Für das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung: Paragraph 219a abschaffen!

Gemeinsame Presseerklärung der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus

Bei dem für morgen angekündigten „Marsch für das Leben“ demonstrieren sogenannte Lebensschützer*innen mit reaktionär-konservativen und menschenfeindlichen Forderungen gegen Schwangerschaftsabbruch und sexuelle Vielfalt. Ihnen wird sich ein breites Bündnis entgegenstellen, das den 22. September zum „Aktionstag für sexuelle Selbstbestimmung“ erklärt. Das Bündnis tritt ein für das Recht der Frauen auf körperliche Selbstbestimmung und ein Leben frei von Bevormundung. Dazu gehört das Recht auf frei zugängliche Informationen über Möglichkeiten, Schwangerschaften abzubrechen und somit frei über ihren Körper zu entscheiden.

Dazu erklären die frauen- und gleichstellungspolitischen Sprecherinnen Derya Çağlar (SPD-Fraktion), Ines Schmidt (Linksfraktion) und Anja Kofbinger (Grüne-Fraktion):

„Wie das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung fordern wir die Bundestagsabgeordneten auf, die Entscheidung zur Streichung des §219a StGB zu forcieren. Der Paragraph erlaubt es einigen wenigen konservativ-christlichen Fundamentalist*innen, hunderte von Ärzt*innen einzuschüchtern, sie als Gesetzesbrecher*innen in Verruf zu bringen und legale Schwangerschaftsabbrüche zu kriminalisieren. Dieser veraltete Paragraph muss endlich abgeschafft werden. Ärzt*innen, die legale Schwangerschaftsabbrüche durchführen, müssen öffentlich Aufklärungsarbeit leisten dürfen.
Die Bundesratsinitiative, den §219a zu streichen, geht von Berlin aus. Berlin hat hier bundesweit Vorarbeit geleistet: Mit der Veröffentlichung von Praxiseinrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, sichern wir körperliche Selbstbestimmung und die Straffreiheit von Medizinerinnen und Medizinern. Die Liste ist auf der Internetseite der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung einsehbar. Jetzt liegt es am Bundestag, diesen überholten Paragraphen endlich abzuschaffen. Für uns Sprecherinnen steht außer Frage, dass das universelle Recht von Frauen auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung auch die umfassende und für alle Beteiligten straffreie Informationsgewinnung umfasst.“

Hintergrund: Die Informationsseite zur Schwangerschaftskonfliktberatung ist unter https://www.berlin.de/sen/gesundheit/themen/schwangerschaft-und-kindergesundheit/schwangerschaft-und-familienplanung/schwangerschaftskonfliktberatung/ abrufbar.