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Was sind Gemeinschaftsschulen?

An den 28 Berliner Gemeinschaftsschulen lernen Schüler*innen von der Einschulung bis zum MSA-Abschluss gemeinsam, an vielen bis zum Abitur. Dabei gelingt es der unter Rot-Rot in einem Pilotprojekt etablierten und 2018 unter Rot-Rot-Grün auch im Schulgesetz verbindlich verankerten Schulform wissenschaftlich nachgewiesen, den Lernfortschritt der Schüler*innen von ihrer sozialen Herkunft zu entkoppeln. Bereits dieser Befund allein spräche für den flächendeckenden Ausbau, ist der Bildungserfolg in Deutschland doch nach wie stärker als in vielen anderen OECD-Staaten vom sozioökonomischen Hintergrund abhängig. Gemeinschaftsschulen leisten so einen aktiven Beitrag für mehr Bildungsgerechtigkeit in unserer Stadt.

Doch nicht nur das

Durch das Anrecht der Schüler*innen, ihren Bildungsweg bis zum Abschluss an einer Schule zu verfolgen, entfällt der Übergang nach Klasse sechs, der aktuell aufgrund fehlender Schulplätze für Schüler*innen und ihre Familien mit erheblichem Stress und Unsicherheiten verbunden ist. Zudem arbeiten die Berliner Gemeinschaftsschulen konsequent inklusiv und integrieren reformpädagogische Elemente in ihre Arbeit. Bis Jahrgangsstufe neun werden z.B. keine Ziffernnoten erteilt, Feedback erfolgt stattdessen in Form schriftlicher Rückmeldungen. Auch Klassenräte und andere Formen der Demokratisierung der Schulkultur sind an Berliner Gemeinschaftsschulen seit vielen Jahren gelebte Praxis. Nicht zufällig wurden 2024 gleich zwei Berliner Gemeinschaftsschulen mit dem Deutschen Schulpreis ausgezeichnet. 

Entsprechend beliebt sind die Berliner Gemeinschaftsschulen bei Schüler*innen und ihren Familien: Viele sind übernachgefragt, insbesondere diejenigen, die über eine eigene Oberstufe verfügen. Dennoch stockt der Ausbau seit Jahren, die schwarz-rote Koalition richtet ihr Augenmerk aktuell fast ausschließlich aufs Gymnasium und betreibt so Klassenpolitik von oben. 

Wie können wir den Ausbau voranbringen?

Die Linksfraktion schlägt ein Förderprogramm zum Ausbau von Gemeinschaftsschulen vor. Ziel ist es, sowohl Neugründungen von Gemeinschaftsschulen im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) voranzutreiben als auch bereits bestehende Schulen, die zur Gemeinschaftsschule fusionieren bzw. sich umwandeln wollen, auf diesem Weg aktiv zu unterstützen – und das in allen Bezirken. Dabei muss der Senat eine stärker steuernde Rolle einnehmen und den Bezirken – gesetzlich abgesichert und auf Grundlage einer landesweiten Schulentwicklungsplanung – Vorgaben machen mit dem Ziel, bis 2031 mindestens zwei neue Gemeinschaftsschulen pro Bezirk auf den Weg zu bringen. Insbesondere Schulneubauten wollen wir künftig vorrangig in Form von Gemeinschaftsschulen realisieren und innerhalb der BSO priorisieren. Weichen Bezirke davon ab, müssen sie dies gegenüber dem Senat triftig begründen. 

Darüber hinaus gilt es, Mindeststandards zu etablieren, was u.a. Abweichungen in der Zügigkeit von Grund- und Sekundarstufe I angeht, aber auch das Verhältnis von Kindern aus dem Einzugsgebiet zu Kindern, deren Eltern aus pädagogischen Gründen wünschen, dass ihr Kind eine Gemeinschaftsschule besucht. Außerdem müssen alle Gemeinschaftsschulen mit einer eigenen Oberstufe ausgestattet werden, um den Schüler*innen tatsächlich alle Abschlüsse zu ermöglichen. Entscheiden sich Bestandsschulen dafür, Gemeinschaftsschule zu werden, müssen sie über den bestehenden Topf für Weiterbildungen hinaus Mittel für eine Prozessbegleitung sowie eine zeitweilige personelle Verstärkung als Unterstützung und Anreiz zur Umwandlung erhalten. Dafür wird das Land zusätzliche Mittel im Landeshaushalt einstellen. Generell müssen das Fortbildungsangebot für Gemeinschaftsschulen ausgebaut und am neuen Lehrkräftebildungsinstitut BLiQ entsprechende Angebote bereitgehalten werden. Da Gemeinschaftsschulen in der Regel deutlich größer sind als andere Schulformen, müssen bei Fusionen die Mittel bspw. aus dem Ergänzungsbudget zum Berliner Schulbudget (früher Bonusprogramm) weiterhin für die einzelnen Schulstufen erhalten bleiben.

Der auf diese Weise vorangetriebene Ausbau der Gemeinschaftsschulen soll weiterhin wissenschaftlich begleitet werden, insbesondere in Form einer noch ausstehenden Längsschnittstudie von Jahrgangsstufe 1 bis 13. Die Ergebnisse der Begleitung sind eng mit den Bestandsschulen rückzukoppeln, um die Schulart auch qualitativ beständig weiterzuentwickeln. Eine dringend notwendige Grundlage dafür bildet die statistische Einzelerfassung von Gemeinschaftsschulen, die künftig deren Erfolge, aber auch Herausforderungen transparent nachvollziehbar machen wird.

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