Verständliche Enttäuschung der Mieterbeiräte der Berliner kommunalen Wohnungsunternehmen

Zu den heutigen Protesten von Mieterbeiräten der Landeseigenen Wohnungsunternehmen und weiterer Mieterinitiativen gegen die bislang ausgebliebene gesetzliche Verankerung der Tätigkeit der Mieterbeiräte im Gesetz zur sozialen Ausrichtung und Stärkung der landeseigenen Wohnungsunternehmen für eine langfristig gesicherte Wohnraumversorgung (WUAusrStärkG BE) erklärt der bau- und wohnungspolitische Sprecher der Linksfraktion Michail Nelken:

Die Koalition hatte für diese Legislaturperiode eine Nachbesserung des Artikels 2 des Wohnraumversorgungsgesetzes (WoVG Bln) hinsichtlich der gesetzlichen Verankerung des Wirkens der Mieterbeiräte angekündigt. Die Wohnraumversorgung Berlin A.ö.R. hat in einem gründlichen Diskussionsprozess gemeinsam mit Mieterbeiräten, Mieterräten und Vertreterinnen und Vertretern der kommunalen Wohnungsunternehmen für diese Gesetzesänderung einen Entwurf erarbeitet. Der ganze Prozess wurde ausführlich dokumentiert und das Ergebnis im Januar 2021 öffentlich vorgelegt.

Die Linksfraktion hat den Koalitionspartnerinnen im Juni 2021 den Entwurf eines Änderungsgesetzes als Parlamentsantrag unterbreitet, der im Wesentlichen auf dem Vorschlag der Arbeitsgruppe der Mieterbeiräte und Mieterräte beruht. Die Koalitionsfraktionen konnten sich nicht auf einen Antrag verständigen. Die bislang bekannten Vorbehalte gegen diesen Entwurf seitens der SPD-Fraktion sind für mich nicht nachvollziehbar.

Das Land Berlin ist frei in der Gestaltung der Mitbestimmungsmöglichkeiten der Mieterinnen und Mieter seiner Wohnungsunternehmen insoweit die gesetzlichen Vorgaben für die Tätigkeit der privatrechtlich organisierten Wirtschaftsunternehmen nicht berührt werden. Das hat das Land Berlin bereits mit der Schaffung der Mieterräte und deren Repräsentanz in den Aufsichtsräten mit dem WUAusrStärkG BE im Jahre 2015 getan. Dabei wurde die Aufnahme von Regelungen für die Tätigkeit der Mieterbeiräte verabsäumt. Dies Nachzuholen ist eine Bringschuld der Politik gegenüber den Mieterbeiräten als Würdigung der seit vielen Jahren von ihnen für die gedeihliche Entwicklung der landeseigenen Wohnungsunternehmen geleisteten ehrenamtlichen Arbeit.

Was und in welchem Rahmen die Mieterbeiräte mitgestalten und mitbestimmen können, wird im Gesetzentwurf ausgestaltet. Damit erhielte die heute bereits oftmals geübte Praxis des Wirkens der Mietbeiräte der sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen und ihre unternehmensübergreifende Zusammenarbeit eine gesetzliche Grundlage.

Eine lebendige Mieterinnen- und Mietermitbestimmung ist dem Erhalt und der qualitativen Fortentwicklung des öffentlichen Wohnungsbestandes sehr dienlich. Mehr Mitwirkung, mehr Mitbestimmung und mehr Mitverantwortung für die Mieterinnen und Mieter ist eine Zukunftsaufgabe bei der Entwicklung und nachhaltigen Bewirtschaftung des kommunalen Wohnungsbestandes. Die Linksfraktion wird sie in der kommenden Legislaturperiode wieder auf die Tagesordnung setzen.

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