Berliner Gewerbeüberwachung neu strukturieren – Selektive Kontrollpraxis beenden, Zuständigkeit aus der Polizei herauslösen
Beschluss der Fraktion vom 13. Dezember 2022
Die Fraktion Die LINKE im Abgeordnetenhaus von Berlin setzt sich in der Regierungskoalition dafür ein, die Gewerbeüberwachung im Land Berlin grundlegend umzugestalten. Die Gewerbeüberwachung muss wieder effektiv, breitenwirksam und diskriminierungsfrei organisiert werden. Dafür muss die Gewerbeüberwachung aus der Zuständigkeit der Polizei ausgegliedert und in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Wirtschaft überführt werden.
Hintergrund und Begründung:
Die Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag von 2021 vorgenommen, einen Vorschlag zur Neuorganisation der Gewerbeüberwachung im Land Berlin zu entwickeln. Hintergrund ist die aktuelle komplizierte Zuständigkeitsstruktur und damit einhergehende Defizite in der Überwachungspraxis. Die Senatsverwaltung für Wirtschaft hatte im Jahr 2020 die Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) beauftragt, eine umfassende Untersuchung zu Organisation und Praxis der Gewerbeüberwachung im Land Berlin anzustellen. Auf dieser Grundlage sollte die Neuorganisation diskutiert werden.
Die Studie liegt nun vor und stellt gravierende rechtliche, organisatorische und Effizienz-Defizite bei der Gewerbeüberwachung fest. Diese haben ihre Ursache in erster Linie in der bundesweit einzigartigen Organisationsstruktur. Zuständig für die Gewerbeüberwachung ist der Gewerbeaußendienst beim LKA. Dieser steht unter der Fachaufsicht von SenWEB, die Dienstaufsicht liegt bei SenInnDS. Die polizeiliche Schwerpunktsetzung führt laut Studie dazu, dass einige Gewerbebereiche überhaupt nicht, andere wiederum nur sporadisch und nicht flächendeckend überwacht werden, bestimmte Gewerbe aber regelmäßig. Dieser selektive Charakter der Berliner Gewerbeüberwachung bedeutet einen überproportionalen und stigmatisierenden Kontrolldruck für bestimmte (post)migrantische Gewerbe.
Hinzu kommt, dass Polizei und Ordnungsämter teils rechtsstaatlich problematische Einsätze durchführen. Als Teil der Gewerbeüberwachung beleuchtet die Studie der Praxis der Verbundeinsätze, die in den vergangenen Jahren vor allem als Maßnahme zur Bekämpfung der sogenannten “Clankriminalität” galten, aber auch bei anderen polizeilichen Schwerpunkten eingesetzt wurden. DIE LINKE kritisiert die sogenannten “Verbundeinsätze gegen die Clankriminalität” bereits seit Längerem. Erstens ist deren Vermengung von gewerberechtlichen und strafprozessualen Maßnahmen rechtlich problematisch. Zweitens tragen die teilweise durch hohe Polizeiaufgebote und ein rabiates, öffentlichkeitswirksames Vorgehen charakterisierten Einsätze zur Stigmatisierung migrantischer Gewerbetreibender bei. Denn während sie seitens der Polizei als Vorgehen gegen organisierte kriminelle Strukturen dargestellt werden, konnte bisher kein Zusammenhang der für die Kontrollen ausgewählten Orte mit organisierter Kriminalität plausibel dargelegt werden. Da diese Kontrollen sich ausschließlich gegen (post)migrantische Gewerbe richten, die damit unter Generalverdacht gestellt werden, muss diese Praxis daher als Diskriminierung eingeschätzt werden. Diese Einschätzung haben nicht nur betroffene Gewerbetreibende und ihre Gäste geäußert, auch aus der Wissenschaft kommt entsprechende Kritik.
