Videoüberwachung: Freiheit stirbt Stück für Stück

Der Text erschien als erstes am 11.01.2018 als Gastbeitrag in der Berliner Zeitung.
Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/29464534


Obwohl das Thema Innere Sicherheit in Umfragen eher selten als eines der drängendsten Probleme der Stadt genannt wird, scheint es in der Politik und in der veröffentlichten Meinung oft vorherrschend zu sein. Angesichts der permanenten Gefahr von Anschlägen und der gefühlten oder auch realen Zunahme von Rohheitsdelikten im öffentlichen Raum fällt es zunehmend schwerer, sachlich und nüchtern über öffentliche Sicherheit und Bürgerrechte zu diskutieren. Das erleben wir gerade erneut beim Thema Videoüberwachung des öffentlichen Raums.

Dabei sollte, wem der demokratische Rechtsstaat am Herzen liegt, sich in der Regel zwei Fragen stellen: Sind die Mittel wirklich geeignet den Zweck zu erfüllen? Und: Was sind die Risiken und Nebenwirkungen, die möglichen Kollateralschäden für die Freiheit und die Bürgerrechte?

Anders als vom Bündnis für mehr Videoüberwachung suggeriert, konstatieren selbst sachkundige Befürworter einer Ausweitung, dass der präventive Nutzen gegen Null tendiert. Kriminalität steigt oder sinkt unabhängig vom Grad der Videoüberwachung, maximal lassen sich lokale Verdrängungseffekte nachweisen. Ebenso wenig schützt sie vor Terror. London, das über die flächendeckendste Videoüberwachung Europas verfügt, ist die von Terroranschlägen am häufigsten heimgesuchte Hauptstadt.

So bleibt den Befürwortern in der Regel nur das Argument, dass eine flächendeckende Überwachung des öffentlichen Raums zur besseren Aufklärung von Straftaten beiträgt. Zumindest das scheinen die spektakulären, unter Einbeziehung der Öffentlichkeit vollzogenen Aufklärungserfolge zu belegen. Dabei wird leicht übersehen, dass diese oft nur einen geringen Teil von Straftaten betreffen, nämlich jene, die spontan und im Affekt stattfinden. Kriminelle, die ihre Straftaten planen, werden sich wie bei dem Raub der Goldmünze entweder unkenntlich machen oder auf anderem Wege die Überwachung umgehen. Fazit zur ersten Frage: Videoüberwachung verhindert weder Kriminalität noch Terror und trägt auch zur Aufklärung von Straftaten - von wenigen Einzelfällen abgesehen - nur begrenzt bei.

Auf der anderen Seite birgt die Videoüberwachung erhebliche Risiken für die bürgerlichen Freiheitsrechte und die informationelle Selbstbestimmung. Mit der Videoüberwachung entsteht eine ungeheure Flut an Daten über Bewegungen von unbescholtenen Bürger*innen, die zufällig in den Bereich polizeilicher Überwachung geraten. Je mehr Daten vorhanden sind und je länger diese gespeichert werden, wie im Videoüberwachungsvolksbegehren vorgesehen, desto größer auch die Gefahr des Missbrauchs im Umgang mit diesen. Regelmäßig erleben wir, dass der beliebte Satz: "Wer sich nichts zu Schulden kommen lässt, hat auch nichts zu befürchten." keineswegs so einfach zutrifft. Dass zeigen viele Vorfälle aus der jüngsten Vergangenheit. So brachte die Datensammelwut der Sicherheitsbehörden einige Journalist*innen in sogenannte Gewalttäterdateien und führte zu ihrem Ausschluss von der Berichterstattung über den G20-Gipfel in Hamburg. Polizist*innen, die über die Polizeidatenbank Poliks ihre private Nachbarschaft überprüften, sind Beleg dafür, dass auch bei staatlichen Institutionen Menschen sitzen, bei denen Gelegenheit Diebe macht. Regelmäßige Polizei- und Geheimdienstskandale, vom NSU-Komplex bis hin zu manipulierten Akten über den Breitscheidplatz-Attentäter, zeigen, dass missbräuchliches Handeln bei Sicherheitsbehörden kein Einzelfall ist. Und gerade wenn es um den Umgang mit vertraulichen Informationen geht, ist eine demokratische Kontrolle nur eingeschränkt möglich.

