Finanzordnung

Fraktion Die LINKE im Abgeordnetenhaus von Berlin

1. Grundsätze

Die Fraktion DIE LINKE im Abgeordnetenhaus von Berlin erhält jährlich Zuwendungen aus dem Landeshaushalt Berlin in Höhe der vom Abgeordnetenhaus zu beschließenden Landeshaushaltspläne. Diese finanziellen Mittel sind entsprechend Fraktionsgesetz Berlin ausschließlich für die in § 2 Fraktionsgesetz Berlin genannten Aufgaben einzusetzen.

Über die Verwendung entscheidet die Fraktionsversammlung mit Annahme des jährlichen Haushaltsplanes. Der Vorschlag für den Jahreshaushaltsplan ist der Fraktion im II. Quartal des laufenden Jahres zur Beschlussfassung vorzulegen. Der Haushaltsplan sieht gemäß dem Fraktionsgesetz Ausgabentitel für Personal, Entgelte und Aufwandsentschädigungen für Fraktionsmitglieder mit besonderen Aufgaben, Dienstleistungen Dritter, Geschäftsbetrieb, Investitionen, Öffentlichkeitsarbeit, Veranstaltungen und Zusammenarbeit mit anderen Parlamenten vor.

Entsprechend den Rechtsvorschriften und Rechtsprechungen der Bundes- und Landesrechnungshöfe gelten bei der Planung und Verwendung der finanziellen Mittel folgende Prinzipien:

  • Die Verwendung der Geldleistungen darf nur zweckgebunden für die Unterstützung der parlamentarischen Tätigkeit und parlamentarischen Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion erfolgen.
  • Verbot der direkten und indirekten Parteienfinanzierung.
  • Verbot der direkten und indirekten Finanzierung von privaten Aktivitäten der Abgeordneten oder der Beschäftigten der Fraktion.
  • Zuschüsse und Spenden an Dritte sind nicht zulässig.
  • Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit bei der Verwendung der finanziellen Mittel. Die Ausgaben für einzelne Leistungen erfolgen entsprechend der geltenden Gesetze, Ordnungen und Bestimmungen.
  • Investitionen (Anschaffung beweglicher Sachen) bleiben gemäß dem Fraktionsgesetz Eigentum der Fraktion DIE LINKE im Abgeordnetenhaus von Berlin.

Jährlich ist ein Jahresabschluss durchzuführen. Die Fraktionsversammlung beschließt über den Jahresabschluss (Entlastung des Fraktionsvorstandes).

 

1. Finanztätigkeit

Die Einnahmen und Ausgaben der Fraktion werden entsprechend den Prinzipien mittels einer EDV-gestützten Buchführung als Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen erfasst und einzelnen Sachkonten bzw. Kostenstellen zugeordnet. Die Sachmittel (in Höhe eines Einzelwertes von mehr als 200 €) werden durch eine jährlich fortzuschreibende Inventarliste erfasst.

Die Verwendung der gesamten zugewiesenen Mittel ist nur für die entsprechend § 2 Fraktionsgesetz den Fraktionen obliegenden Aufgaben inklusive Öffentlichkeitsarbeit der Fraktion DIE LINKE Berlin zulässig. Über die Verwendung der Zuwendungen entscheidet die Fraktionsversammlung entsprechend der Finanzordnung mit der Annahme des jährlichen Haushaltsplanes. Diese sind durch die Fraktionsmitglieder mit einfacher Mehrheit zu beschließen. Die Aufstellung und Abrechnung der Haushaltspläne sind gemäß der durch das Fraktionsgesetz vorgegebenen bindenden Struktur transparent und nachvollziehbar zu gestalten.

Für die Finanztätigkeit der Fraktion ist der/die Fraktionsgeschäftsführer:in verantwortlich. Im Auftrag der Fraktion sind von ihm/ihr alle Vorhaben und Aktivitäten mit finanziellen Auswirkungen auf deren Rechtmäßigkeit im Sinne der o.g. gesetzlichen Festlegungen zu prüfen und die erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen zu treffen. Er/Sie ist für die Durchführung aller angewiesenen Finanzbewegungen, für die Buchungen und Abrechnungen entsprechend den Vorschriften verantwortlich.

