Neue Wege im Fußverkehr

Eckpunktepapier

Gemeinsame Presseinformation des "Dialog Fußverkehr"

Die Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Regine Günther hat am Mittwoch, dem 26. September 2018, im Berliner Mobilitätsbeirat die Eckpunkte für eine gesetzliche Regelung zur Fußverkehrsförderung vorgestellt. Sie bilden die Grundlage für den vierten Abschnitt des Berliner Mobilitätsgesetzes, der Mitte 2019 im Abgeordnetenhaus beschlossen werden soll. „Das ist ein großer Schritt für Berlin! Ich bedanke mich besonders herzlich bei den Teilnehmenden des „Dialog Fußverkehr“, die die Eckpunkte mit uns zusammen erarbeitet haben. Das Mobilitätsgesetz setzt den Fußverkehr auf eine Stufe mit dem ÖPNV und dem Radverkehr“, so die Senatorin.

Das Mobilitätsgesetz bildet die Grundlage für eine neue und vernetzte Mobilität in Berlin, bei der dem Umweltverbund aus ÖPNV, Rad- und Fußverkehr der Vorrang gegeben wird. Die Eckpunkte für den Teil Fußverkehr des Mobilitätsgesetzes wurden in einem umfangreichen Beteiligungsverfahren von Grund auf gemeinsam entwickelt.

Im März startete der Prozess mit Ideen und Vorschlägen aus über 50 Stellungnahmen des Mobilitätsbeirats. Der Beirat besteht aus Mobilitätsverbänden, Bezirken, Senatsverwaltungen und Vertretern und Vertreterinnen der Fraktionen. Weitere Grundlage war die bereits 2011 vom Berliner Senat beschlossene Fußverkehrsstrategie. Der „Dialog Fußverkehr“, der aus den Reihen des Mobilitätsbeirates gewählt wurde, diskutierte die Ideen in den darauffolgenden Monaten in Arbeitsgruppen, bei Stadtspaziergängen und in mehreren Dialogrunden.

Die Stadtspaziergänge haben konkrete Beispiele geliefert und einen Perspektivwechsel ermöglicht. Zuletzt wurden mit gemieteten Rollstühlen und Rollatoren die Herausforderungen beim Thema Barrierefreiheit „erfahren“. Weitere Begehungen nahmen die Themen Schulwegsicherheit und Aufenthaltsqualität in den Fokus. Bei einem Ausflug nach Babelsberg wurden Potsdamer Konzepte zur Fußverkehrsförderung besichtigt.

Neben den Koalitionsfraktionen sind im „Dialog Fußverkehr“ FUSS e.V., VCD Verkehrsclub Deutschland, der Landeselternausschuss Berlin, der Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen, die Landesseniorenvertretung, der Allgemeine Blinden- und Sehbehinderten Verein und Changing Cities vertreten.

Der Mobilitätsbeirat hat nun die Gelegenheit, Stellung zu dem konsolidierten Eckpunktepapier zu nehmen. Der daraus resultierende Referentenentwurf soll Anfang kommenden Jahres vorgestellt werden und geht anschließend in die Verbändebeteiligung. Die ersten drei Abschnitte des Mobilitätsgesetzes – Allgemeine Ziele, Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und Radverkehr – sind bereits im Juli in Kraft getreten.

Die Eckpunkte für den Fußverkehrsabschnitt

Übergreifendes Ziel ist eine deutliche Steigerung der zu Fuß zurückgelegten Wege in Berlin. Vor diesem Hintergrund schlägt die Dialogrunde zehn Eckpunkte vor:

