Klagerecht für Tierschutzverbände beschlossen

Michael Efler
TierschutzMichael Efler

"Auch wenn das Gesetz sicher nicht perfekt ist, setzen wir damit Maßstäbe. Tierschutz wird leichter und besser einklagbar.", sagt Michael Efler.

61. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin, 20. August 2020

Zu "Gesetz zur Einführung des Tierschutzverbandsklagerechts"

Dr. Michael Efler (LINKE):

Vielen Dank! – Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Tierschützerinnen und Tierschützer! Das ist ein guter Tag für Berlin, denn nach Aussage eines Vertreters einer großen deutschen Tierrechtsorganisation beschließen wir heute das bundesweit fortschrittlichste Tierschutzverbandsklagegesetz.

Auch wenn das Gesetz sicher nicht perfekt ist – dazu komme ich noch –, setzen wir damit Maßstäbe. Tierschutz wird leichter und besser einklagbar. Ich will jetzt noch kurz auf die Rede meines Kollegen Freymark eingehen, denn ich muss sagen, dass ich eine solche Wende in der politischen Positionierung einer Fraktion in den gesamten vier Jahren, die ich diesem Haus angehöre, noch nicht erlebt habe. Von richtig guter und toller Unterstützung in der ersten Lesung durch Frau Vogel, die mir gerade aufrichtig leidtut, zu frontaler und schwach begründeter Ablehnung in der zweiten Lesung! Wer ernsthaft meint, mit Hinweis auf die hohe Mitgliederzahl von Tierschutzorganisationen und die möglichen personellen Mängel in der Verwaltung zu sagen: Wir brauchen kein Tierschutzverbandsklagerecht –, hat wirklich nichts verstanden.

Denn es gibt eben ein strukturelles Ungleichgewicht. Tiere und Tierschutzorganisationen können nicht die Verletzung des Tierschutzrechts einklagen. Sie sind dazu nicht befugt. Da können Sie doch Hunderttausende Personalstellen schaffen, dieses strukturelle Ungleichgewicht wird einfach nicht verändert, Herr Freymark! Ihre umweltpolitische Glaubwürdigkeit hat mit dieser Rede schwer gelitten.

Ich möchte jetzt nicht noch mal das Gesetz vorstellen. Das hat Herr Senator Behrendt, dem ich insgesamt für das ganze Projekt, für das Vorantreiben und für die guten Nerven, die ein Senator auch haben muss, danken möchte, bereits gut gemacht. Aber ich möchte die Änderungen, die wir hier vorgeschlagen haben, kurz begründen.

Zum einen haben wir die Möglichkeit der Stellungnahme von Tierschutzorganisationen verbessert. Bisher gab es drei Wochen Zeit, aber keine Frist, bis zu der eine mögliche Akteneinsicht gewährt werden musste. So hätte es sein können, dass die Akteneinsicht erst kurz vor Ablauf der Dreiwochenfrist gewährt wird. Jetzt haben wir eine Zweiwochenfrist, innerhalb der diese Akteneinsicht abgewickelt werden muss, und dann kann man die Stellungnahme abgeben. Also statt einmal drei Wochen jetzt zweimal zwei Wochen! Das bedeutet weniger Stress für Verwaltungen und Tierschutzverbände.

Der zweite Punkt ist sowohl symbolisch wie auch juristisch wichtig. Tierschutzverbandsklagen beziehen sich ja immer auf die Verletzung bestimmter Rechtsnormen, die im Gesetz aufgeführt sind. Ausgerechnet der Artikel 20a Grundgesetz fehlte bisher im Gesetzentwurf – das Staatsziel, Grundgesetz. Dies haben wir jetzt korrigiert, und dadurch kann jetzt auch die Verletzung des Verfassungsgebotes Tierschutz, das für die Auslegung einfachen Rechts von zentraler Bedeutung ist, eingeklagt werden. Das ist ein ganz wichtiger Fortschritt.

Ein klein wenig Wasser muss ich dann aber doch noch in den Wein schütten. Kollege Taschner hat auch darauf hingewiesen, dass man sich durchaus noch mehr hätte vorstellen können. Das sehen wir ganz genauso. Wir haben einen Katalog von Änderungen vorgeschlagen, davon sind aber letztlich nur zwei übernommen worden. Das ist – muss man klar sagen – letztlich an der SPD gescheitert, die im Grunde zu keinen größeren Änderungen bereit war.

Insbesondere bedaure ich, dass es nicht gelungen ist, von dem wirklichen Unsinn, den wir im Gesetzentwurf leider immer noch haben, wegzukommen, dass man nämlich erst, nachdem eine Tierversuchsgenehmigung erteilt worden ist, Stellung nehmen kann. Also Bürgerbeteiligung funktioniert nach meiner Lesart immer so, dass man das macht, noch bevor eine Entscheidung getroffen wird. Hier ist es genau andersherum. Es wird eine Entscheidung getroffen, und hinterher kann man dann daran herummäkeln. Das macht keinen Sinn. Das haben wir jetzt so drin. Leider standen wir mit der Forderung, das zu ändern, am Ende alleine da. Das ändert aber nichts daran, dass wir trotzdem ein gutes Gesetz hinbekommen haben was hoffentlich Maßstäbe setzen wird. Ich bin jetzt sehr gespannt auf die praktischen Erfahrungen. Herr Behrendt, Sie werden jetzt ja als nächsten Schritt mit der Anerkennung von Tierschutzorganisationen zu tun haben, und da würde ich sagen: Im Zweifelsfall, natürlich entlang der Kriterien im Gesetz, für den Tierschutz! – Ich glaube schon, dass wir hiermit einen großen Schritt nach vorne machen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!

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