R2G macht seine Hausaufgaben - Inklusives Wahlrecht in Berlin beschlossen

Stefanie Fuchs

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat in seiner Plenarsitzung am 7. März 2019 das Landeswahlgesetz geändert und damit als sechstes Bundesland die verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen abgeschafft.

Dazu erklärt die Sprecherin für Menschen mit Behinderungen der Linksfraktion Stefanie Fuchs:


„Ich freue mich sehr, dass nun auch in Berlin die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit Behinderungen endlich abgeschafft wurden.

Das ist in erster Linie ein Erfolg der betroffenen Menschen, die den Druck aufgebaut und die Politik vor sich hergetrieben haben. Menschen mit Behinderungen haben ohne Wenn und Aber ein Recht auf politische Teilhabe. Die Herstellung einer inklusiven Gesellschaft ist kein Gnadenerweis, sondern eine zentrale politische Hausaufgabe, die uns die UN-Behindertenrechtskonvention unmissverständlich stellt.

Wir sind in Berlin nicht die Ersten, die ihr Wahlgesetz ändern, aber auch nicht die Letzten. Das Bundesverfassungsgericht hat uns mit seinem Beschluss vom 29. Januar 2019 bestätigt, dass wir unsere Hausaufgabe gemacht haben. Jetzt sind Bundesregierung und Bundestag am Zug, das eindeutige Votum des Bundesverfassungsgerichtes zu respektieren.

Allerdings stehen im Hausaufgabenheft noch viele Dinge, die erledigt werden müssen: Da geht es um barrierefreie Zugänglichkeit aller Gebäude und des öffentlichen Personennahverkehrs. Es geht um barrierefreien Wohnraum, um gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt. Es geht um umfassende Teilhabe in allen Lebensbereichen! Es gibt viel zu tun, packen wir es an.“

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