Mietendeckel-Urteil

Das Verfassungsgericht hat am 15.4.2021 entschieden, dass die Möglichkeit, Mieten zu begrenzen nicht unter die landesrechtliche Kompetenz für das Wohnungswesen fällt und der Berliner Mietendeckel nichtig ist. Vermieter:innen können deshalb Rückzahlungen fordern. Auf  https://mietendeckel.berlin.de/der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen steht, was Sie als Mieter:in jetzt tun müssen. Grundsätzlich gilt: lassen Sie sich beraten. Es ist unter Umständen nötig, bereits mit der Mietzahlung im Mai Rückforderungen der Vermieter:innen zu bezahlen.

Holen Sie sich Hilfe:

Nach dem Mietendeckel-Urteil - Was gilt jetzt?

  • Ab dem 15. April 2021 müssen Sie bei den kommenden Mietzahlungen wieder die volle Miethöhe zahlen.
  • Falls Ihre Miete durch den Mietendeckel seit dem 23. November 2020 abgesenkt wurde, müssen Sie die seitdem eingesparten Beträge zurückzahlen.

Was ist jetzt zu tun?

Sie sollten schnell das Gespräch mit ihrem Vermieter suchen. Um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie nicht die Zahlungsaufforderung des Vermieters abwarten, sondern die offenen Beträge unverzüglich überweisen.

Was passiert mit sogenannten Schattenmieten?

Zwischen dem 23. Februar 2020 und dem 15. April 2021 abgeschlossene Mietverträge, in denen höhere Mieten vereinbart wurden, als vom Mietendeckel erlaubt, sind jetzt grundsätzlich gültig. Auch hier müssen die Mieter:innen entsprechend unverzüglich nachzahlen. Diese sogenannten Schattenmieten sind jedoch sehr unterschiedlich ausgestaltet. Deshalb sollten Sie die in Ihrem Vertrag verwendete Klausel bei einer Mieterberatungsstelle prüfen lassen und die Nachzahlung erstmal unter Vorbehalt leisten.

Sie beziehen Hartz-IV oder andere Transferleistungen?

Mieter:innen, die Leistungen vom Jobcenter, dem Sozialamt oder dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beziehen und Rückforderungen der Vermieter:innen erhalten, wird das Geld als einmalige Kosten für Unterkunft und Heizung vom Amt erstattet. Bitte wenden Sie sich so schnell wie möglich an das zuständige Amt sowie an ihren Vermieter.

Sie bekommen Wohngeld?

Mieter:innen, die Wohngeld bekommen, sollten kurzfristig einen Änderungsantrag an das zuständige Bezirksamt stellen. Dieses wird prüfen, ob die Nachforderungen im Rahmen des Wohngeldbezuges übernommen werden.

Sie können die Rückzahlung nicht leisten?

Wir lassen die Mieter:innen jetzt nicht im Regen stehen. Der Berliner Senat hat deswegen die Sicher-Wohnen-Hilfe für Mieter:innen beschlossen, die keine Empfänger:innen von Hartz-IV oder Wohngeld sind, und die Rückzahlungen nicht aus eigener Kraft leisten können. Für diese Mieter:innen werden unbürokratisch rückzuzahlende Zuschüsse zur Überbrückung vergeben. Diese werden zinslos vergeben. 10 Millionen Euro stehen dafür zur Verfügung. Bitte stellen Sie umgehend einen Antrag bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen. Antragsberechtigt sind Menschen mit einem Nettoeinkommen von weniger als 2.800 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt. Die Einkommensgrenze erhöht sich mit der Größe des Haushaltes. Diese Darlehen müssen in der Regel zurückgezahlt werden. Wenn Mieter:innen unverschuldet nicht in der Lage sind, das Geld zurückzahlen zu können, wird geprüft, ob auf eine Rückzahlung verzichtet werden kann.

Alle weiteren Informationen und den Antrag für die rückzuzahlenden Zuschüssefinden Sie auf der Webseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen: https://mietendeckel.berlin.de/

Oder wenden Sie sich an die Hotline: 030 90139 9444

Mietendeckel: Urteil herber Rückschlag für Bundesländer und Mieter:innen – Bundesregierung muss handeln

, , , Anne Helm

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über den Berliner Mietendeckel (Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG)

erklären Katina Schubert, Landesvorsitzende DIE LINKE. Berlin, Klaus Lederer, Bürgermeister und Senator für Kultur und Europa, sowie die Vorsitzenden der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, Anne Helm und Carsten Schatz:

„Mit großem Bedauern nehmen wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Kenntnis. Für die Berliner Mieterinnen und Mieter, aber auch für die Bundesländer insgesamt, ist der Beschluss ein herber Rückschlag. Denn das Verfassungsgericht hat damit entschieden, dass die Möglichkeit, Mieten zu begrenzen nicht unter die landesrechtliche Kompetenz für das Wohnungswesen fällt. Berlin ist bundesweit der Hotspot am Mietenmarkt, nirgendwo sonst sind die Mieten in den letzten Jahren so explodiert. Der Bund weigert sich, regulierend in den Wohnungsmarkt einzugreifen. Deshalb ist die Mietenpolitik von SPD und CDU im Bund völlig zahnlos und unzureichend. Die Mietpreisbremse des Bundes bietet für die Mieterinnen und Mieter keinen ausreichenden Schutz vor exorbitanten Mieterhöhungen und Verdrängung. Die CDU verhindert den Mieterschutz aktiv. Deshalb mussten wir auf Landesebene handeln und haben versucht, alle möglichen Spielräume auszunutzen. Wir wussten, dass wir damit juristisches Neuland betreten, aus unserer Sicht gab es aber sehr gute Argumente für die Landeskompetenz.

Dass das Bundesverfassungsgericht zusätzlich auch die Nichtigkeit festgestellt hat und entgegen der eilgerichtlichen Entscheidung nunmehr Rückzahlungen auf die Mieterinnen und Mieter zukommen, ist vor dem Hintergrund des Sozialstaatsprinzips völlig unverständlich. Wir werden die Mieterinnen und Mieter damit jetzt nicht allein lassen. Deshalb werden wir uns dafür einsetzen, dass das Land Berlin besonders bedürftige Mieterinnen und Mieter mit einem Nothilfefonds bei der Nachzahlung unterstützt.

Wir nehmen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nicht zum Anlass, die Hände in den Schoss zu legen. Wir werden weiter nach kreativen Möglichkeiten suchen und alle gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um in Berlin die Mieten zu drosseln. Wir werden uns weiter für die Rekommunalisierung möglichst vieler Wohnungen, Milieuschutz und bezahlbaren Neubau einsetzen. Genauso werden wir weiter die vom Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ geforderte Vergesellschaftung der Wohnungen großer Immobilienkonzerne vorantreiben.

Wir haben mit dem Berliner Mietendeckel gezeigt, dass steigende Mieten kein Naturgesetz sind. Politik kann in den Markt eingreifen und diesen regulieren, anstatt vor ihm zu kapitulieren. Jetzt ist allerdings klar, dass dies auf Bundesebene geregelt werden muss. Die Bundesregierung muss nun endlich handeln. Ein soziales Mietrecht im Bund scheitert immer wieder an der Politik der CDU. Die CDU hängt direkt am Tropf der Immobilienwirtschaft und vertritt die Interessen der Mieterinnen und Mieter nicht. Für uns ist deshalb klar: für ein soziales Mietrecht, einen bundesweiten Mietendeckel oder eine Öffnungsklausel, die den Ländern die Begrenzung der Mieten ermöglicht, brauchen wir einen konsequenten Politikwechsel im Bund."