Mietendeckel: Mietsenkungen entlasten 340.000 Haushalte

Die Linke im AbgeordnetenhausMieten- und WohnungspolitikGaby Gottwald

Am 23. November tritt die nächste Stufe des Mietendeckels (Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin) in Kraft.

Dazu erklärt das Mitglied der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin Gaby Gottwald:

„Vermieterinnen und Vermieter sind jetzt verpflichtet, überhöhte Mieten zu senken. Das bedeutet weniger Miete für die Mieterinnen und Mieter von circa 340.000 Wohnungen in dieser Stadt. Für viele Menschen, die Angst vor steigenden Mieten und Verdrängung haben, ist das eine echte Entlastung.

Wir haben den Mietendeckel als Verbotsgesetz formuliert, das besagt: Eine Miete, die die zulässige Miethöhe überschreitet, ist verboten. Falls die Vermieterinnen und Vermieter ihrer Pflicht nicht nachkommen, drohen also Bußgelder. Mieterinnen und Mieter können sich in diesem Fall an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen wenden.

Wir fordern alle Mieterinnen und Mieter auf, umfassend von ihrem Recht Gebrauch zu machen. Dann wird der Mietendeckel seine Wirkung zeigen und sukzessive das Mietniveau in Berlin senken. Die Angebotsmieten in Berlin sinken bereits – das gibt es in keiner anderen europäischen Metropole. Es ist das Resultat konsequenter Politik, die sich an den Interessen der Mieterinnen und Mieter orientiert.“


Weitere Informationen:

  • Auf der Seite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen können Mieter*innen berechnen, wie hoch ihre Miete sein darf:
    https://mietendeckel.berlin.de/mietendeckelrechner/
  • Vermieter*innen sind verpflichtet, den Mieter*innen alle dafür notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen (erstmalige Bezugsfertigkeit, Ausstattung, Wohnlage etc.).
  • Falls eine überhöhte Miete errechnet wird, sollten sich Mieter*innen zunächst an ihre Vermieter*innen wenden und diese an ihre Pflichten erinnern.
  • Falls Vermieter*innen trotz Aufforderung nicht tätig werden, sollten Mieter*innen die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen darüber informieren.
  • Wir empfehlen, die eingesparte Miete bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zurückzulegen.

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