Geldüberweisungen werden mittels Online-Banking nach den Grundsätzen der Haushaltswirtschaft von ihm/ihr nach dem 4-Augen-Prinzip durchgeführt. Ohne Genehmigung einer/s der Anweisungsberechtigten dürfen keine Überweisungen vorgenommen werden.

Alle Vorhaben mit finanziellen Konsequenzen sind vor der Auftragserteilung dem/der Fraktionsgeschäftsführer:in anzuzeigen. Bei einem Widerspruch des/der Fraktionsgeschäftsführer:in entscheidet der Fraktionsvorstand.

Die Fraktion DIE LINKE im Abgeordnetenhaus von Berlin führt ein Haushaltskonto für den gesamten Zahlungsverkehr (Berliner Sparkasse, Kontonummer: DE03 1005 0000 1130 0070 29, BIC: BELADEBEXXX). Die Einrichtung weiterer Konten bedarf der Zustimmung der/des Fraktionsvorsitzenden und des/der Fraktionsgeschäftsführers:in.

Der/die Fraktionsgeschäftsführer:in kann entsprechend der finanziellen Möglichkeiten monatlich bestimmte Summen fest veranlagen (nur monatliches Festgeld), die eine tägliche Verfügbarkeit der Mittel sowie die ständige Liquidität für den laufenden Zahlungsverkehr gewährleisten.

 

2. Kontrolle

Die Kontrolle über die Finanztätigkeit der Fraktion insgesamt wird auf der Grundlage der rechtlichen Bestimmungen durch die Fraktionsversammlung und den Fraktionsvorstand ausgeübt.

Auf Verlangen eines Mitglieds der Fraktion ist durch den/die Fraktionsgeschäftsführer:in Bericht über die Verwendung der öffentlichen Mittel und des Inventars zu erstatten.

Jedes Fraktionsmitglied hat Einsichtsrecht in das gesamte Buchwerk der Finanzbewegungen (Konto) und in die Inventarliste.

Durch die Fraktionsversammlung wird für die Dauer der Legislaturperiode eine Revisionsgruppe mit mindestens 3 Mitgliedern aus dem Kreis der Abgeordneten gewählt. Diese führt mindestens eine Revision pro Jahr durch.

Der/die Fraktionsgeschäftsführer:in informiert monatlich den Fraktionsvorstand und den/die Betriebsratsvorsitzende:n über den Stand der Mittelverwendung und gibt titelbezogen Hinweise auf sich abzeichnende Entwicklungen und Probleme.

Die Jahresabschlüsse sind auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen von Wirtschaftsprüfer:innen auf die Ordnungsmäßigkeit der buchungsseitigen Verwendung bestätigen zu lassen.

Durch die Revisionskommission der Fraktion und den Fraktionsvorstand sind die Jahresabschlüsse eigenständig zu prüfen und zu bestätigen.

 

3. Zeichnungsberechtigungen

Für die sachliche Richtigkeit sind der/die Auftragsauslöser:in bzw. Antragsteller:in verantwortlich. Sie bestätigen damit die ordnungsmäßige Verwendung gemäß den Vorschriften bzw. das Vorliegen eines entsprechenden Beschlusses.

Anweisungs- und zeichnungsberechtigt sind jeweils allein

  • der/die Fraktionsvorsitzende
  • der/die Parlamentarische Geschäftsführer:in
  • der/die Fraktionsgeschäftsführer:in
  • der/die Vertreter:in des/r Fraktionsgeschäftsführers:in während Abwesenheit.

Ausgaben

  • über 2.000 bis 3.000 € sind durch den Fraktionsvorstand,
  • über 3.000 € sind durch die Fraktionsversammlung zu bestätigen.

 

4. Aufwendungen

Für Dienstreisen von Mitarbeiter:innen der Fraktion gelten die Erstattungsgrundsätze gemäß der Dienstreiseordnung der Fraktion. Entscheidungen über die Erstattungsfähigkeit von Fahrt- und Unterkunftskosten für Dienstreisen zu parlamentarischen Veranstaltungen trifft der/die Fraktionsgeschäftsführer:in bzw. ein Mitglied des Fraktionsvorstandes.