Die Berliner Datenschutzbeauftragte warnt zudem davor, dass mit sogenannter intelligenter Überwachungstechnik, inklusive automatischer Gesichtserkennung, wie sie gerade der Bundesinnenminister am Bahnhof Südkreuz testen lässt, schon scheinbar harmloses Verhalten, wie längeres Warten auf eine Verabredung, problematisch werden und Menschen als verdächtige Personen erscheinen lassen kann. Auch wenn Ex-Senator Heilmann jetzt so tut als lehne er die automatische Gesichtserkennung ab, der von ihm vorgelegte Gesetzentwurf besagt das Gegenteil. Da heißt es: „Die Polizei soll stets den neuesten Stand der Technik für ihre Einsätze wählen, um möglichst intelligente Videoaufklärung durchführen zu können.“

Zusammen mit diesen neuen Technologien führt die Videoüberwachung zu einer neuen Qualität von Datensätzen und damit auch zu neuen Dimensionen der Gefährdung durch ihren Missbrauch oder auch nur fehlerhafte Anwendung. Geraten beispielsweise biometrische Daten aus der automatischen Gesichtserkennung im Zuge von Hackerangriffen einmal in die Hände von Unbefugten oder gar Kriminellen, kann das für die Betroffenen lebenslange Folgen haben. So warnt die Datenschutzbeauftragte davor, dass Kriminelle damit "auch noch nach Jahren Online-Käufe auf Kosten der Opfer tätigen oder sich Zugang zu fremden Systemen verschaffen" könnten. Anders als ein Passwort kann man seinen Kopf aber nicht einfach durch einen anderen ersetzen. Daher gilt: selbst wenn man den missbräuchlichen Umgang mit Daten seitens der Behörden hundertprozentig ausschließen könnte, stellt die durch das Volksbegehren geforderte Überwachung und damit verbundene Erhebung und Speicherung von Daten eine enorme Gefahrenquelle dar.

Öffentliche Sicherheit ist ein hohes Gut. Schutz vor Kriminalität und Gewalt nach strengen rechtsstaatlichen Regeln ist das, was die Bürger*innen eines demokratischen Gemeinwesens erwarten dürfen. Sie dürfen aber auch erwarten, dass im Kampf gegen Terror, Kriminalität und Gewalt nicht die Bürger-, Freiheits,- und informationellen Selbstbestimmungsrechte sukzessive geschleift werden. Wir haben schon mehr Eingriffsbefugnisse und Überwachungsinstrumente, als dass sie wirklich demokratisch und rechtsstaatlich zu kontrollieren wären. Der Dominoeffekt der Sicherheitspakete, wo Steinchen für Steinchen die bürgerlichen Freiheitsrechte fallen, wobei jedes kleine Steinchen für sich genommen, gar nicht so spektakulär erscheint, muss gestoppt werden. Es gibt keine absolute Sicherheit in einer offenen Gesellschaft. Und genauso wenig werden sich Amtsmissbrauch und Willkür staatlichen Handelns vollständig ausschließen lassen. Aber den Möglichkeiten staatlichen Missbrauchs enge Grenzen zu setzen, ist die Aufgabe von Demokrat*innen, denen die Bürgerrechte nicht nur Lippenbekenntnis sind.

Schutz vor Terror und Kriminalität sind in einer offenen, demokratischen und freiheitlichen Gesellschaft nur als Näherungswert zu erreichen. Dafür muss es eine selbstbewusste und engagierte Zivilgesellschaft geben. Und die braucht eine gut ausgebildete, demokratisch gesinnte, datenschutzrechtlich sensible Polizei.

Präventiv und in der Aufklärung von Straftaten ist gute menschliche Polizeiarbeit das Mittel der Wahl. Nach Jahren des Mangels, der Haushaltskonsolidierung und schlechten Bezahlung von Arbeit im Dienst der Öffentlichkeit, sollten wir die finanziellen Mittel nicht für technische Gimmicks mit großem Missbrauchspotential einsetzen sondern für mehr Polizist*innen, die gut ausgebildet und gerecht besoldet, sichtbar auf den Berliner Straßen und Plätzen für uns da sind.

Udo Wolf
Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Abgeordnetenhaus von Berlin