„Absurditäten der Grundsteuerreform – Dringender Reformbedarf zur Abwehr existenzgefährdender Belastungen"
Fachgespräch der Fraktion die Linke im Abgeordnetenhaus von Berlin am 04. November 2025
Mit der Grundsteuerreform sollte eigentlich mehr Gerechtigkeit geschaffen werden. Tatsächlich führt sie in Berlin zu teils absurden und existenzgefährdenden Steuerforderungen. Clubs, Strandbäder, Kleingärten, Wochenendgrundstücke und gemeinwohlorientierte Betriebe berichten von massiven Erhöhungen, die sich weder an der tatsächlichen Nutzung noch an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientieren.
Das Problem liegt im System: Die neuen Grundsteuerwerte werden nicht grundstückskonkret, sondern pauschal für ganze Bodenrichtwertzonen berechnet – und orientieren sich an der theoretischen Verwertbarkeit statt an der tatsächlichen Nutzung.
So soll ein Strandbad die Grundsteuer für ein Wohngebiet zahlen, ein Club oder Biergarten wird behandelt, als stünde dort ein Bürohaus, und ein Wochenendgrundstück wird wie eine Villa bewertet.
Auch die stehende Härtefallregelung hilft hier nicht weiter, denn sie gilt ausschließlich für selbstgenutztes Wohneigentum. Für Strandbäder, Clubs, Kleingärten (außerhalb des Bundeskleingartengesetzes), Kultureinrichtungen oder Gewerbe greift sie nicht. Diese Akteur*innen bleiben mit drastisch steigenden Belastungen ohne Schutz
Die Folge: Eine Reform, die eigentlich für Gerechtigkeit sorgen sollte, bedroht nun kulturelle, soziale und kleingewerbliche Orte, die die Berliner Mischung ausmachen.
Vor der Behandlung unseres Antrags in der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses am 6. November 2025 haben wir in einem Fachgespräch diese Auswirkungen der Grundsteuer gemeinsam mit Betroffenen und Fachleuten diskutiert und darüber wie hier Abhilfe geschaffen werden kann, zum Beispiel indem im Rahmen der Länderöffnungsklausel ein Schutzmechanismus errichtet wird.
Teilgenommen haben u.a.
Berliner Mischung erhalten – Härtefälle vermeiden
Linksfraktion bringt Antrag auf Gesetzesänderung ein
Nachdem in der Plenarsitzung am 6. November 2025 mit den Simmen der CDU und der SPD unser Antrag abgelehnt wurde, den Senat mit Maßnahmen zur Nachsteuerung bei der Grundsteuer zu beauftragen, hat die Linksfraktion gemeinsam mit der Grünen-Fraktion einen eigenen Antrag zur Änderung des Berliner Grundsteuermesszahlengesetzes (BlnGrStMG) eingebracht. Vorgeschlagen wird, dass wenn die tatsächliche Nutzung von der Verwertbarkeit, die im Bodenrichtwert unterstellt wird, extrem abweicht, sich die Grundsteuer an der tatsächlichen Nutzung orientiert.
Zur Rede von Steffen Zillich
Zum Änderungsantrag


