Linksfraktion fordert Nachteilsausgleich für nicht verbeamtete Lehrkräfte auch bei Neueinstellung!

Zur in der Presse berichteten Koalitionseinigung auf die rückwirkende Auszahlung des Nachteilsaus-gleichs für alle Bestandslehrkräfte, die die Voraussetzungen für eine Verbeamtung erfüllen, aber nicht verbeamtet werden können oder wollen, erklärt Franziska Brychcy, bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus:

„Die Linksfraktion begrüßt es ausdrücklich, dass nun alle Bestandslehrkräfte, die nicht verbeamtet werden können oder wollen, den Nachteilsausgleich rückwirkend ab Februar 2023 erhalten sollen, unabhängig davon, aus welchem Grund sie nicht verbeamtet werden. Im nächsten Schritt sind Verbesserungen notwendig.

Neben der Höhe der Kompensationszahlung und mehreren Lehrkräftegruppen, für die laufbahn-rechtliche Voraussetzungen geschaffen werden müssen, damit sie den Nachteilsausgleich erhalten können, bleibt die zentrale Baustelle, dass aktuell nur Lehrkräfte, die bereits im Schuljahr 2022/23 als Tarifbeschäftigte im Berliner Schuldienst tätig waren, in den Genuss der Zulage kommen sollen. Für später eingestellte Lehrkräfte ist eine Anwendung des Gesetzes nicht vorgesehen – und dass, obwohl es aus unserer Sicht dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Denn das Nachteilsausgleichsgesetz kennt zwar einen Haushaltsvorbehalt, aber keine Einschränkungen in Bezug auf den Personenkreis, so dass es auch künftig allen Berliner Lehrkräften als Alternative zur Verbeamtung offenstehen könnte. So hatten wir bisher auch das sogenannte ‚Berliner Optionsmodell‘ der SPD verstanden.“

Zu den anderen Problemen beim Zugang zum Nachteilsausgleich siehe auch die kürzlich veröffentlichte Anfrage der Linksfraktion: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-17134.pdf