Für Abgeordnete mit besonderen Funktionen werden die monatlichen Aufwandsentschädigungen wie folgt festgesetzt:

a) Vorsitzende:r: eine halbe monatliche Abgeordnetenentschädigung nach dem Stand vom 22.  Oktober 2019 in Höhe von  3.125 Euro
b) Parlamentarische:r Geschäftsführer:in: eine halbe monatliche Abgeordnetenentschädigung nach dem Stand vom 22.  Oktober 2019 in Höhe von 3.125 Euro

Mit diesen Entschädigungen sind außerordentliche Aufwendungen in Verbindung mit ihren Funktionen (wie Fahrtkosten, Handy-Rechnungen, Bewirtungskosten bei Einzelgästen) abgegolten. Die gesetzlichen Abführungen sind durch die betreffenden Personen eigenständig vorzunehmen.

Mitarbeiter:innen der Fraktion, die an parlamentarischen Ausschusssitzungen oder parlamentarischen Veranstaltungen teilnehmen – die später als 22.00 Uhr enden –, können Taxikosten für eine Heimfahrt an diesem Tag als außerordentliche Aufwendung erstattet bekommen.

 

5. Einzelfestlegungen

Honorar- und Werkverträge sind nur dann zulässig, wenn objektiv kein abhängiges Arbeitsverhältnis (= nichtselbständige Arbeit) besteht. Deshalb sind derartige Verträge mit Mitarbeiter:innen der Fraktion ausgeschlossen.  

In Honorarverträgen werden konkrete, projektbezogene Leistungen vereinbart. Werden die Leistungen in einem längeren Zeitraum erbracht, können Abschlagszahlungen vereinbart werden. Die Zahlung bzw. die Abschlusszahlung erfolgt nach Ablieferung und Abnahme der Leistung. Die Form der Abnahme (Darstellung der Untersuchungsresultate, Verteidigung des Studienauftrages vor der Fraktion) ist schriftlich zu vereinbaren.

Honorarverträge werden nach Beschlussfassung im Fraktionsvorstand im Auftrag der Fraktion durch den/die Fraktionsgeschäftsführer:in unterzeichnet.

Durch die Fraktion dürfen nur solche Veranstaltungen finanziert werden, die von ihr mit ausgerichtet werden und unmittelbar ihrer parlamentarischen und außerparlamentarischen Arbeit dienen. Es gelten folgende Prinzipien:

  • Veranstaltungen dienen der öffentlichen Beratung der Fraktion und haben unmittelbar parlamentsbezogene Themen zum Gegenstand.
  • In den jeweiligen Veranstaltungskonzeptionen sind neben den inhaltlichen Zielstellungen und der Bestimmung des Teilnehmerkreises auch die Kostenplanungen detailliert vorzunehmen.
  • Im Prozess der Vorplanung sind Rücksprachen mit dem/der Fraktionsgeschäftsführer:in zur Absicherung der Finanzierung erforderlich.
  • Für jede Veranstaltung sind von den Antragsteller:innen Gesamtabrechnungen zu erstellen, in denen alle Kosten zusammengefasst sind.
  • Bei mehreren Veranstaltern muss eine Gesamtabrechnung für alle anfallenden Kosten und eine Aufteilung der Kosten der Mitveranstalter erfolgen. Dazu sind aussagefähige Unterlagen beizufügen (Einladungen, Programme, Teilnehmer:innenlisten, Reisekostenabrechnungen, Honorare, Unterkünfte, Versorgung usw.).

Grundsätzlich werden Reise- und Übernachtungskosten für externe Referenten:innen nur übernommen, soweit sich deren Tätigkeit auf öffentlichen Veranstaltungen oder Fraktionsversammlungen bezieht. Honorarkosten werden lediglich für öffentliche Veranstaltungen übernommen.

Für Dienstreisen gilt die Dienstreiseordnung.

Die Fraktion kann grundsätzlich Gäste bewirten, die die Fraktion beraten oder zu einem Informationszweck besuchen. Entsprechende Belege müssen den Anlass der Bewirtung enthalten. An der Bewirtung dürfen nicht mehr interne als externe Personen teilnehmen. Außergewöhnlich hohe Bewirtungskosten sind schriftlich zu begründen. Interne Essen der Abgeordneten und Mitarbeiter:innen der Fraktion dürfen nicht aus den Fraktionsmitteln finanziert werden. Ausnahmen sind schriftlich zu begründen und durch die Geschäftsführung bzw. den Fraktionsvorstand zu beschließen.

 

Beschluss der Fraktion DIE LINKE Berlin vom 7. März 2023