Die HWR-Studie bestätigt diese Kritik. Sie hält fest, dass die Verfolgung von Straftaten von Ordnungsaufgaben in Gewerbeangelegenheiten zu trennen ist und das Gewerberecht folglich kein Türöffner für die Strafverfolgung sein darf. Genau in diesem Sinne aber – also als „Türöffner“ oder “trojanisches Pferd”, wie es in der Studie eine hochrangige Beamtin formuliert – versteht und nutzt die Polizei die Verbundeinsätze. An deren Effizienz herrschen zwar behördenintern Zweifel, trotzdem haben sie sich als hauptsächliche Praxis der Gewerbeüberwachung etabliert. Hintergrund sind knappe personelle Ressourcen bei den polizeilichen Stellen, die für Gewerbeüberwachung zuständig sind, sowie überlappende Zuständigkeiten mit anderen Behörden wie beispielsweise den Ordnungsämtern.
Insgesamt stellt die Studie fest, dass die Gewerbeüberwachung sich maßgeblich an Zielvorgaben und Schwerpunktsetzungen der Polizeiarbeit orientiert. Beispielsweise gibt es einen konstant hohen relativen Kontrollumfang bei Betreiber*innen von Spielhallen und Gaststätten mit Spielautomaten, während die Behörden bei finanzdienstleistungs- und immobilienbezogenen Gewerbearten wie z. B. bei Immobilienmakler:innen, Güterhändler:innen, Finanzanlagevermittler:innen, Pfandleiher:innen oder Versteigerern im Verhältnis zu den Verdachtslagen nur sehr selten Kontrollen durchführen. Weiterhin bemängelt die Studie, dass die Fach- und Dienstaufsicht für die Gewerbeüberwachung bei zwei verschiedenen Senatsverwaltungen liegen, nämlich der Gewerbe- und der Innenverwaltung. Das führt zu Kompetenzgerangel: so kommt es vor, dass eine Dienststelle Kontrollschwerpunkte festlegt, für die aber von der anderen Dienststelle nicht ausreichend Personal zur Verfügung gestellt wird.
Praxis und Organisation der Gewerbekontrollen im Land Berlin sind dringend reformbedürftig. Die gegenwärtige Praxis der Gewerbekontrollen ist ineffektiv und verstößt eklatant gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung von Gewerbetreibenden. Die Verortung der Gewerbeüberwachung beim LKA führt dazu, dass Gewerbetreibende in erster Linie als mögliche Tatverdächtige von Straftaten angesehen werden, denen mit repressiven Mitteln der Ausforschung, Informationsgewinnung und Strafverfolgung begegnet wird. Die Fraktion DIE LINKE möchte, dass gewerbeordnungsrechtlichen Prinzipien wie der Gewerbefreiheit und der rechtsstaatlichen Gleichbehandlung aller Gewerbetreibenden Geltung verschafft wird.
Die Gewerbeüberwachung muss dazu vollständig aus der Zuständigkeit des Landeskriminalamts der Polizei herausgelöst und in die Zuständigkeit der Wirtschaftsverwaltung überführt werden, um die rechtsstaatlich problematische Vermengung von Strafverfolgung und Gewerbeüberwachung zu beenden. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer notwendigen Entpolizeilichung staatlicher Aufgabenwahrnehmung und ermöglicht es auch, das ineffiziente Zuständigkeitswirrwarr zwischen Innen- und Wirtschaftsverwaltung zu beenden. Die Verfolgung bzw. Verhinderung von Straftaten im Rahmen des strafprozess- und polizeirechtlichtlichen Instrumentariums wird dabei ebensowenig eingeschränkt wie das Vorgehen des Zolls gegen Schwarzarbeit oder die Leistung von Amtshilfe durch die Polizei bei Einsätzen der Ordnungsämter, sollte dies im Einzelfall erforderlich sein.
Außerdem sollten die zuständigen Stellen, wie alle öffentlichen Stellen, durch entsprechenden Schulungen diskriminierungssensibel aufgestellt werden. Eine regelmäßige externe Evaluation der Kontrollpraxis würde dabei helfen und könnte die Effizienz der Gewerbeaufsicht steigern und bewirken, den Kontrollschwerpunkt auf die Bereiche zu legen, bei denen die meisten und schwersten Verstöße gegen das Gewerberecht stattfinden.
