Trotz Schuldenbremse: Sondervermögen Klimaschutz grundsätzlich möglich

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den „Klima- und Transformations-Fonds“ der Bundesregierung erklären die Vorsitzenden der Linksfraktion Berlin, Anne Helm und Carsten Schatz:

 

„Wir sehen uns durch das Urteil in unserer Auffassung bestätigt, dass die Bildung eines Sondervermögens für Klimaschutzinvestitionen grundsätzlich zulässig sein kann. Denn das Bundesverfassungsgericht bestreitet nicht, dass eine bestehende Klimanotlage einen Ausnahmetatbestand von der Schuldenbremse bilden kann.

Allerdings macht das Bundesverfassungsgericht deutlich, dass diese Notlage ausreichend begründet werden muss und ebenso, dass die durch das Sondervermögen finanzierten Maßnahmen geeignet sind, deren Folgen zu bewältigen bzw. sie zu überwinden.

Diesen Anforderungen wird der Senat in seiner bisherigen Vorlage für ein Sondervermögen Klimaschutz noch nicht gerecht. Er muss zudem gewährleisten, dass dem Prinzip der Jährlichkeit und Jährigkeit der Kreditermächtigung ausreichend Rechnung getragen wird.

So sehr wir es als Linksfraktion begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht mit seiner heutigen Entscheidung diesen Weg nicht grundsätzlich verschlossen hat, zeigt sich dennoch, dass die Schuldenbremse nicht nur Maßnahmen gegen den Klimawandel, sondern auch notwendige Investitionen in wichtige gesellschaftliche Infrastrukturen behindert und deshalb besser abgeschafft werden muss.“