Viel Aufwand zur Feststellung von allseits Bekanntem

Die Linke im AbgeordnetenhausMieten- und WohnungspolitikStadtentwicklung

Zur Vorlage des Abschlussberichts des parlamentarischen Untersuchungsausschusses „Diese eG“

erklärt der Sprecher der Linksfraktion im Ausschuss Michail Nelken:

Als Quintessenz der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses ist festzuhalten, was bei seiner Einsetzung schon offensichtlich war: zum einen gab es in den Abläufen bei der Ausübung des Vorkaufsrechtes zu Gunsten der Diese eG Schwierigkeiten und Verzögerungen, die in der Folge von den beteiligten Senatsverwaltungen und Bezirken, dem Rechnungshof und parlamentarischen Gremien kritisch aufgearbeitet worden sind. Widerrechtliche oder gesetzwidrige Handlungen von Verantwortungsträgern des Landes Berlin gab es nicht. Zum anderen versucht die Opposition den Untersuchungsausschuss als Wahlkampfinstrument zu missbrauchen. Das Desinteresse am Aufklärungsauftrag des Ausschusses dokumentieren auch die Sondervoten, in denen Annahmen und Behauptungen wiederholt werden, die durch die Arbeit des Ausschusses eindeutig falsifiziert worden sind.

Im Abschlussbericht sind noch einmal alle Mängel, Hindernisse und Unsicherheiten, die bei der Realisierung des Vorkaufsrechtes zu Gunsten der Diese eG auftraten, detailliert dargelegt. Sie sind wesentlich in dem Umstand begründet, dass erstmals als begünstigter Dritter eine Genossenschaft mit Hilfe von Mitteln der Darlehnsförderung und Zuschüssen Wohnhäuser auf dem Wege des gemeindlichen Vorkaufsrechts erworben hat. Diesen neuen Weg, mit einer von den betroffenen Mietern gegründeten Genossenschaft mehreren Vorkäufen und unter dem enormen Zeitdruck der 2-Monatsfrist zu beschreiten, war eine enorme Herausforderung und führte auch zu Fehleinschätzungen und Fehlern. Auf Grund des Wohlwollens und den Anstrengungen aller Beteiligten konnte das Vorhaben letztlich erfolgreich realisiert werden.

Anders als die Opposition in ihren Sondervoten unbeeindruckt von den Tatsachenfeststellungen der Untersuchungen des Ausschusses behauptet, wurde dabei weder gegen Gesetze noch gegen Landesvorschriften der Genossenschaftsförderung verstoßen, noch wurde ein Millionenrisiko für den Landeshaushalt aufgebaut. Es ist vielmehr dieses Engagement der politisch Verantwortlichen als solches, das den Oppositionsvertretern missfällt, da sie mehr oder weniger offen den Einsatz des städtebaulichen Instruments des Vorkaufsrechtes für eine soziale Stadtentwicklung ablehnen. Den Käufer eines Wohnhauses in einem sozialen Erhaltungsgebiet zu einer sozialen Bewirtschaftung verpflichten zu wollen und bei Verweigerung dieser Verpflichtung das Vorkaufsrecht auszuüben, halten die Oppositionsparteien für einen unangemessenen Eingriff in den Immobilienmarkt und die privaten Eigentümerrechte.

In den Empfehlungen des Abschlussberichtes werden die Schlussfolgerungen zusammengefasst, die sich in der Praxis der Ausübung des Vorkaufsrechtes bei den Beteiligten bereits herausgebildet haben. Obgleich inzwischen durch den Bundesgesetzgeber die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts auf drei Monate verlängert wurde und in der Praxis sich die Abläufe und das Zusammenwirken der verschiedenen Beteiligten gut eingespielt haben, bleibt die geförderte Ausübung des Vorkaufsrechtes zugunsten von Genossenschaften, insbesondere wenn engagierte Mieter*innen soziale Verantwortung für sich und ihre Nachbarn übernehmen und genossenschaftliches Eigentum an ihren Wohnhäusern bilden wollen, eine große Herausforderung. Die Koalitionsfraktion treten dafür ein, dass dieses Instrument durch die Bezirke und das Land gemeinsam effektiv genutzt wird. Mit den Empfehlungen wollen wir die Optimierung der Vorkaufsrechtsverfahren in den Bezirken und der finanziellen Förderung von Genossenschaften als Drittkäufer unterstützen.

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