Vielfalt und Gleichstellung

Bilanz der linken Beteiligung an der rot-rot-grünen Regierung 2017 - 2021

  • Berlin hat als erstes Bundesland ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) beschlossen. Durch das Gesetz können Menschen besser gegen Diskriminierungen durch öffentliche Stellen des Landes Berlin, wie Verwaltungen, Behörden oder die Polizei, vorgehen.
  • Für Projekte gegen Rechts, gegen Rassismus, Antisemitismus und Homofeindlichkeit wurden im Haushalt deutlich mehr Mittel zur Verfügung gestellt.
  • Zur Prävention von Antisemitismus hat das Land Berlin ein Konzept verabschiedet und die Stelle eines Ansprechpartners zur Bekämpfung von Antisemitismus eingerichtet. Dessen Aufgabe ist es unter anderem, Maßnahmen zur Antisemitismusprävention weiterzuentwickeln und mit Bundes- und Bezirksebene abzustimmen.
  • Eine neue Expert:innenkommission setzt sich mit antimuslimischem Rassismus auseinander, um eine theoretische Basis für die Entwicklung von Strategien zur Prävention zu erarbeiten.
  • Wie im Koalitionsvertrag versprochen, verleihen wir der alten Initiative sexuelle Vielfalt aus den Jahren 2009/2011 neuen Schwung. Mit dem Maßnahmenplan für mehr Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt schaffen wir eine dauerhafte Struktur der Akzeptanzarbeit für LSBTIQ* in Berlin.
  • Anfang September 2018 wurde das von der rot-rot-grüne Koalition initiierte erste queere Jugendzentrum für die ganze Stadt in der Sonnenburger Straße 69 in Prenzlauer Berg eröffnet.
  • Ein vom Senat gefördertes Regenbogenfamilienzentrum hat in Friedrichshain eröffnet sowie ein weiteres Regenbogenfamilienzentrum, das vom Bezirk Lichtenberg finanziert wurde. Damit gibt es jetzt insgesamt drei Zentren zur Beratung von queeren Familien. Als zweites Bundesland fördert Berlin nun auch Kinderwunschbehandlungen von lesbischen Paaren finanziell.
  • Rot-Rot-Grün hat den Internationalen Frauentag am 8. März zum neuen Feiertag für Berlin gemacht. Wir als Linksfraktion konnten zudem erreichen, dass der 8. Mai als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus zum 75. Jahrestag 2020 als einmaliger Feiertag begangen wurde und dauerhaft als Gedenktag gewürdigt wird. Wir setzen uns weiter dafür ein, den Tag der Befreiung zum bundesweiten Feiertag zu machen.
  • Wir haben Frauenprojekte und den Kampf gegen Gewalt an Frauen gestärkt und mehr Geld im Anti-Gewalt-Bereich zur Verfügung gestellt. Die Schutzplätze in Frauenhäusern wurden von 687 auf 973 Plätze ausgebaut. 2021 soll das achte Frauenhaus eröffnet werden. Die Einrichtungen werden außerdem auf die besonderen Bedürfnisse verschiedener Gruppen, wie zum Beispiel Frauen mit Behinderungen, abgestimmt. Die Beratung für Frauen, die von Cyberstalking betroffen sind, wurde ausgeweitet. Um die Aufenthaltsdauer im Frauenhaus nicht wegen fehlendem Wohnraum zu verlängern, werden Frauen bei der Wohnungssuche künftig besonders unterstützt.
  • Um die Auswirkungen der Coronapandemie auf die soziale und ökonomische Situation von Frauen in Berlin abschätzen zu können, wurde eine Studie beim WZB beauftragt. Erforscht werden soll, wie sich die Situation von Frauen und Familien in Berlin verändert hat und welcher politischen Maßnahmen es bedarf, um die durch die Pandemie entstandenen Nachteile auszugleichen.
  • Erfolgreich wurde das Landesgleichstellungsgesetz auf Richter:innen und Staatsanwält:innen ausgeweitet. Jetzt haben auch sie die Möglichkeit sich durch eine entsprechende Frauenvertretung vertreten zu lassen.
  • Seit August 2020 gibt es ein Expert:innengremium, welches sexistische und diskriminierende Werbung im Land Berlin reduzieren und verhindern will.
  • Um mehr Frauen in technische Berufe zu bringen, haben die rot-rot-grünen Fraktionen beschlossen, die Reservierungsquote für Ausbildungsplätze für Frauen bei den landeseigenen Unternehmen umzusetzen.
  • Die Bezahlung der Beschäftigten in Frauenprojekten wurde an die Regelungen des Tarifvertrages der Länder angepasst.
  • Jede Frau hat das Recht, über ihren Körper selbst zu bestimmen. Dazu gehören frei zugängliche Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen. Berlin hat deshalb eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung des §219a, der das „Werben“ für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, eingebracht. Um Ärzt:innen vor Strafverfolgung zu schützen, veröffentlicht die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung selbst eine Liste von Praxiseinrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
  • Da Frauen in den Parlamenten immer noch massiv unterrepräsentiert sind, setzt sich die Linksfraktion für ein Paritätsgesetz in Berlin ein, und hat dafür bereits einen eigenen Gesetzentwurf erarbeitet.