Verfassungsgerichtsurteil zum BND-Gesetz ist Ohrfeige für große Koalition

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Innere SicherheitJustiz und RechtspolitikVerfassungsschutzDie Linke im AbgeordnetenhausNiklas SchraderSebastian Schlüsselburg

Zum heutigen Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Auslandstelekommunikationsüberwachung des Bundesnachrichtendienstes

erklären der Sprecher für Datenschutz, Sebastian Schlüsselburg, und der innenpolitische Sprecher, Niklas Schrader, der Linksfraktion Berlin:

„Das Urteil ist eine Ohrfeige für die große Koalition im Bund. Es stärkt die Pressefreiheit und das Recht auf vertrauliche individuelle Kommunikation. Die große Koalition und die Bundesregierung haben den NSA-Skandal von Anfang an nicht ernst genommen und ein BND-Gesetz erlassen, dass in zentralen Bereichen gegen das Grundgesetz verstößt. Der beliebten Methode, illegale Praktiken der Geheimdienste per Gesetz zu legalisieren, wurde heute ein Riegel vorgeschoben.

Wir begrüßen insbesondere die Grundsatzentscheidung, dass die Kontrolle der Nachrichtendienste künftig auch nicht durch die sogenannte „Third-Party-Rule“ behindert werden darf. Wir erleben auch auf Landesebene immer wieder, dass uns mit Verweis auf die Beteiligung von dritten Behörden wichtige Informationen vorenthalten werden. Bund und Länder müssen hierfür eine Lösung finden, damit auch die Kontrolle des Berliner Verfassungsschutzes verstärkt werden kann.“