Erschwerung der Ermittlungen gegen Cum-Ex-Täter: Das Bürokratieentlastungsgesetz muss in den Vermittlungsausschuss

Heute stimmt der Bundesrat über das sog. Bürokratieentlastungsgesetz ab. Damit soll u.a.  die Aufbewahrungsfrist für Steuer- und Buchungsbelege um zwei Jahre verkürzt werden.

Hierzu erklärt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion Die Linke, Sebastian Schlüsselburg:

„Durch die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist werden die strafrechtlichen Ermittlungen gegen Steuer- und Wirtschaftskriminalität wie Cum-Ex erheblich erschwert. Fast alle Finanzminister haben sich dagegen ausgesprochen, denn auch die Steuerprüfungen ehrlicher Unternehmen werden erschwert und damit die Eintreibung von Steuermehreinnahmen.

Ich fordere den Regierenden Bürgermeister auf den Vermittlungsausschuss anzurufen. Dieses Gesetz muss im Interesse des Rechtsstaates und der Steuergerechtigkeit geändert werden.“