ASOG: Reform des Polizeigesetzes beschlossen

Innere SicherheitNiklas Schrader

"Wir als Linke geben die Grundrechte nicht leichtfertig her. Das will ich hier auch noch mal ganz klar sagen: Das haben wir in dieser Koalition getan, und das werden wir auch in einer nächsten tun, wenn es eine geben sollte." sagt Niklas Schrader.

75. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses, 11. März 2021

Zu "Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und anderer Gesetze" (Priorität der Fraktion der SPD)

zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Drucksache 18/2787

Niklas Schrader (LINKE):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Berlin geht bei der Reform seines Polizeigesetzes einen anderen Weg als viele andere Bundesländer. Wir haben nicht nur Grundrechte eingeschränkt, sondern wir haben uns auch gefragt: An welcher Stelle können wir die Rechte der Bürgerinnen und Bürger stärken? Wo sind polizeiliche Befugnisse nicht verhältnismäßig? Wo sind sie nicht geeignet, um Kriminalität zu bekämpfen? Wo haben Sie vielleicht unerwünschte Nebeneffekte, wie z. B. Diskriminierung? Dass Sie sich die Fragen nicht stellen, Herr Dregger, ist mir bewusst und wundert mich nicht, aber wir haben das getan. Deshalb werden wir heute einen Gesetzentwurf beschließen, der in vielen Punkten die Grundrechte nicht nur schützt, sondern sie auch ausweitet. Das ist unsere Stoßrichtung. Die ist richtig, und dazu stehen wir auch.

Genau deshalb will ich diese Punkte noch einmal an den Anfang stellen. Wir beenden die Kriminalisierung von Prostitution durch anlasslose Kontrollen im Polizeigesetz. Die Polizei kann natürlich gegen Kriminalität vorgehen, die im Zusammenhang mit Prostitution stattfinden kann.

Na klar! Aber sie braucht dafür einen Anhaltspunkt wie in allen anderen Bereichen auch. Das ist der Unterschied. Wahllose Kontrollen an Prostitutionsstätten, die viele Organisationen kritisiert haben, wird es nicht mehr geben. Wir streichen auch anlasslose Kontrollen – das ist hier schon zur Sprache gekommen – an Orten, wo aufenthaltsrechtliche Verstöße eine Rolle spielen. Das ist eine Norm, die zu Racial Profiling führen kann. Dass Sie das nicht erkennen, Herr Dregger, wundert mich auch nicht.

Vizepräsidentin Dr. Manuela Schmidt:

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schneider?

Niklas Schrader (LINKE):

Ja, bitte!

Vizepräsidentin Dr. Manuela Schmidt:

Sie haben das Wort, Herr Schneider. – Bitte!

Torsten Schneider (SPD):

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Vielen Dank, Herr Kollege! Ich habe eine Verständnisfrage. Ich habe den Fraktionsvorsitzenden der CDU gerade so verstanden, dass er aus der Tatsache, die Sie gerade ansprechen – Identitätsfeststellung, Streichung aufenthaltsrechtlicher Befugnisnormen –, den Schluss zieht, dass wir die Drogenkriminalität im Görlitzer Park nicht mehr ahnden und verfolgen wollen. Ziehen Sie mit mir den gleichen Schluss, dass er damit die Gleichsetzung „Aufenthaltsrecht ist Drogenkriminalität“ vornimmt und dass das Racial Profiling ist und nicht das, was er dem Innensenator vorwirft?

Niklas Schrader (LINKE):

Den Eindruck kann man aus dem Redebeitrag von Herrn Dregger gewinnen. Da stimme ich Ihnen zu. Aber es ist ja genau der Unterschied: Kontrollen durch die Polizei mit einem Anhaltspunkt, mit einem Verdacht sind immer möglich. Wir haben ja sogar immer noch die Norm des kriminalitätsbelasteten Ortes. Danach sind sogar anlasslose Kontrollen im Görlitzer Park nötig. Da braucht noch nicht mal jemand kiffen oder mit Drogen dealen. Da kann die Polizei alles und jeden kontrollieren. Es ist gerade diese weitverbreitete Konnotation in unserer Gesellschaft – Drogenkriminalität: schwarze Menschen –, die dazu führt, dass es auch in der Polizei – auch wenn da viele nach besten Wissen und Gewissen ihre Arbeit verrichten – zu Racial Profiling kommen kann. Dagegen brauchen wir wirksame Instrumente. Wir brauchen eine Polizei, die das reflektiert. Das hat der Innensenator benannt, und das finde ich auch richtig.