Organisierte Überfälle auf queere Menschen: So darf es nicht weitergehen!
In den Antworten des Senats auf zwei Schriftliche Anfragen zur Häufung organisierter Überfälle auf queere Menschen in Cruising-Gebieten und unter Nutzung von Dating-Apps bleibt offen, was der Senat konkret unternehmen will, um die Sicherheit queerer Menschen tatsächlich zu verbessern.
Dazu erklärt der Sprecher für Queerpolitik der Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus von Berlin, Klaus Lederer:
„Die zuletzt gehäuft öffentlich gewordene homo- und queerfeindliche Gewalt durch ‚Dating-Fallen‘ und durch Überfälle auf Menschen in Cruising-Gebieten alarmiert mich. Der Senat weiß leider zu den Hintergründen nicht viel und verweist Betroffene auf Beratungsangebote. Es muss aber auch darum gehen, solche Taten und deren Wiederholung zu verhindern.
Dazu sind kaum Bemühungen des Senats erkennbar. Aufklärung ist mehr als ein Social-Media-Post der Polizei. Außerdem ist kritikwürdig, dass wiederholte Vorfälle nach gleichem Muster nur zufällig und aufgrund von Presseanfragen überhaupt bekanntgemacht wurden.
Es muss befremden, dass Senat und Polizei auch auf meine neuerliche Anfrage hin über keine Daten zur Anzahl und Entwicklung queerfeindlicher Übergriffe in Park- und Grünanlagen und Gewalt nach fingierten Grindr-Dates verfügen bzw. diese nicht herausgeben. Ohne solide Erkenntnisgrundlagen ist weder politische Initiative noch fakten-basiertes polizeiliches und staatsanwaltschaftliches Handeln denkbar.
Auch die Behauptung, dass die Täter-Nachverfolgung bei Kontaktanbahnung über Apps wie Grindr & Co. „praktisch aussichtslos“ sei, überzeugt mich nicht. Kontakt mit Plattformbetreibenden sollte nicht den Strafverfolgungsbehörden überlassen bleiben. Es braucht Nachdruck aus der Politik.
Cruising-Gebiete dürfen nicht so umgestaltet werden, dass Menschen eingekesselt werden können, Fluchtwege abgeschnitten sind. Der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzbergs zur Reduzierung der gefährlichen Einzäunungen im Volkspark ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Bislang lehnte der Senat das in seinen Antworten aber ab.
Präventive Aktivität findet sich leider auch kaum in der Landesstrategie gegen Queerfeindlichkeit. Für deren Entwicklung hat sich der Senat überdies so lange Zeit gelassen, dass die meisten Maßnahmen, ein Großteil ohnehin zu Prüfaufträgen degradiert, in absehbarer Zeit nicht umgesetzt werden.
Geradewegs kontraproduktiv ist es mit Blick auf die Prävention, wenn Senatsmitglieder sich daran beteiligen, gezielt Cruising-Orte zu skandalisieren und Ressentiments zu schüren.
Auch im Berliner Gewalthilfegesetz sind, anders als erst vorgesehen, LSBTIQ+ nicht als besonders schutzbedürftige Gruppe berücksichtigt. Besonders bizarr ist das angesichts der europarechtlichen Pflicht Berlins, bis 2027 die schon 2024 in Kraft getretene EU-Gewaltschutzrichtlinie umzusetzen. Sie sieht explizit vor, Queers beim Ausbau der Hilfestrukturen und Beratungsangebote im Gewaltschutz einzubeziehen.
Mit Blick auf die von queerfeindlicher Gewalt Betroffenen haben Koalition und Senat leider vor allem viel Kraft aufgewendet, um sich selbst zu inszenieren und Maßnahmen in Aussicht zu stellen, die sie selbst nicht umsetzen werden. Bestehende Präventionsarbeit muss dagegen immer wieder um ihre Existenz kämpfen. Wer queere Menschen real vor Gewalt schützen will, darf so nicht weitermachen.“


