Antidiskriminierungsklausel ausgesetzt: Eine richtige Entscheidung

Seit Ende des vergangenen Jahres enthielten Anträge auf Kulturförderung und Förderung für Projekte in den Bereichen Demokratie, Ehrenamt, Religion und Weltanschauung eine Antidiskriminierungsklausel, die u.a. ein Bekenntnis enthält, sich gegen jede Form von Antisemitismus gemäß der Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) zu stellen. Gegen diese Klausel und die Vorgehensweise ihrer Implementierung gab es in den vergangenen Wochen viel Protest.

In der Sitzung des Kulturausschusses am 22. Januar 2024 kündigte Kultursenator Joe Chialo an, die Antidiskriminierungsklausel deshalb vorerst auszusetzen.

 

Dazu erklärt die kulturpolitische Sprecherin, Dr. Manuela Schmidt:
 

„Der Senator nimmt damit die ausgestreckte Hand der Künstlerinnen und Künstler, deren Bedenken und Verunsicherung ernst. Dafür gebührt ihm Respekt. Nun ist der Weg bereitet, einen breiten, ausführlichen Dialog zu führen. Der Anfang für diesen Prozess ist gemacht. Der Kultursenator eröffnet mit seiner Entscheidung und dem damit verbundenen Vorschlag für einen solchen Dialog den Weg für eine wichtige und notwendige Diskussion darüber, wie die Gesellschaft und ihre Kulturschaffenden gemeinsam gegen Antisemitismus, Rassismus und jegliche Form der Diskriminierung aufstehen und handeln können. Denn dies bleibt das Anliegen aller demokratischen Kräfte.“