Verdoppelung innerhalb von zwei Jahren – Strom- und Gassperren verbieten!

Auch im Jahr 2025 wurde in Berlin wieder Tausenden Berlinerinnen und Berlinern der Strom und Gas abgestellt, mit deutlich steigender Tendenz seit dem Tiefstand von 2023. Dies ergeben Anfragen der Abgeordneten der Linksfraktion Philipp Betram und Katina Schubert.

Insgesamt waren im vergangenen Jahr 11.954 Haushalte von Stromsperren und 1.244 Haushalte von Gassperren betroffen. 2024 gab es 9.731 Strom- und 1.157 Gassperren.

Damit ist die Zahl der Stromsperren in Berlin weiter steigend und über dem Niveau der Jahre 2022 bis 2024 (2022: 8.281, 2023: 5.569). Erstmals seit 2014, dem Beginn der Abfragen der Fraktion Die Linke ist der Bezirk Marzahn-Hellersdorf am stärksten von Stromsperren betroffen (1365).

Nach 1.157 Gassperren in 2024 wurde im letzten Jahr in 1.244 Haushalten die Gasversorgung abgestellt. 

Dies zeigt: Insbesondere angesichts der hohen Strom- und Gaspreise braucht es weiterhin engagierte Maßnahmen gegen Verschuldung, Energiearmut und Energiesperren.

Dazu erklärt der Sprecher für Energiepolitik der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus Philipp Bertram:

„Dass sich die Zahl der Stromsperren innerhalb von 2 Jahren mehr als verdoppelt hat, ist ein alarmierendes Zeichen und zeigt wie sehr die hohen Strompreise auch Privathaushalte belasten. 

Die Versorgung mit Energie gehört zum Grundbedarf für ein menschenwürdiges Leben, ohne Strom kein Licht, kein warmes Essen, keine Kommunikation, oft keine Heizung. Daher müssen Strom- und Gassperren verboten werden. Das Mindeste wäre die Einführung einer Genehmigungspflicht und behördliche Prüfung. Nur so kann sichergestellt werden, dass insbesondere besonders schutzbedürftigen Haushalten mit Kindern, Schwangeren und auf die Stromversorgung angewiesenen Kranken nicht die nötige Energie abgestellt wird und Sozialbehörden und Jugendämter rechtzeitig aktiv werden. 

Auch gestaffelte Strompreise mit einem preisgünstigen Grundkontingent kann dazu beitragen, Energiearmut zu reduzieren und Sperren zu vermeiden.  In Berlin müssen die Energiespar- und Energieschuldenberatung endlich langfristig abgesichert werden, auch bei der Verbraucherzentrale und hinsichtlich des Stromsparchecks der Caritas.“

Die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus Katina Schubert erklärt:

„Dass der größte Teil der Sperren Menschen trifft, die in der Grundversorgung sind, ist kein Zufall. Nicht nur, weil hier der Stromtarif vergleichsweise teuer ist, in der Grundversorgung landen auch zumeist Menchen, die aufgrund von Schufa-Einträgen woanders nicht unterkommen oder auch einfach mit einem Anbieterwechsel überfordert sind. 

Bei vielen davon dürfte es sich um Bezieherinnen und Beziehern von Sozialleistungen handeln, die dadurch in die nächste Schuldenfalle geraten. Denn der im Regelsatz für Haushaltsstrom vorgesehene Anteil reicht bei Weitem nicht aus. Bei einem Stromverbrauch von 1.200 Kilowattstunden im Jahr entstehen in der Grundversorgung monatliche Kosten von 56,42 Euro. Im Regelsatz sind jedoch nur 47,73 Euro für „Wohnungsmieten, Energie und Wohnungsinstandhaltung“ enthalten. Selbst wenn dieser Betrag vollständig für den Strombezug zur Verfügung stünde, würden Mehrkosten von mehr als 100 Euro im Jahr anfallen, die von Essen und Kleidung abgespart werden müssen. 

Das soziokulturelle Existenzminimum wird so systematisch und dauerhaft unterschritten - Energiearmut und Energieschulden sind vorprogrammiert. Daher sollten die Energiekosten in der tatsächlichen Höhe übernommen und dynamisiert werden.“