Solidarität mit dem VVN-BdA

Antifaschismus ist gemeinnützig!

Wir stehen solidarisch an der Seite des Bundesverbandes des VVN-BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten), dem das Berliner Finanzamt für Körperschaften die Gemeinnützigkeit aberkannt hat. Das gefährdet die Existenz des Vereins, weil damit steuerliche Nachteile und Steuerforderungen einhergehen. Im VVN-BdA engagieren sich Verfolgte des Naziregimes, Antifaschist*innen und Zeitzeugen gegen das Vergessen der NS-Verbrechen und geben ihr Wissen an die jüngeren Generationen weiter. Der Verein wurde 1947 von Überlebenden der Konzentrationslager gegründet.

Bei der Entscheidung zum Entzug der Gemeinnützigkeit handelt es sich nicht um eine der rot-rot-grünen Landesregierung, sondern des Finanzamtes. Es ist absurd, dass eine Erwähnung des VVN-BdA im bayrischen Verfassungsschutzbericht als „linksextremistisch beeinflusste Organisation“ zu einer Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Bundesverbandes durch ein Finanzamt in Berlin führen soll. Diese Situation entsteht aufgrund einer Regelung des Bundesgesetzes „Abgabenordnung“ (§ 51 AO), die dringend geändert werden muss. Wir halten die Entscheidung des Finanzamtes für falsch und den gesamten Vorgang, insbesondere die Erwähnung des VVN-BdA im Verfassungsschutzbericht des Landes Bayern als Ausgangspunkt, für einen Skandal!

Der Landesparteitag unserer Partei DIE LINKE.Berlin hat sich am Samstag 23.11. per Beschluss mit dem VVN-BdA solidarisiert und fordert den zuständigen Berliner Finanzsenator auf, darauf hinzuwirken, dass die Organisation weiterhin als gemeinnützig anerkannt bleibt (Beschluss 2/3/7). Selbstverständlich ist auch die Linksfraktion Berlin im Sinne des Parteitagsbeschlusses aktiv, und versucht, den Vorgang zu korrigieren.

In Zeiten des erneuten Rechtsrucks in Deutschland ist die antifaschistische Arbeit des VVN-BdA wichtiger denn je!