Hängepartie auf den Rücken der Betroffenen

Am 5. März 2026 stimmte der Deutsche Bundestag der Umwandlung des Bürgergeldes in Grundsicherung zu und beschloss damit einen massiven Sozialabbau. Versteckt in der „Reform“ zu Lasten derer, die jeden Euro dreimal umdrehen müssen, bevor sie ihn ausgeben, wurde auch über ein noch längeres Aussitzen einer rechtskonformen Regelung zur Scheinselbstständigkeit für Honorarkräfte an Musikschulen, Volkshochschulen und anderen Einrichtungen abgestimmt. Die bis Ende 2026 geltende, nicht rechtskonforme Übergangsregelung (Moratorium) wurde um ein weiteres Jahr verlängert.  

Dazu erklärt die kulturpolitische Sprecherin, Dr. Manuela Schmidt

"Nun warten die betroffenen Honorarkräfte seit mehr als drei Jahren darauf, dass sie mit einer Festanstellung die soziale Absicherung bekommen, die ihnen zusteht. Mit dem ursprünglich Ende 2026 auslaufenden Moratorium hatte die Deutsche Rentenversicherung Bund den Ländern Zeit gegeben, im Sinne der Honorarkräfte eine rechtskonforme Regelung zu finden, also allen, die es wollen, eine Festanstellung zu ermöglichen. Gleichzeitig lautete der Auftrag an die Bundesregierung, unter Leitung des Arbeitsministeriums eine rechtssichere Lösung zu finden, indem eine Definition von selbstständiger Arbeit im Sozialgesetzbuch IV festgeschrieben wird. 

Nun aber werden, wie die Gewerkschaft ver.di richtig feststellt, die betroffenen Honorarkräfte und die Musikschulen ein weiteres Mal alleingelassen. Und die Koalition kann sich über die anstehenden Landtagswahlen im September hinaus aus der Verantwortung stehlen, indem sie auf die Verlängerung des Moratoriums verweist. Was sie voraussichtlich tun wird. 

Denn gerade mal je vier Millionen Euro sind im laufenden und im kommenden Jahr im Haushalt für Festanstellungen von Musikschullehrkräften vorgesehen. Hinzu kommt, dass es jenseits des absurden Plans einer Bestenauslese, keine Idee gibt, wie die viel zu geringen Mittel fair und gerecht verteilt werden können. Ein weiteres Jahr Aufschub der Sozialversicherungspflicht bedeutet deshalb einfach nur ein weiteres Jahr kräftezehrende Unsicherheit für die Lehrkräfte. Das ist Verschleppung und durch die Entscheidung des Bundes geduldete Verantwortungslosigkeit."