Recht auf Wohnen
Wohnen ist Grundbedürfnis und Menschenrecht. Mietwohnungen sollten weder Kapitalanlage noch eine x-beliebige Ware sein, mit der frei gehandelt werden kann. Vielmehr ist der Staat durch das Völker-, Europa- und Verfassungsrecht dazu verpflichtet, durch staatliche Maßnahmen für eine angemessene Wohnraumversorgung zu sorgen und das persönliche Grundrecht jedes Menschen auf eine menschenwürdige Unterkunft zu gewährleisten.
Wir als Berliner Linksfraktion sind der Auffassung, dass der Markt allein die Probleme nicht regeln wird und setzen uns daher für eine wirksame Regulierung des Wohnungsmarktes ein.
Wir wollen Mietenexplosion und Verdrängung stoppen und kämpfen für bezahlbare Wohnungen und gegen Spekulation. Das Recht auf angemessenen Wohnraum ist deswegen in der Berliner Verfassung festgeschrieben.
Die Fraktion Die Linke Berlin tritt allem entgegen, was damit nicht vereinbar ist: Spekulation mit Bauland und Wohnraum, Entmietung und Luxussanierung von Wohnungen, Privatisierung und Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Wir setzen uns für den Schutz von Mieter:innen ein und gegen deren Verdrängung ein. Wir stehen für Neubau, der sich am Bedarf der Berliner:innen statt am Gewinnstreben der Wohnungskonzerne orientiert.
Wir wollen möglichst viele Wohnungen in öffentliches Eigentum bringen und landeseigene Wohnungsbaugesellschaften auf einen sozialen Kurs verpflichten. Wir befürworten die Vergesellschaftung großer Immobilienunternehmen.
Pressemitteilungen
Der Landesrechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2024 u.a. die mangelnde Kontrolle des Zweckentfremdungsverbots in den Bezirken kritisiert. Der Rechnungshof hat Verfahren allen Bezirksämtern geprüft und schwerwiegende Mängel festgestellt. So wurden Hinweise aus der Bevölkerung nicht konsequent nachgegangen und Ordnungswidrigkeiten nicht… Weiterlesen
Der Mietwucher-Rechner der Linken im Bundestag zeigt auf, wie groß das Problem rechtswidrig überhöhter Mieten in Berlin ist. In etwas mehr als einer Woche wurde der Rechner in Berlin in 5.672 Fällen genutzt. 75 Prozent der Berechnungen ergaben mutmaßlich rechtswidrige Mietpreisüberhöhungen, wobei die Miete im Durchschnitt 56 Prozent über der… Weiterlesen
Nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz liegt eine Mietpreisüberhöhung vor, sofern eine Miete mehr als 20 Prozent über der sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete liegt und eine individuelle Notlage von Mieter*innen ausgenutzt wurde. Wenn eine Miete um mehr als 50 Prozent über dem Mietspiegel liegt, stellt das nach § 291 StGB seine Straftat dar, die eine… Weiterlesen
Plenarreden
Rede der Sprecherin für Antidiskriminierung der Linksfraktion, Elif Eralp, zu unserer Priorität "Volksentscheid Deutsche Wohnen & Co. enteignen umsetzen!" in der Plenarsitzung am 25. September 2025 Weiterlesen
Rede des Sprechers für Mieten, Wohnen, Bauen der Linksfraktion, Niklas Schenker, zu unserer Priorität "Rettungsprogramm für den sozialen Wohnungsbau: Bauen, Rekommunalisieren, Regulieren" in der Plenarsitzung am 10. Juli 2025 Weiterlesen




