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Wie funktioniert parlamentarische Arbeit?

Im Abgeordnetenhaus gibt es verschiedene Instrumente, mit denen Abgeordnete politische Veränderungen anstoßen, den Senat kontrollieren und Informationen öffentlich machen können.

■ Zu unseren Anträgen     ■ Zu unseren Anfragen     ■ Zu unseren Plenarreden

Zu unseren Anfragen

Eine wichtige Aufgabe des Parlaments ist es, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Dafür gibt es Schriftliche Anfragen.

Jede einzelne Abgeordnete und jeder einzelne Abgeordnete kann dem Senat schriftlich Fragen zu konkreten Vorgängen stellen. Der Senat muss darauf schriftlich antworten. Die Antwort soll grundsätzlich innerhalb von drei Wochen erfolgen. Anfrage und Antwort werden anschließend veröffentlicht. So können Informationen ans Licht kommen, die vorher nicht öffentlich bekannt waren.

Früher wurden diese Anfragen in Berlin „Kleine Anfragen“ genannt. Heute lautet die offizielle Bezeichnung „Schriftliche Anfrage“.

Und was ist eine Große Anfrage?

Die Große Anfrage war früher ein weiteres parlamentarisches Instrument in Berlin. Anders als eine Kleine Anfrage wurde sie von einer Fraktion oder einer größeren Gruppe von Abgeordneten eingebracht und konnte zu einer ausführlichen parlamentarischen Debatte führen.
Heute gibt es dieses Instrument im Berliner Abgeordnetenhaus nicht mehr. Die entsprechenden Regelungen der Geschäftsordnung wurden aufgehoben. Wer heute vom Senat Informationen verlangt, nutzt deshalb vor allem die Schriftliche Anfrage. 

Zusätzlich können Abgeordnete während der Plenarsitzung in der Fragestunde sogenannte Spontane Anfragen direkt an den Senat richten. Dabei antwortet ein Mitglied des Senats unmittelbar im Parlament.

Zu unseren Anträgen

Mit einem Antrag können Fraktionen dem Abgeordnetenhaus einen konkreten Vorschlag machen. Darin kann der Senat zum Beispiel aufgefordert werden, ein bestimmtes Programm auf den Weg zu bringen, ein Konzept vorzulegen oder seine bisherige Politik zu ändern.

Ein Antrag wird schriftlich eingereicht und anschließend im Parlament behandelt. Er kann direkt beraten und abgestimmt oder zunächst an einen oder mehrere Fachausschüsse überwiesen werden. Dort beschäftigen sich die Abgeordneten ausführlicher mit dem Thema und können beispielsweise Sachverständige anhören.

Am Ende gibt der zuständige Ausschuss in der Regel eine Beschlussempfehlung ab. Danach entscheidet das Abgeordnetenhaus über den Antrag.

Ein angenommener Antrag ist kein Gesetz. Er kann den Senat zu politischem Handeln auffordern, schafft aber nicht automatisch neue gesetzliche Regeln für die Berliner:innen.

Soll nicht nur eine politische Forderung beschlossen, sondern eine gesetzliche Regelung geschaffen oder verändert werden, braucht es einen Gesetzentwurf.

Gesetzesvorlagen können unter anderem aus dem Abgeordnetenhaus selbst oder vom Senat eingebracht werden. Die Berliner Verfassung schreibt vor, dass ein Gesetz grundsätzlich in mindestens zwei Lesungen im Abgeordnetenhaus beraten werden muss.

Wird der Gesetzentwurf angenommen, folgt die Ausfertigung und Verkündung. Erst dadurch wird aus dem politischen Vorschlag ein Berliner Gesetz.

Ein Entschließungsantrag ist eine besondere Form des Antrags. Mit einer Entschließung bringt das Parlament seine Haltung zu einem politischen Thema zum Ausdruck oder formuliert Erwartungen und Forderungen.

Entschließungsanträge können auch zu einem Thema gestellt werden, das gerade ohnehin auf der Tagesordnung steht, zum Beispiel zu einem Gesetzentwurf oder einer anderen parlamentarischen Vorlage.

Auch über Entschließungsanträge wird abgestimmt. Sie ändern aber selbst kein Gesetz.

Nicht immer geht es darum, einen Antrag oder ein Gesetz komplett anzunehmen oder abzulehnen. Mit einem Änderungsantrag können Abgeordnete oder Fraktionen vorschlagen, einzelne Stellen zu verändern.

So kann zum Beispiel eine Fraktion sagen: Dem grundsätzlichen Ziel stimmen wir zu, aber dieser Absatz, diese Summe oder diese konkrete Regelung soll anders aussehen.

Über die Änderungen wird abgestimmt, bevor über den gesamten Antrag oder Gesetzentwurf entschieden wird.

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