Berlin verfügte 2022 nur noch über rund 93.500 Sozialwohnungen aus alten Förderjahrgängen (WoBindG und WoFG) sowie über weitere rund 25.500 belegungsgebundene Wohnungen aus anderen Förderprogrammen (BelBindG und ModInst RL). Bis 2026 laufen die Mietpreis- und Belegungsbindungen für rund 47.700 dieser Wohnungen aus. Allein der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg verliert bis Ende 2025 ein Viertel seiner Sozialwohnungen.

Vor allem bei privaten Eigentümer:innen drohen den betroffenen Mieter:innen nach dem Auslaufen der Sozialbindungen drastische Mietsteigerungen oder die Kündigung aufgrund von Eigenbedarf in bereits während des Förderzeitraums umgewandelte Wohnungen. Damit rollt die Stadt auf eine massive Verdrängungswelle zu. Viele Betroffene dürften aufgrund niedriger Einkommen kaum Chancen haben angemessenen Ersatzwohnraum in räumlicher Nähe zu finden. Durch den Verlust der mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen droht ganzen Stadteilen eine fortlaufende soziale Entmischung.

Wir als Berliner Linksfraktion sind der Auffassung, dass der Markt allein die Probleme nicht regeln wird und setzen uns daher für eine wirksame Regulierung des Wohnungsmarktes ein.

Mietwohnungen sollten weder Kapitalanlage noch eine x-beliebige Ware sein, mit der frei gehandelt werden kann. Vielmehr ist der Staat durch das Völker-, Europa- und Verfassungsrecht dazu verpflichtet, durch staatliche Maßnahmen für eine angemessene Wohnraumversorgung zu sorgen und das subjektive Grundrecht jedes Menschen auf eine menschenwürdige Unterkunft zu gewährleisten.

Je schlimmer die Wohnungsnot, desto drängender die Pflicht und desto weitreichender die Möglichkeiten, in den Wohnungsmarkt einzugreifen.

Berlin steht vor dem sozialen Kahlschlag, wenn der Senat nicht endlich alle Instrumente nutzt,um die bestehenden Sozialwohnungen zu erhalten und neue zu schaffen. Wir machen Druck für Rettungsprogramm für den sozialen Wohnungsbau mit folgenden Maßnahmen:

Mehr Sozialwohnungen bauen

  • Der Senat startet ein kommunales Wohnungsbauprogramm. Die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen sollen jährlich mindestens eine Milliarde Euro als Eigenkapitalzuschuss erhalten, um in den nächsten 10 Jahren insgesamt 75.000 dauerhaft gebundene Wohnungen zu bauen, die zu einem durchschnittlichen Mietpreis von 7 Euro pro Quadratmeter angeboten werden. 50 Prozent der so entstehenden Wohnungen sollen an WBS-berechtigte Haushalte bis WBS 140, weitere 30 Prozent an Haushalte bis WBS 180 und weitere 20 Prozent an Haushalte bis WBS 220 vergeben werden.
  • Der Senat novelliert das sogenannte Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung: Künftig sollen bei größeren Bauvorhaben nicht mehr 30 Prozent, sondern 75 Prozent der Wohnungen als Sozialwohnungen errichtet werden müssen.

Wohnungen mit auslaufenden Bindungen rekommunalisieren

  • Der Senat legt ein Ankaufprogramm für Wohnungsbestände mit auslaufenden Mietpreis- und Belegungsbindungen durch die landeseigenen Wohnungsunternehmen vor. Das Ankaufprogramm soll sowohl den Ankauf von größeren zusammenhängenden Wohnungsbeständen als auch einzelne von Miet- in Eigentums-wohnungen umgewandelte Wohnhäuser umfassen.
  • Der Volksentscheid Deutsche Wohnen & Co. enteignen muss umgesetzt werden.


    Den Wohnungsmarkt stärker regulieren

  • Der Senat legt ein Förderprogramm auf, um auslaufende Mietpreis- und Belegungsbindungen zu verlängern und neue Sozialbindungen im Bestand anzukaufen.
  • Der Senat stockt das bestehende Förderprogramm „Soziale Wohnraummodernisierung“ auf. Bei energetischer Sanierung sollen Mietpreis- und Belegungsbindungen entstehen. Zudem soll der Senat ein kommunales Sanierungsprogramm auflegen, um eine warmmietenneutrale Modernisierung der landeseigenen Bestände zu finanzieren.
  • Künftig sollen 75 Prozent der jährlich bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen zur Wiedervermietung kommenden Wohnungen an WBS-berechtigte Haushalte (bis WBS 220) vergeben werden.
  • Der Senat legt ein Sicher-Wohnen-Gesetz vor: alle gewerblichen Vermieter:innen, die in Berlin mindestens 50 Wohneinheiten besitzen, sollen künftig bis zu 35 Prozent der jährlich neu vermieteten Wohnungen an WBS-Berechtigte zu festgesetzten Mieten vergeben. Je mehr Wohnungen ein Unternehmen vermietet desto höher soll der Anteil an zu vermietenden bezahlbaren Wohnungen pro Jahr sein.