Unterstützung für eine breite Debatte über ein Vergesellschaftungsgesetz

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Zur Vorstellung eines Entwurfs für ein Vergesellschaftungsgesetz durch die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ erklären die Vorsitzenden der Fraktion DIE LINKE in Berliner Abgeordnetenhaus, Anne Helm und Carsten Schatz, sowie die Landesvorsitzende der Partei DIE LINKE. Berlin, Katina Schubert:

„Der große Zuspruch, den das Volksbegehren der Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ aktuell erfährt, lässt einen Volksentscheid am 26. September 2021 über die Vergesellschaftung von Wohnungsbeständen großer privatwirtschaftlicher Wohnungsunternehmen immer wahrscheinlicher werden. Daher begrüßen wir es, dass die Initiative heute ihren Vorschlag für ein Vergesellschaftungsgesetz vorgestellt hat. Das schafft Klarheit über die angestrebten Ziele und Auswirkungen.

Für die angestrebte Vergesellschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes gibt es bisher kein Beispiel in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Umso wichtiger ist es, bereits jetzt eine breite gesellschaftliche und juristische Debatte über die Ausgestaltung eines Vergesellschaftungsgesetzes zu führen, um damit die Grundlagen zu schaffen, das Volksbegehren im Falle seines Erfolgs, zügig umsetzen zu können. Als LINKE freuen wir uns auf diesen konstruktiven Diskurs und werden uns gern an ihm beteiligen.“