Wagenplätze legalisieren ist möglich

Auch Wagenplätze sind immer wieder vom Verwertungsdruck in Berlin betroffen und von Verdrängung bedroht. In Teilen der Politik und der Verwaltung herrscht die Meinung vor, dass sie nicht legalisiert werden können. Die Linksfraktion Berlin hat deshalb ein Gutachten zur Legalisierung von Wagenplätzen bei Rechtsanwalt Dr. Simon Schuster in Auftrag gegeben, dass die Abgeordneten der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus Hendrikje Klein und die Sprecherin für Mieten-, Bau- und Wohnungspolitik der Linksfraktion im Bundestag Caren Lay am 6. September an der Rummelsburger Bucht vorgestellt haben. Das Gutachten von Dr. Simon Schuster zeigt Möglichkeiten der Legalisierung auf und beschreibt sehr detailliert und umfassend die Rechtslage unter aktuellen Bedingungen. Es zeigt Beispiele geglückter Legalisierungen in Deutschland und kann so für bestehende und kommende Projekte genutzt werden. Auch die Architektin Corinna Scholz und den Stadtplaner Klaus Schotte vom Verein HausundWagenrat (HWR e.V.) haben uns fachlichen Einblicke gewährt. Caren Lay unterstützt auf Bundesebene den Schutz von Wagenplätzen und berichtete von ihren Erfahrungen mit den Bundesbehörden. „Wagenplätze gehören zu Berlin. Wir wollen sie als Freiräume für alternatives Wohnen erhalten und ihnen eine Perspektive geben. Mit diesem Gutachten können wir uns nun dazu auf den Weg machen, gerne auch parteiübergreifend. Es gibt uns, der Politik, den Genehmigungsbehörden und den Bewohner:innen etwas in die Hand, um zu Handeln.“ sagt Hendrikje Klein.

Zusammenfassung der Ergebnisse des Gutachtens von Dr. Simon Schuster       

Schlagwortartig lassen sich die Ergebnisse der Untersuchung wie folgt zusammenfassen:

1) Das Leben in Bauwagen und auf Wagenplätzen erfüllt sowohl die bauplanungsrechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen i.S. der §§ 3, 4 und 6 BauNVO sowie die bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen gemäß § 48 BauO Bln an das „Wohnen“. Bei Bauwagen kann es sich somit um Wohngebäude handeln.

2) Bauwagen und Wagenplätze können daher auch zur dauerhaften Wohnnutzung genehmigt werden. Möglich ist dies sowohl im Rahmen des § 34 BauGB als auch über eine ergänzende Bauleitplanung. Die Auffassung, dass die Urteile des OVG Berlin von 1998 und 2003 dies ausschließen, wird widerlegt.

3) Trotz der grundsätzlichen Möglichkeit der Legalisierung im aktuell geltenden Rechtsrahmen, sind bei einer Legalisierung einige rechtliche Hürden zu nehmen. Zur Verringerung des Genehmigungswiderstandes kann die Stadt Berlin im Rahmen ihrer Kompetenz eine Anpassung des Bauordnungsrechts vornehmen oder über den Erlass eines „Wagenplatzschutzgesetzes“ nachdenken.