschäftigte in der Verwaltung gemäß ihrem Anteil an der Berliner Bevölkerung repräsentiert werden. Außerdem wird ein Beirat für Sinti und Roma eingerichtet.
- Berlin war und ist Schutzort und Lebensmöglichkeit für Geflüchtete. Um diesen Anspruch zu unterstreichen, ist Berlin im Januar 2019 dem Netzwerk „Solidarity Cities“ beigetreten. Auf Initiative der Linksfraktion wurde in den letzten Haushaltsberatungen eine Stelle zur Koordinierung dieser Aktivitäten bei der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales verankert.
- Berlin setzt ein eigenes humanitäres Aufnahmeprogramm für besonders schutzbedürftige und binnenvertriebene Menschen auf. 100 Menschen pro Jahr sollen auf diese Weise in Berlin Schutz und ein neues Zuhause finden können. Der Senat hat dafür eine Landesaufnahmeanordnung für Menschen aus Libanon erstellt, die sich noch in der Abstimmung mit dem Bundesministerium für Inneres befindet.
- Berlin setzt sich für die Aufnahme von Geflüchteten aus den Lagern auf den griechischen Inseln ein. Das wird jedoch vom Bundesinnenminister blockiert. Mit einer Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht will Berlin das Recht auf eine eigenständige humanitäre Aufnahme von Geflüchteten durchsetzen, ohne sich vorher die Genehmigung des Bundesinnenministeriums holen zu müssen.
- Alle Notunterkünfte für Geflüchtete in Turnhallen und weitere Notunterkünfte an ungeeigneten Orten wurden frei gezogen und die Lebens- und Wohnbedingungen geflüchteter Menschen sowie ihre gesellschaftliche Teilhabe werden zunehmend verbessert. In den Hangars im Tempelhofer Flughafen sind seit Ende 2018 keine geflüchteten Menschen mehr untergebracht. Das Ankunftszentrum ist 2019 auf das Gelände des Karl-Bonhoeffer-Klinikums umgezogen.
- Für etwa 19.000 Geflüchtete in vom LAF betriebenen Unterkünften gibt es seit Februar 2021 die Berliner unabhängige Beschwerdestelle. Hier können geflüchtete Menschen Kritik und Wünsche zu Ihrer Unterbringung und der Kommunikation mit Behörden äußern. Das Ziel ist es, die Lebens- und Wohnbedingungen in den Unterkünften sowie die Beratung und Betreuung der Geflüchteten nachhaltig zu verbessern.
- Neben den 17 modularen Unterkünften für Geflüchtete, die fertiggestellt wurden, befinden sich 32 weitere Standorte in Errichtung oder Planung (Stand 31.5.2021). Die modularen Unterkünfte der zweiten Generation werden mit Wohnungsgrundrissen ausgeführt. Später können sie allen wohnungssuchenden Berliner:innen als bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung stehen. Das Ziel ist es weiterhin, Geflüchtete schnellstmöglich in Wohnungen zu vermitteln.
- Alle Geflüchteten, deren Aufenthalt für mindestens ein Jahr anerkannt wurde, erhalten jetzt unabhängig von ihrem konkreten Status einen Wohnberechtigungsschein (WBS).
- Viele Geflüchtete gehen inzwischen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Auch hier befinden wir uns auf einem guten Weg, wissen aber auch, dass es noch viel zu tun gibt. Gerade das Aufenthaltsrecht baut viele Hürden für Geflüchtete auf, die ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt erschweren. Auch deshalb wurde eine Expert:innenkommission gebildet, die die Verfahrenshinweise des Berliner Landesamtes für Einwanderung überarbeiten soll, um solche Hürden abzubauen.
- Um am Leben in Berlin teilhaben zu können, brauchen alle Geflüchteten Sprachkurse – unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Berlin ermöglicht deshalb auch Sprachkurse für alle, die keine Kurse vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bekommen, weil ihnen keine „gute Bleibeperspektive“ unterstellt wird.