Mal wieder nicht vorgesorgt – Gerichtsentscheidung überrascht nur den Senat
Zur Entscheidung des Arbeitsgerichtes Berlin über das Anrecht der Beschäftigten an Berliner Hochschulen auf Erhalt der Hauptstadtzulage erklären die Sprecherin für Personal und Verwaltung, Hendrikje Klein:
„Die einzigen, die jetzt überrascht sind, sitzen im Senat. Es gibt keine Strategie und keine Vorsorge, obwohl man mit diesem Urteil rechnen musste. Die Beschäftigten der Hochschulen haben angesichts von Preissteigerungen und Mietenexplosion, gegen die der Senat kaum etwas unternimmt, diese Zulage mehr als verdient. Der Senat muss schnell Rechtssicherheit für weitere Bereiche, etwa in Kultur und Trägerlandschaft schaffen.“
und der wissenschaftspolitische Sprecher, Tobias Schulze:
„Die Hochschulen dürfen mit der Umsetzung des Urteils auf keinen Fall allein gelassen werden. Der ungesteuerte Kürzungskurs des Senats hat sie bereits an den Rand der Arbeitsfähigkeit gebracht. Die Kosten des Urteils betragen allein für FU und HU bereits rund 10 Millionen Euro, für die Hochschulen insgesamt ist daher von einem deutlich höheren zweistelligen Millionenbetrag auszugehen. Diese Mittel müssen zusätzlich an die Hochschulen gegeben werden.“