Ich komme noch auf einen dritten Punkt, der mit diesem Thema zu tun hat. Wir schaffen insgesamt mehr Transparenz bei den kriminalitätsbelasteten Orten. Der Senat muss uns die benennen, und er muss einmal im Jahr an das Abgeordnetenhaus berichten. Ich finde, die Menschen müssen wissen, mit welchen Befugnissen der Polizei sie es wo zu tun haben. Auch das ist Transparenz. Das ermöglicht uns auch, eine grundsätzliche Debatte über anlasslose Kontrollen zu führen. Damit fangen wir jetzt schon ein bisschen an, über den Nutzen und die Effekte – vielleicht auch schädliche Effekte – dieser Kontrollen zu diskutieren. Ich finde, diese Diskussion ist schon lange fällig. Dahin haben wir jetzt einen Schritt getan.

Wir haben noch ein paar schöne Punkte. Wir geben – das ist noch nicht genannt worden – bei Personendurchsuchungen den Betroffenen die Möglichkeit, das Geschlecht der Person – der Beamtin, des Beamten – zu wählen, die die Durchsuchung durchführt. Das ist ein wichtiger Punkt für Trans- und Interpersonen.

Wir senken die Inhaftierung auf Verdacht, den Unterbindungsgewahrsam. Ich finde, das ist ein zweifelhaftes Instrument. Wir senken das auf maximal 48 Stunden. Andere Bundesländer gehen da gerade richtig hoch – auf mehrere Wochen bis hin zu Monaten. Das muss man sich mal vorstellen: eine Inhaftierung, jemanden wegsperren, ohne dass er eine Straftat begangen hat. Das verkürzen wir. Wir ermöglichen, dass Opfer von Gewalt durch eine geänderte Identität geschützt werden können, und – letzter Punkt – wir erhöhen den Schutz von Berufsgeheimnisträgerinnen und -trägern, also Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Ärztinnen und Ärzte und auch Abgeordnete, vor Ausforschung.

Sie sehen, das ist wirklich ein langer Katalog von Verbesserungen. Wir stärken damit die Rechte der Menschen dieser Stadt, und wir können mit Recht sagen, dass wir bundesweit Vorreiter sind.

Natürlich haben wir auch über Befugnisse diskutiert. Ja, es hat lange gedauert, bis wir uns in der Koalition einigen konnten. Es ist aber gut, dass wir uns diese Zeit genommen haben. Wir haben die Diskussion direkt nach dem Terroranschlag am Breitscheidplatz angefangen. Ich glaube, das ist überhaupt nicht verwunderlich, dass da relativ schnell, mit diesen schrecklichen Bildern vor Augen, eine Debatte über sehr weitreichende Instrumente nicht nur in der Koalition, sondern in der gesamten öffentlichen Debatte losgegangen ist.

Wir Linken haben immer eingefordert, das kritisch und rational zu hinterfragen: Was ist wirklich geeignet, mehr Sicherheit zu bringen? Was ist verhältnismäßig? Ich sage, diese Abwägung ist in diesem Land viel zu oft nicht gemacht worden. Deswegen gibt es bundesweit eine ziemlich beunruhigende Entwicklung mit Instrumenten wie Fußfesseln, Handgranateneinsatz, Inhaftierung auf Verdacht, Ausschnüffeln von Computern, Schleierfahndung, dieser ganze Katalog, der auch heute in dem CDU-Gesetzesentwurf enthalten ist. Da gibt es zu Recht Verfassungsklagen, da gibt es zu Recht Großdemonstrationen wie in München, wie in Hamburg, weil sich die Leute dagegen wehren, dass ihre Grundrechte ausverkauft werden.

Ich sage auch: Es ist schnell gemacht, Befugnisse kosten nichts, und wenn man die politischen Mehrheiten hat, sind sie schnell geschaffen. Damit gibt man aber auch ein Sicherheitsversprechen ab, das man nicht einlösen kann. Das sind Beruhigungspillen mit heftigen Nebenwirkungen für die Grundrechte, und es ist völlig richtig, dass wir in Berlin das so nicht mitmachen.

Noch ein Wort, Herr Dregger, zu Ihrem Märchen von der Aufklärungsquote: Die Aufklärungsquote ist ähnlich hoch wie in anderen europäischen Metropolen. Ich darf mir noch die Anmerkung gestatten: Die Aufklärungsquote ist seit ein paar Jahren wieder höher. Am niedrigsten war sie unter Ihrem Innensenator Henkel, und seitdem steigt sie wieder, Herr Dregger.

Wir werden im ASOG zwei neue Instrumente haben: die Telekommunikationsüberwachung bei Terrorgefahr und den Modellversuch der Bodycams. Wenn man ehrlich ist, muss man sagen, dass wir noch nicht wissen, ob sie einen Nutzen bringen. Das werden wir noch herausfinden. Deshalb entscheiden wir heute noch nicht über die dauerhafte Einführung dieser Instrumente, sondern sie werden befristet, sie werden unabhängig evaluiert, damit man dann abwägen kann, was sie für die Gefahrenabwehr bringen – ob sie wirklich nützlich und verhältnismäßig sind. Also: ausprobieren, evaluieren, entscheiden – das ist die richtige Reihenfolge.

