Heizkostencheck: Vonovia-Mieter im Wedding bekommen Geld zurück
In vielen Wohnungen in der Friedrich-Ebert-Siedlung im Afrikanischen Viertel fehlen vorgeschriebene zentrale Wärmemengenzähler. Das bedeutet: Die Abrechnung entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben der Heizkostenverordnung. Mieter*innen haben deshalb das Recht, 15 Prozent ihrer Heizkosten zurückzufordern. Viele Betroffene haben inzwischen Widerspruch eingelegt – mit Erfolg: Vonovia erstattet Mieterinnen und Mieter einen Teil ihrer Heizkosten. Im Schnitt erhalten sie rund 150 Euro pro Wohnung zurück.
Insgesamt könnten bis zu 519 Wohnungen in der Siedlung betroffen sein. Aktuell werden weitere Abrechnungen geprüft. Hochgerechnet könnte Vonovia ihren Mieterinnen und Mietern rund 80.000 Euro an Heizkosten schulden. Der Fall wurde durch den Heizkostencheck der Linken aufgedeckt. Seit Herbst 2024 bietet er die Möglichkeit zur kostenlosen Prüfung von Heizkostenabrechnungen.
Dazu erklärt Niklas Schenker, Sprecher für Mieten und Wohnen der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus:
„Vonovia kassiert ab, wo sie können. Vonovia ist stadtweit dafür bekannt, dass sie bei den Heizkosten tricksen. Wir lassen die Mieterinnen und Mieter damit nicht allein. Für viele Menschen sind die hohen Heizkosten kaum noch zu bezahlen und jetzt schon die zweite Miete. Mit unserem Heizkostencheck setzen wir etwas dagegen. Die Heizkosten müssen endlich wieder sinken.
Es ist nicht der erste Fall, dass Mieterinnen und Mieter durch unseren Heizkostencheck die Gewissheit haben, dass Sie Anspruch auf Erstattung eines Teils der Heizkosten haben. Wir rufen alle Vonovia-Mieter in der Friedrich-Ebert-Siedlung dazu auf ihre Heizkostenabrechnungen überprüfen zu lassen und Widerspruch gegen die Heizkostenabrechnung einzulegen. Melden Sie sich bei uns, wir unterstützen Sie dabei.“
Hintergrund: Warum dürfen Mieterinnen und Mieter kürzen?
Laut Heizkostenverordnung müssen größere Wohnhäuser mit verbrauchsabhängiger Heizkostenabrechnung ausgestattet sein – das heißt: mit Wärmemengenzählern an den Heizungen. Fehlen diese, können die Kosten nicht exakt auf die Haushalte verteilt werden. In solchen Fällen steht Mieterinnen und Mieter ein Kürzungsrecht von 15 % ihrer Heizkosten zu (§ 12 Abs. 1 HeizkostenV). Dieses Recht gilt unabhängig davon, ob eine Nachzahlung oder ein Guthaben besteht.