Fachgespräch zur Enquete-Kommission gegen Diskriminierung

Am 19. Januar 2024 fand ein von der Grünen- und Linken-Fraktion organisiertes Fachgespräch im Rahmen der Enquetekommission gegen Diskriminierung im Abgeordnetenhaus Berlin mit eingeladenen Vertreter*innen aus Antidiskriminierungsverbänden und Migrant:innenselbstorganisationen statt. Die Sitzung begann mit der Vorstellung der Teilnehmer*innen, gefolgt von Willkommensworten des anwesenden Mitglied des Abgeordnetenhauses, Elif Eralp, antidiskriminierungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke und Tuba Bozkurt sowie Sebastian Walter, Sprecher*innen für Antidiskriminierungs- und Diversitätspolitik der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. In diesem Kontext wurde der Überblick über die Enquete allgemein gegeben, wobei Eckpunkte wie formelle Zusammensetzung, Zeitrahmen, Zielsetzungen, Untersuchungsfelder und Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft vorgestellt wurden.

Besonders betont wurde die steigende Relevanz der Enquetekommission aufgrund aktueller Debatten. Im April 2024 soll die Enquete eingesetzt werden, wobei der Einsetzungsbeschluss durch die Linke und Grünen auch ohne Koalition erfolgen kann. Die Hoffnung besteht darin, eine breite Enquete mit externen Sachverständigen zu gestalten. Die Abgeordneten betonten, dass die Enquete keine weitere "Rederunde" sein soll, sondern einen konkreten Dialog mit der Zivilgesellschaft führen und konkrete Schritte voranbringen will. Das Ziel ist die Formulierung des Einsetzungsbeschlusses und der Start eines gemeinsamen Prozesses mit der Zivilgesellschaft zur Begleitung der Enquete. Die Zielforderungen, wie im Eckpunktepapier dargelegt, konzentrieren sich auf strukturelle und institutionelle Diskriminierung, evidenzbasierte, multi-intersektionale Ansätze und eine Gesamtperspektive für Berlin. Die Enquete soll keine Beschlüsse fassen, sondern eine beratende Rolle übernehmen und Empfehlungen aussprechen. Erfahrungen aus den Enquete-Konsultationen in Thüringen sollen dabei berücksichtigt werden.

Einige Teilnehmer:innen aus Antidiskriminierungsverbänden brachten konkrete Anregungen ein. Eine Person schlug einen strategischen Austausch mit Stiftungen und Wissenschaftseinrichtungen vor, um evidenzbasierte Daten zu erhalten. Eine andere Person betonte die Wichtigkeit der Benennung von "Menschen mit Behinderung" und schlug vor, auch Fachrunden außerhalb der Enqueterunde abzuhalten.

Eine weitere Person sprach verschiedene Punkte an, darunter die Überarbeitung des Titels der Enquetekommission und die Zusammenfassung von UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft 2015-2024 und Expert:innen-Kommission ASR in diesem Rahmen. Auch forderte sie eine regelmäßige Zusammenarbeit auf intersektionaler Grundlage mit Expert:innenberatung.

Weitere Diskussionen drehten sich um die Definition und verschiedene Formen von Rassismus, die Wichtigkeit einer intersektionalen Betrachtungsweise, die Einbeziehung des Asyl- und Staatsangehörigkeitsgesetzes, die Herausforderung der Benennung von Diskriminierung sowie die transparente Kommunikation mit der Zivilgesellschaft.

Die Endrunde betonte die Wichtigkeit eines Kriterienkatalogs für Sachverständige und Expert*innen. Die Zivilgesellschaft wurde für ihre Perspektiven gelobt, und die Bedeutung eines transparenten Feedbacks sowie einer regelmäßigen Zusammenarbeit mit anderen Landesbeiräten wurde hervorgehoben.

Insgesamt zeigte das Fachgespräch eine engagierte und vielfältige Diskussion über die Herausforderungen und Ziele der Enquetekommission gegen Antisemitismus und verschiedene Formen von Rassismus wie beispielsweise Rassismus gegen Rom:nja und Sint:izze, Anti-Schwarzen Rassismus sowie Antimuslimischen Rassismus in Berlin. Die breite Beteiligung von verschiedenen Perspektiven aus der Zivilgesellschaft und die konkreten Anregungen versprechen einen konstruktiven und umfassenden Ansatz für die Arbeit der Enquete.