Nachverdichtungen bei kommunalen Wohnungsbaugesellschaften

Beschluss der Fraktion DIE LINKE. Berlin vom 15. Juni 2021: Die Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat sich erneut mit strittigen Nachverdichtungsvorhaben in Berlin beschäftigt.

Der Landesparteitag hatte am 22.08.20 Grundsätze für die nachträgliche Verdichtung bestehender Wohnanlagen durch die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften beschlossen[1].

Unter anderem wurde darin festgehalten:

„Bei der nachträglichen Verdichtung von Wohnanlagen muss die Wohn- und Lebensqualität in den bestehenden Wohnungen und dem umliegenden Wohnquartier gesichert werden. Für die gesamte Wohnanlage, für die Mieter*innen im Bestand und im Neubau sowie für die Nachbarschaft sollte im Zuge der Verdichtung auch ein Mehrwert geschaffen werden.

Städtebauliche Konzepte aus der Errichtungszeit der Wohnanlagen sind zu bewahren und wo nötig respektvoll fortzuschreiben. Dabei sind die Außenanlagen als soziale Kommunikations- und Begegnungsräume der Nachbarschaft zu erhalten und zu qualifizieren.

Die zusätzliche Bebauung muss gute und gesunde Wohnverhältnisse in der Wohnanlage und im Kiez bewahren und den zukünftigen Anforderungen, die sich aus den Veränderungen von Klima und Umwelt ergeben, gerecht werden.

In den Anlagen sind Frei- und Grünflächen sowie insbesondere die Bestandsbäume so weit als möglich zu erhalten und zu qualifizieren. Bei einer zwingend erforderlichen baulichen Inanspruchnahme ist angemessener Ausgleich in der Anlage oder im direkten Nahbereich zu schaffen.“

Insbesondere nach den Erfahrungen in der Pandemie und mit Blick auf die Klimanotlage wird der Wert wohnortnaher Grün- und Erholungsflächen immer deutlicher. Dabei geht es sowohl um den ökologischen und gesundheitlichen wie auch um den sozialen Nutzen dieser Flächen.

Es ist also nicht nur verständlich, sondern auch in vielen Fällen für das Gemeinwesen nützlich und sinnvoll, wenn Anwohnerinnen und Anwohner sich für den Erhalt von Grün- und Erholungsflächen einsetzen und konkrete Nachverdichtungsvorhaben verändern oder mitunter auch gänzlich verhindern wollen. Zudem fordern immer mehr Bürgerinnen und Bürger ein, dass bei Neubauvorhaben, die bestehende Wohnquartiere verdichten, die damit verbundenen vergrößerten Anforderungen an die soziale und verkehrliche Infrastruktur gleichzeitig bewältigt werden.

Als rot-rot-grüne Koalition hatten wir den Anspruch proklamiert, dass Exekutive, Legislative und auch landeseigene Unternehmen bei Bauvorhaben aktiv eine breite Bürgerbeteiligung gewährleisten und in transparenten Partizipationsverfahren mit der selbstbewussten Bürgergesellschaft auf Augenhöhe beraten und entscheiden.

Wir müssen selbstkritisch feststellen, dass manche Partizipationsverfahren unserem selbstgesetzten Anspruch nicht gerecht wurden. Dies hat mehrfach zu Unmut und Misstrauen geführt und einvernehmliche Lösungen blockiert.

Wir bekräftigen, dass der im LPT-Beschluss vom 22.08.20 formulierte Anspruch für uns eine Maßgabe unseres politischen Handelns ist.

„Bei der Planung, Entwicklung und Ausführung der Bauvorhaben ist eine tatsächliche Mitwirkungsmöglichkeit der Mieter*innen und Anwohner*innen der bestehenden Wohnanlagen von Beginn der Planung an sicher zu stellen. Der Partizipationsprozess soll frühzeitig beginnen und ist transparent und ergebnisoffen zu gestalten.

Die in den Leitlinien definierten Stufen der Partizipation sind möglichst weitgehend auszuschreiten. Über den Umfang und die Qualität der Beteiligung befinden die BVV im Dialog mit den Anwohnern*innen und den kommunalen Bauherren. Die Leitlinien sind entsprechend zu qualifizieren.“

Dabei gilt es auch, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Aufstellung von Bebauungsplänen als Regelinstrument umzusetzen:

„Für eine maßvolle Nachverdichtung von bestehenden Wohnquartieren ist eine frühzeitige Einbeziehung der Bewohnerschaft unabdingbar. Die Koalition unterstützt hierfür die Aufstellung von Bebauungsplänen als Regelinstrument, um die Qualität zu sichern und die Regeln der kooperativen Baulandentwicklung anzuwenden.“

Die Linksfraktion Berlin fordert:

  • Ein Moratorium für die strittigen Nachverdichtungsvorhaben von kommunalen Wohnungsbauunternehmen bis zum Abschluss von Koalitionsverhandlungen nach den Wahlen zum Abgeordnetenhaus. Kein Schaffen von Fakten durch Baumfällungen oder andere irreversible Bauvorbereitungsmaßnahmen.
  • Eine Neubewertung der Nachverdichtungsvorhaben auf Grund der Erfahrungen aus der Pandemie und der für Berlin festgestellten Klimanotlage.
  • Die Bewältigung der durch die Vorhaben erwarteten Bedarfe für die verkehrliche und soziale Infrastruktur ist als integraler Bestandteil des Planungs- und Bürgerbeteiligungsprozesses zu gewährleisten.
  • Durch die Durchführung von B-Planverfahren sollen eine qualitätsvolle städtebauliche Bearbeitung aller Problemlagen und eine transparente Bürgerbeteiligung gesichert werden.
  • Über die gesetzliche Beteiligung hinaus ist ein transparentes und ergebnisoffenes Partizipationsverfahren für die Anwohnerinnen und Anwohner und die Bürgerschaft zu sichern.

 


[1]Mehr Wohn- und Lebensqualität und echte Partizipation bei Verdichtung in bestehenden Wohnanlagen der kommunalen Wohnungsbaugesellschaften. Landesverband Berlin (dielinke.berlin)

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