Lebenslanges Lernen gestärkt: Berlin bekommt Erwachsenenbildungsgesetz

Aus dem AbgeordnetenhausBildungRegina Kittler

Gemeinsame Pressemitteilung der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus

Das Abgeordnetenhaus hat in seiner heutigen Sitzung das Gesetz über die Erwachsenenbildung im Land Berlin verabschiedet. Das Gesetz regelt erstmalig umfassend den Bereich der Bildungsangebote für erwachsene Berlinerinnen und Berliner und stärkt somit den Zugang und die Möglichkeiten des lebenslangen Lernens.

Konkret bedeutet das, dass die zwölf bezirklichen Volkshochschulen und die Landeszentrale für politische Bildung, deren Arbeit bisher im Schulgesetz bzw. durch einen Senatsbeschluss von 1956 geregelt waren, abgesichert und mit einer zusammenhängenden Gesetzesgrundlage versehen werden. In diesem Zusammenhang wird auch die Förderung zur Bildungs- und Weiterbildungsberatung gesetzlich verankert.
Darüber hinaus werden neue bildungspolitische Steuerungs- und Förderinstrumente aufgebaut. So können im Feld der Erwachsenenbildung tätige Einrichtungen und Träger künftig „anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung in Berlin“ werden und sich somit für die Beteiligung an ebenfalls neugeschaffenen Fördermöglichkeiten für spezifische Zielgruppen und innovative Ansätze qualifizieren.

Mit dem Gesetz sollen außerdem die öffentliche Sichtbarkeit der Erwachsenenbildung erhöht und die Kooperationsmöglichkeiten, aber auch die Mitspracherechte der relevanten Akteurinnen und Akteure der Berliner Stadtgesellschaft ausgebaut werden. Zu diesem Zweck sieht das Erwachsenenbildungsgesetz die Einrichtung eines Erwachsenenbildungsbeirats vor. Zudem wird künftig in regelmäßigen Abständen ein Bericht zum Stand der Erwachsenenbildung im Land Berlin vorgelegt und ein Preis für besondere Angebote und Formate der Erwachsenenbildung vergeben.
Mit der Verabschiedung des Erwachsenenbildungsgesetzes konnte ein weiteres der in der rot-rot-grünen Koalitionsvereinbarung vorgesehen Gesetzesvorhaben erfolgreich zum Abschluss gebracht werden. Das Gesetz wird zum 1. August 2021 in Kraft treten.

Dr. Maja Lasić, Sprecherin für Bildung (SPD-Fraktion):
„Das Gesetz ist ein wichtiger Meilenstein. Bildung ist kein Privileg für die Jugend, sondern steht allen Menschen und allen Generationen offen. Mit dem Gesetz ist lebenslanges Lernen nicht mehr ein nice to have, sondern Gesetz und beschreibt damit auch einen Anspruch. Mit dem Innovationsfonds schaffen wir darüber hinaus die Möglichkeit der kooperativen Zusammenarbeit und Innovation im Sektor.“

Regina Kittler, bildungspolitische Sprecherin (Linksfraktion):
„Die zwölf Berliner Volkshochschulen sind zusammen der größte Träger für Erwachsenenbildung in ganz Europa. Unsere hundertjährige Volkshochschule ist zwar nach Jahren eine alte Dame, aber nachdem, was sie mit ihren 20.000 Kursen leistet, sehr jung. Die Bedeutung der vhs und der Landeszentrale für politische Bildung für lebenslanges Lernen stellen wir endlich auf Gesetzesfüße. Das drückt die Achtung für die dort geleistete Arbeit aus, mit der nach der Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch ein gemeinsames vhs-Servicezentrum und personeller Stärkung und der Anhebung der Honorare nun auch der Ausbau der Mitbestimmung folgt.“

Stefanie Remlinger, Sprecherin für berufliche Bildung und Bildungsfinanzierung (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen):
„Die heutige Verabschiedung des Erwachsenenbildungsgesetzes ist ein echtes Aufbruchssignal für die Freude am Lernen auch nach Absolvieren der Schulpflicht. Lebenslanges Lernen ist in unseren Zeiten von digitaler und ökologischer Transformation, von gesellschaftlichen Veränderungs- und Einwanderungsprozessen wichtiger denn je. Mit diesem Gesetz wird das Feld der Erwachsenenbildung in Berlin nun systematisch, professionell und nachhaltig aufgestellt – und damit fit für die Zukunft!“

Kontakt