Berlin muss weiter an der Umsetzung der Istanbul-Konvention arbeiten

Der 25. November wurde 1999 von der UN-Generalversammlung zum alljährlichen weltweiten Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen bestimmt. Der Tag macht darauf aufmerksam, dass Frauen nach wie vor einem hohen Maß an geschlechterspezifischer und häuslicher Gewalt ausgesetzt sind und Frauen weiterhin verwehrt wird, ihre Grundfreiheiten und Menschenrechte auf Unversehrtheit vollumfänglich wahrzunehmen.

In Berlin wurden 2022, so die Polizeiliche Kriminalstatistik, durch Partnerschaftsgewalt 19 Frauen ermordet, 487 Sexualdelikte, 7.786 Körperverletzungen und 4.050 Straftaten gegen die persönliche Freiheit registriert. Die Dunkelziffer für Gewaltdelikte ist gerade im Zusammenhang mit Partnerschaften sehr hoch.

Mit der am 1. Februar 2018 in Kraft getretenen Istanbul-Konvention hat sich Deutschland auf allen staatlichen Ebenen verpflichtet, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten und Präventionsmaßnahmen gegen Gewalt zu ergreifen.

 

Ines Schmidt, Sprecherin für Gleichstellung und Frauenpolitik der Fraktion DIE LINKE, erklärt:

 

„Ich begrüße die Anstrengungen der Landesregierung, die Istanbul-Konvention umzusetzen Der vor kurzem veröffentlichte Berliner Landesaktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist ein Schritt in die richtige Richtung. Damit kommt der drei Jahre währende Erarbeitungsprozess endlich zu seinem Ende.

Jetzt ist es wichtig, dass die beschriebenen Einzelmaßnahmen, die sich durch alle Zuständigkeitsbereiche der Verwaltungen ziehen, schnellstmöglich priorisiert und die Mittel zur Umsetzung der Istanbul-Konvention den Anti-Gewalt-Projekten und frauenpolitischen Trägern zugeführt werden. Der hohe Mittelaufwuchs von 5. Mio. Euro ist ein Segen, dieses Geld muss jedoch auch wirklich in 2024 verausgabt werde. Nichts wäre schlimmer, wenn die pauschale Minderausgabe hier greift oder die Mittel aufgrund der Unterbesetzung der Gleichstellungsverwaltung die Projekte nicht erreichen und somit verfallen.

Um Frauen in akuten und für sie lebensbedrohlichen Situationen zu schützen, ist es wichtig, dass Berlin so schnell wie möglich weitere Schutzplätze schafft. Momentan haben wir nur die Hälfte der nach der Istanbul-Konvention vorgeschriebenen Frauenhausplätze in Berlin. Das neunte Frauenhaus muss also kommen, zumal das Grundstück und der Träger schon gefunden sind. Wir werden darauf achten, dass die jetzt doch noch zugesagten Mittel für die Sanierung des Frauenhauses auch wirklich fließen, um weitere und barrierefreie Schutzplätze zu schaffen. Sonst bleiben die Umsetzung der Istanbul-Konvention sowie der neuerlich verabschiedete Landesaktionsplan gegen häusliche Gewalt nur warme Worte der Gleichstellungsverwaltung.“