Untersuchungsausschuss „Neukölln II“
Neukölln-Komplex aufklären
Das Handeln und die Versäumnisse und Fehler der Berliner Sicherheitsbehörden sind bislang nicht aufgeklärt. Ebenso wenig die Frage, wer wann welche Erkenntniss hatte. Unter anderem versäumte es das Berliner LKA im Vorfeld des Brandanschlags, Ferat Koçak über dessen Beobachtung durch zwei Neuköllner Neonazis zu informieren, die dem LKA bekannt geworden war. Auch beobachtete der Berliner Verfassungsschutz mutmaßlich einen LKA-Beamten bei einem Treffen mit einem Beschuldigten der Tatserie. Mögliche Verstrickungen von Polizeibeamten mit der extrem rechten Szene stehen daher im Raum.
DIE LINKE. Berlin stellte auf ihren Landesparteitag am 22. August 2020 die Notwendigkeit fest, einen Untersuchungsausschuss zur rechten Anschlagsserie in Neukölln, dem Neukölln-Komplex, noch in der laufenden Legislaturperiode 2016 bis 2021 einzurichten.
Aufgrund der fortgeschrittenen Wahlperiode wurde der Untersuchungsausschuss erst mit der Neuauflage von Rot-Rot-Grün bzw. Rot-Grün-Rot umgesetzt und im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Die Einsetzung des Ausschusseswurde am 5. Mai 2022 durch das Abgeordnetenhaus von Berlin beschlossen und der Ausschuss am 16. Juni mit seiner ersten Sitzung konstituiert.
Die Wahlwiederholung 2023 machte einen Beschluss zur Wiedereinsetzung des Ausschusses am 23. März 2023 notwendig. Die erneute Konstituierung fand am 2. Juni 2023 statt.
Propagandadelikte, Sachbeschädigungen, Drohungen, bis hin zu Brandanschlägen - seit 2009 sind Menschen im Bezirk Neukölln, die sich gegen rechts engagieren, von einer extrem rechten Terrorserie betroffen. Unter anderem unser jetziger Abgeordneter Ferat Koçak und seine Familie wurden 2018 Opfer eines lebensbedrohlichen Brandanschlages.
Mutmaßliche Täter sind zwar ausgemacht und wurden 2022 vor Gericht gestellt, doch die endgültigen Beweise für ihre Täterschaft wurden bislang nicht ermittelt. Ebenso gehört es zu den offenen Fragen, ob und inwieweit weitere Personen an den 72 zur Tatserie gerechneten Straftaten am Neukölln-Komplex beteiligt waren – als Mittäter:innen, Unterstützer:innen oder ideologische Wegbereiter:innen.
Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss hat gesetzlich garantierte Rechte zur Aufklärung. Er kann Akten einsehen, Zeug:innen befragen und Beweismittel erheben. Er soll zur Aufklärung von Neukölln-Komplex und rechter Anschlagsserie insbesondere das Vorgehen der Sicherheitsbehörden, des Landeskriminalamtes, des Berliner Verfassungsschutzes und der Staatsanwaltschaften untersuchen.
Sowohl die Polizei Berlin als auch der Verfassungsschutz verfügen über Erkenntnisse aus verschiedensten Maßnahmen, die der Untersuchungsausschuss auswerten muss. In den Antrag zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses und den entsprechenden Fragenkatalog sind dabei viele Anliegen der Betroffenen der Anschlagsserie und Initiativen eingeflossen.