Dass die CDU gleich den Einsatz der Bodycams in Wohnungen fordert – sie wollen im grundgesetzlich geschützten Privatbereich filmen –, zeigt, wie weit Sie bereit sind zu gehen: nämlich weit über das verfassungsrechtlich Mögliche hinaus. Wir sagen, dass so ein Instrument klare Grenzen braucht. Die haben wir in das Gesetz reingeschrieben. Wir haben die Bodycams so konstruiert, dass sie für beide Seiten nutzbar sind: nämlich zum Schutz der Beamtinnen und Beamten, aber auch zum Schutze des Gegenübers vor polizeilichem Fehlverhalten. Damit nehmen wir die Debatten um Black Lives Matter, um Racial Profiling und Ähnliches auf, die uns aus den USA erreicht haben, die hier auch an Bedeutung gewonnen haben. Wenn wir das mit den Bodycams machen, dann so.

Weil immer wieder – auch heute von Ihnen, Herr Dregger – die Forderung nach der Quellen-TKÜ, nach dem Staatstrojaner, aufkam, will ich auch dazu ein paar Worte sagen. Es gibt sie im Strafprozessrecht schon eine Weile. Sie kamen damals mit dem Argument der Terrorgefahr. Wir haben seit Kurzem die neuesten Zahlen über die Einsätze – da ist nichts von Terror. Drogendelikte und Eigentumsdelikte sind an erster Stelle. Dafür wird das Ding jetzt eingesetzt. Das ist seit vielen Jahren das Muster: Erst heißt es Terrorabwehr, dann wird die Einsatzschwelle schrittweise immer weiter abgesenkt, und am Ende landen wir im täglichen Einsatz in der Allgemeinkriminalität. Das ist wirklich etwas, was wir verhindern müssen.

Die Quellen-TKÜ funktioniert außerdem nur, wenn man Schutzlücken in informationstechnischen Systemen, die es gibt, als Staat ausnutzt, anstatt sie zu schließen. Sie bleiben offen, und sie bleiben auch für Kriminelle offen, Herr Dregger. Wir reden hier immer wieder über kritische Infrastrukturen, über Hackerangriffe und die Gefahren daraus. Deshalb sage ich: Wenn Sie versuchen, den Staatstrojaner als Sicherheitsinstrument zu verkaufen, dann ist das falsch. Wenn Sie den fordern, dann schwächen Sie die innere Sicherheit in diesem Land.

Es wäre unseriös, so zu tun, als hätten solche Befugnisse den Anschlag am Breitscheidplatz in irgendeiner Weise verhindern können. Wir haben es – auch wir gemeinsam eine Zeit lang – viele Jahre aufgearbeitet und haben erkannt: Da gab es viele Instrumente, da gab es jede Menge Informationen über den Täter, jede Menge Daten, die angefallen sind. Sie wurden aber nicht ordentlich ausgewertet. Sie sind liegengeblieben, sie wurden nicht weitergegeben. Deshalb ist es doch entscheidend, die Qualitätsmängel in den Sicherheitsbehörden abzustellen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, die Kontrolle zu verbessern, die Schwerpunktsetzung zu verbessern. Das kann wirklich Sicherheit schaffen, und da haben wir in der Koalition schon einiges getan.

Ich habe es vorhin schon gesagt: Befugnisse schaffen ist leicht, wenn man die politische Mehrheit hat. Sich aber die Mühe machen, neue Instrumente auch zu hinterfragen, auch nach Alternativen zu suchen – dafür stehen wir als Linke, dafür haben wir in diesem ganzen Prozess gekämpft, weil wir die Grundrechte nicht leichtfertig hergeben. Das will ich hier auch noch mal ganz klar sagen: Das haben wir in dieser Koalition getan, und das werden wir auch in einer nächsten tun, wenn es eine geben sollte.

Es ist so, die Gesellschaft entwickelt sich weiter, und so muss sich auch das Polizeirecht weiterentwickeln. Das ASOG, das wir jetzt beschließen, ist ein großer Schritt, das zu tun. Aber die Frage, was für eine Polizei man will, muss man immer wieder neu diskutieren und aushandeln. Ich finde, natürlich brauchen wir eine Polizei, die effektiv gegen Kriminalität arbeitet und die uns alle schützen kann. Mehr Polizei und mehr Befugnisse bedeuten aber nicht automatisch mehr Sicherheit. Es kommt darauf an, was die Polizei macht und wie sie auftritt.

Wir wollen eine Polizei – und ich glaube, in der Koalition konnten wir uns auf dieses Leitbild einigen –, die ihr Handeln immer wieder aufs Neue reflektiert, weil die Polizei das Gewaltmonopol des Staates ausübt. Das ist eine ungeheure Macht, die Kontrolle braucht, die ein Gegengewicht braucht. Nur so kann Sie auch besser werden.

Dieses Leitbild ist Teil und ist Grundsatz dieses ASOG. Deswegen bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank!