Sicher Wohnen. Per Gesetz.

Unsere Idee eines Sicher-Wohnen-Gesetzes

Der Wohnungsmarkt ist – nicht nur in Berlin – seit vielen Jahren außer Rand und Band. Die Mieten steigen immer höher, immer öfter müssen Menschen deshalb oder aufgrund von Eigenbedarfskündigungen ihre Wohnungen räumen. Bezahlbarer Wohnraum selbst für Menschen mit mittleren Einkommen ist dagegen kaum noch zu finden. Tausende Mietpreis- und Sozialbindungen für einst mit viel Geld geförderten Wohnraum laufen Jahr für Jahr aus, Ersatz wird kaum geschaffen.

Die Ampel-Koalition im Bund hatte zu Beginn ihrer Legislatur zwar noch die Verschärfung der sogenannten Mietpreisbremse angekündigt, geschehen ist seitdem aber nichts. Die CDU-SPD-Koalition in Berlin entzieht sich ebenfalls seit Beginn ihrer Amtszeit dieser Verantwortung und setzt allein auf den Wohnungsneubau als Lösung.

    Wir als Berliner Linksfraktion sind der Auffassung, dass der Markt allein die Probleme nicht regeln wird und setzen uns daher für eine wirksame Regulierung des Wohnungsmarktes ein.

    Mietwohnungen sollten weder Kapitalanlage noch eine x-beliebige Ware sein, mit der frei gehandelt werden kann. Vielmehr ist der Staat durch das Völker-, Europa- und Verfassungsrecht dazu verpflichtet, durch staatliche Maßnahmen für eine angemessene Wohnraumversorgung zu sorgen und das subjektive Grundrecht jedes Menschen auf eine menschenwürdige Unterkunft zu gewährleisten.

    Je schlimmer die Wohnungsnot, desto drängender die Pflicht und desto weitreichender die Möglichkeiten, in den Wohnungsmarkt einzugreifen.

    Auf dem Weg zum Gesetz

    Um zu erfahren, welche gesetzgeberischen Möglichkeiten es auf Landesebene geben könnte, hat die Berliner Linksfraktion eine Studie bei Prof. Dr. Pia Lange, ordentliche Professorin für Öffentliches Recht, Europarecht, Sozialrecht, Geschlechter- und Vielfaltsdimensionen an der Universität Bremen, in Auftrag gegeben. Auf der Grundlage ihres Gutachtens haben wir erste Vorstellungen für mögliche Regelungen eines Sicher-Wohnen-Gesetzes entwickelt.

    Zu dessen Kernpunkten gehören:

    • Quote von Neuvermietungen an Normal-Berliner:innen mit durchschnittlichen Einkommen
    • Schutz vor dem Verlust der Wohnung und drohender Wohnungslosigkeit
    • Mehr Transparenz auf dem Wohnungsmarkt
    • Besserer Schutz von Wohnraum gegen Abriss, Zweckentfremdung oder Vernachlässigung
    • Bessere Durchsetzbarkeit der wohnungspolitischen Maßnahmen

    Unser Gesetzentwurf

    Gemeinsam mit Prof. Dr. Thorsten Kingreen, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Universität Regensburg, haben wir nun ein „Sicher-Wohnen-Gesetz“ erstellt und vorgelegt. Damit soll das Wohnungswesen in Berlin umfassend reguliert werden.

    Das Sicher-Wohnen-Gesetz stärkt die öffentliche Hand in der Steuerung des Berliner Wohnungsmarktes und verbessert die Versorgung der Berliner:innen mit bezahlbarem Wohnraum. Unser Gesetz sieht als zentrale Regelungen vor:

    Mit unserem Gesetz sorgen wir dafür, dass jährlich etwa 17.000 Wohnungen bezahlbar vermietet werden. Insgesamt wollen wir die Mieten für ca. 100.000 Wohnungen dämpfen. Dazu werden alle gewerblichen Vermieter in Berlin, die mindestens 50 Wohnungen besitzen, verpflichtet einen steigenden Anteil der jährlich freiwerdenden Wohnungen an Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen (bis WBS 220) zu vermieten.

    Bereits 2022 legte die Linksfraktion erste Eckpunkte für ein Sicher-Wohnen-Gesetz vor. Im Juli 2024 folgten obige Studie und Konzeptentwurf von Prof. Dr. Pia Lange zu den landesrechtlichen Kompetenzen für das Wohnungswesen. Nun liegt de Gesetzentwurf vor, den die Linksfraktion noch in diesem Jahr in das Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung einbringen wird.

    Unsere Studie zur Wohnungsnotlage

    In der Kurzstudie zu den Möglichkeiten der Länder zur Ausgestaltung der Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Wohnungswesens kam zu dem zentralen Ergebnis: „Je angespannter sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt darstellt, desto eingriffsintensivere Maßnahmen lassen sich daher rechtfertigen.“
    Vor diesem Hintergrund haben wir den Sozialwissenschaftler Dr. Andrej Holm (Humboldt-Universität Berlin) mit einer Studie zum Berliner Wohnungsmarkt beauftragt. 
    In dieser wird von Andrej Holm in Abgrenzung zum „angespannten Wohnungsmarkt“ die Einführung der Kategorie „Wohnungsnotlage“ vorgeschlagen und begründet. Darunter werden bereits manifeste Defizite der sozialen Wohnungsversorgung verstanden. Während für den “angespannten Wohungsmarkt” noch von einer Gefährdung einer ausreichenden Versorgung ausgegangen wird, wird bei der “Wohungsnotlage” die für große Teile der Wohnbevölkerung bereits eingetretene Situation beschrieben, sich nicht zu angemessenen Bedingungen mit Wohnungen versorgen zu können. Zentral sind dabei insbesondere die Versorgungssituation und das Versorgungspotential mit angemessenen, bedarfsgerechten und bezahlbaren Wohnungen.

    Kennzeichen der Wohnungsnotlage in Berlin sieht die Studie u.a. darin, dass

    • eine Überschreitung der Leistbarkeitsgrenzen für große Bevölkerungsgruppen vorliegt
    • einer fehlenden Angemessenheit der Wohnungen für große Bevölkerungsgruppen
    • eine soziale Wohnversorgungslücke und ein geringer Deckungsgrad durch Belegungsbindungen existiert
    • es massive Überschreitungen der Bemessungsgrenzen bei den Kosten der Unterkunft gibt
    • hohe Zahl an Menschen wohnungslos sind und in ordnungsrechtlicher Unterbringung leben oder gar obdachlos sind
    • ein beschränkter Zugang zu leistbaren Wohnungen besteht

       

    FAQ - Fragen im Überblick

    Was soll das Sicher-Wohnen Gesetz bewirken?

    Wir wollen Vermieter ab 50 Wohnungen dazu verpflichten, einen steigenden Anteil ihrer Wohnungen an Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen mit Wohnberechtigungsschein zu vermieten. Die Mieten in diesen Wohnungen werden gedeckelt und orientieren sich an den Miethöhen im sozialen Wohnungsbau.

    Mit unserem Gesetz wollen wir dafür sorgen, dass jedes Jahr ca. 17.000 Wohnungen bezahlbar vermietet werden. Zum Vergleich: Das sind deutlich mehr Wohnungen, als seit Wiedereinführung des Sozialen Wohnungsbaus in 2014 in diesem Sektor insgesamt gebaut wurden.

    Mit unserem Gesetz wollen wir außerdem den Abriss von bezahlbarem Wohnraum faktisch verbieten. Wir schaffen zudem Transparenz auf dem Wohnungsmarkt, damit wir endlich wissen, wer in Berlin wie viele Wohnungen vermietet. Mit einem Landesamt für Wohnungswesen stellen wir sicher, dass die Regeln zum Mieterschutz endlich durchgesetzt werden.

    Wie hilft das Gesetz den Mieter:innen dabei besser eine Wohnung zu finden und zu behalten?

    In Berlin gibt es nur noch 80.000 mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen (sogenannte Sozialwohnungen). Bis Ende 2030 werden etwa die Hälfte aus der Sozialbindung fallen. Demgegenüber haben etwa 1,16 Millionen Haushalte Anspruch auf eine solche Wohnung. Diese Lücke kann nicht allein mit Wohnungsneubau geschlossen werden. Auch dadurch nicht, weil die Mieten immer weiter ansteigen.

    Mit unseren Sicher-Wohnen-Gesetz sorgen wir dafür, dass ein großer Anteil an Wohnungen jährlich zu bezahlbaren Mieten an genau die Haushalte vermietet wird, die am dringendsten eine Wohnung suchen. Die Verwaltung soll gestärkt werden, um die bestehenden Gesetze durchzusetzen.

    Wer kann eine solche Wohnung bekommen?

    Die Einkommensgrenzen richten sich nach dem Wohnberechtigungsschein (WBS). Hier gibt es verschiedene Stufen: Für einen Single-Haushalt liegt die Einkommensgrenze für einen WBS 140 bei etwa 1.400 Euro und für einen WBS 220 bei 2.200 Euro.

    Die Hälfte der Wohnungen, die unter die sozialen Vermietungsregeln fallen, sollen an Haushalte mit einem Einkommen bis WBS 140 vergeben werden. Die andere Hälfte sollen Menschen mit einem Einkommen bis WBS 220 vermietet werden.

    Die jeweiligen Einkommensgrenzen für die unterschiedlichen WBS-Typen finden Sie hier:

    https://www.berlin.de/sen/wohnen/wissen-fuer-mieter/berliner-mietratgeber/wohnberechtigungsschein/

    Zu welcher Miete sollen die Wohnungen vermietet werden?

    Die Miethöhen der durch unsere Sozialquote vermieteten Wohnungen werden gedeckelt. Die genaue Höhe soll durch Rechtsverordnung durch den Senat festgelegt werden und orientiert sich an den Miethöhen für den sozialen Wohnungsbau.

    Aktuell liegen die Mieten bei 7 Euro pro Quadratmeter (WBS 140) bzw. bei bis zu 11,50 Euro pro Quadratmeter (WBS 220). Damit helfen wir Haushalten mit niedrigen und mittleren Einkommen.

    Gilt das Gesetz nur für staatliche Unternehmen oder auch für private Vermieter?

    Die neue Sozialquote gilt für alle Eigentümer in Berlin, die 50 oder mehr Wohnungen besitzen, die nicht bereits einer Mietpreis- und Belegungsbindung unterliegen und die vor 2022 erbaut wurden. Die Vorgaben sind gestaffelt nach Größe des Wohnungsbestandes.

    Staffelung:

    1. 30 Prozent an WBS-berechtigte Haushalte bei 50 – 500 Wohnungen,
    2. 40 Prozent an WBS-berechtigte Haushalte bei 501 – 1.000 Wohnungen,
    3. 50 Prozent an WBS-berechtigte Haushalte bei über 1.000 Wohnungen.

    Der Abrissstopp gilt generell für alle Vermieter in Berlin.

    Ist das rechtlich überhaupt möglich?

    Unser Entwurf für ein Sicher-Wohnen-Gesetz wurde durch den renommierten Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Thorsten Kingreen erarbeitet.

    Das Gesetz basiert auf einer von uns als Linksfraktion Berlin in Auftrag gegebenen Studie von Prof. Dr. Pia Annika Lange, u.a. Richterin am Staatsgerichtshof Bremen, die rechtlichen Möglichkeiten für das Land Berlin auslotet und zu dem Schluss kommt, dass ein Sicher-Wohnen-Gesetz möglich ist.

    Nachdem die Immobilienlobby mit Unterstützung von CDU und FDP gegen den Mietendeckel geklagt hat, entschied das Bundesverfassungsgericht, dass nur die Bundesregierung einen Mietendeckel einführen darf. Im selben Urteil sagt das Gericht jedoch auch, dass weitreichende Vorgaben zur Wohnraumbewirtschaftung durch Bundesländer durchaus möglich sind. Was das heißt haben wir untersuchen lassen und schlagen darauf aufbauend das Sicher-Wohnen-Gesetz vor.

    Das klingt gut! Wann geht es los?

    Wir kämpfen dafür, dass Berlin bezahlbar wird. Das Sicher-Wohnen-Gesetz ist ein wichtiger Baustein dafür, dass die Berliner*innen wieder eine bezahlbare Wohnung finden können.

    Mit CDU und SPD in der Regierung wird das schwierig. Der Senat setzt auf maximale Beinfreiheit für Immobilieneigentümer und Bauunternehmen. Sie sind der Auffassung: Wenn man den Markt nur frei machen ließe, würden genug Wohnungen gebaut und auf wundersame Weise senkten sich die Mieten. Wir wissen, dass das nicht stimmt.

    Unser Ansatz ist ein anderer: Wohnungen sind zum Wohnen da! Wir wollen alle Instrumente nutzen, damit Wohnen bezahlbar wird.

    Was fordert ihr ansonsten, um Wohnen wieder bezahlbar zu machen?

    Neben unserem Sicher-Wohnen-Gesetz kämpfen wir weiter für einen bundesweiten Mietendeckel und die Umsetzung des Volksentscheids Deutsche Wohnen & C.o enteignen. Außerdem wollen wir mit unserem Konzept für ein Kommunales Wohnungsbauprogramm für mehr bezahlbaren Neubau sorgen.