  1. Direkte Wege herstellen. Um Umwege zu vermeiden, soll grundsätzlich das Queren an jedem Arm einer Kreuzung ermöglicht werden. Auch im Verlauf von Straßen sollen zusätzliche Querungsmöglichkeiten geschaffen werden, zum Beispiel mit neuen Gehwegvorstreckungen oder Mittelinseln. An Ampeln soll das Queren in einem Zug gefördert werden. Bebauungspläne sollen abkürzende Fußwege durch geschlossene Bauwerke oder Anlagen vorsehen (Blockdurchwegung). An Baustellen soll die Fußverkehrsführung barrierefrei, ohne größere Umwege und möglichst ohne Wechsel der Straßenseite erfolgen.
  2. Aufenthaltsqualität spürbar verbessern. Bei der Konzeption von Maßnahmen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität sollen Bürgerinitiativen stärker eingebunden werden. Hierfür sollen zum Beispiel Sitzgelegenheiten ausgebaut, Durchgangsverkehr vermieden und öffentliche Plätze als Orte der Begegnung, der Erholung und des Verweilens aufgewertet werden.
  3. Verknüpfung mit dem ÖPNV stärken. Der Fußverkehr hat eine wichtige Zubringerfunktion für den ÖPNV. Die Wege zu, von und beim Umsteigen zwischen den Haltestellen sollen deswegen vorrangig verbessert werden. Dies umfasst insbesondere Maßnahmen zur Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit sowie zur Vermeidung von Umwegen.
  4. Kinderfreundlichen Fußverkehr fördern. Die Selbstständigkeit von Kindern im Fußverkehr hat Vorteile für die kindliche Entwicklung, Gesundheit, Konzentration und den sozialen Austausch. Dazu braucht es neben einer umfassenden Mobilitätsbildung eine selbsterklärende Verkehrsinfrastruktur sowie gezielte Maßnahmen im Umfeld von Kindertagesstätten und Schulen. An allen Schulen sollen Gremien für Mobilität geschaffen werden. Schülerlotsen sollen gefördert, Schulwegpläne verpflichtend gemacht und ein Konzept für schulisches Mobilitätsmanagement entwickelt werden.
  5. Fußwege sicherer machen. Auch im Fußverkehr gilt die „Vision Zero“ – Berlins Ziel, die Zahl der getöteten und verletzten Verkehrsteilnehmer auf null zu senken. Die subjektiv wahrgenommene Sicherheit soll ebenfalls verbessert werden. Gezielte Maßnahmen sollen unter anderem Gefährdungen beim Queren von Einkaufsstraßen ausräumen. Durch eine stärkere Trennung von Fuß- und Radverkehr sollen Nutzungskonflikte zum gemeinsamen Vorteil entschärft werden.
  6. Fußwege barrierefrei gestalten. Die Barrierefreiheit von Fußwegen ist eine wichtige Voraussetzung für die Teilhabe von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen am gesellschaftlichen Leben. Auch Senioren, Schwangere, Menschen mit kleinen Kindern und viele andere profitieren von barrierefreien Wegen. Erreicht werden soll dies unter anderem durch den Ausbau von barrierefreien Querungsmöglichkeiten und Orientierungshilfen sowie die Sicherung einer barrierefreien Führung an Baustellen. Außerdem sollen bei Bordsteinabsenkungen die unterschiedlichen Anforderungen von Nutzern verschiedener Hilfsmittel berücksichtigt werden (Doppelquerungsstellen).
  7. Mehr Flächengerechtigkeit herstellen. Die netto und ohne Hindernisse zur Verfügung stehende Gehbahnbreite soll ein für das Fußverkehrsaufkommen und ein Begegnen von Personen ausreichendes Maß haben. Beispielsweise soll auch ein Begegnen von Rollstuhlbenutzern, Personen mit Kinderwägen oder Eltern in Begleitung von Kindern möglich sein.
  8. Ausgewählte Bereiche besonders fußverkehrsfreundlich gestalten. Bei der Aufstellung des Fußverkehrsnetzes werden Netze und Bereiche mit besonderer Bedeutung für den Fußverkehr definiert. Diese sollen sich durch eine besonders fußverkehrsfreundliche Planung, Gestaltung und Ausstattung auszeichnen und bei der Umsetzung von Maßnahmen priorisiert werden. Insbesondere sollen an Einmündungen von Neben- in Hauptstraßen Gehwege durchgängig gestaltet werden (Aufpflasterung) oder Zebrastreifen eingesetzt werden.
  9. Klimatische Veränderungen frühzeitig berücksichtigen. Im Sinne der vorausschauenden Planung wird sich Berlin auf klimatische Veränderungen vorbereiten und den Umweltverbund für die Zukunft wappnen. Gerade zu Fuß Gehende profitieren beispielsweise im Sommer von ausreichend Sonnenschutz und bei Starkregen von einer funktionierenden Entwässerung.
  10. Öffentlichkeit bei Planung und Umsetzung beteiligen. Nicht nur bei der Erstellung des Gesetzesentwurfs, sondern auch bei der Umsetzung spielt die Beteiligung der Öffentlichkeit unter Einbindung lokalen Wissens eine Schlüsselrolle. Deswegen werden Gremien für den Fußverkehr auf Landes- und Bezirksebene gebildet, die bei relevanten Planungen und Entscheidungen eingebunden werden und eigene Vorschläge und Anregungen unterbreiten können.

Um Menschen dazu anzuregen, mehr Wege zu Fuß zurückzulegen, braucht es deutlich wahrnehmbare Verbesserungen. Deswegen können bei Maßnahmen in einem zeitlich und räumlich begrenzten Bereich Interimslösungen eingesetzt werden. Dabei müssen die Sicherheitsbedürfnisse von mobilitätseingeschränkten Personen beachtet werden. Für die erfolgreiche Umsetzung müssen die Regelungen im Abschnitt Fußverkehr mit materiellen und personellen Ressourcen auf Landes- und Bezirksebene untersetzt werden.

Zitate von Dialogbeteiligten

Die größte Gruppe im Straßenverkehr sind Fußgänger*innen. Trotzdem spielte der Fußverkehr in den Verkehrsplanungen der Vergangenheit leider eine zu geringe Rolle. Mit dem Eckpunktepapier wollen wir die Bedingungen für die Fußgänger*innen verbessern und den öffentlichen Raum für Aufenthalt und Kinderspielen zurückgewinnen. Wir wollen, dass alle Menschen in Berlin sicher, barrierefrei und entspannt zu Fuß, mit dem Kinderwagen oder mit dem Rollstuhl unterwegs sein können. (Fatoş Topaç, MdA und sozialpolitische Sprecherin, Bündnis 90 / Die Grünen, und Harald Moritz, MdA und verkehrspolitischer Sprecher, Bündnis 90 / Die Grünen)

Viel zu lange wurde die Bedeutung des Fußverkehrs in der Stadt unterschätzt und die Verkehrsplanung der Maxime einer autogerechten Stadt unterworfen. Rot-Rot-Grün will Berlin zu einer lebenswerten Stadt für alle Menschen entwickeln. Durch die Förderung des Fußverkehrs wird der öffentliche Raum belebt und Lärm und Luftverschmutzung reduziert. Außerdem wollen wir die Sicherheit von Fußgängerinnen und Fußgängern deutlich verbessern. (Kristian Ronneburg, MdA und Mitglied des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz, Die Linke)

Bei vielen Punkten – Barrierefreiheit, Aufenthaltsqualität, weniger Umwege – waren wir uns schnell einig, aber bezüglich der genaueren Ausführung gab es natürlich auch Diskussionen. Am Ende haben wir jedoch einen weitgehenden Konsens finden können. (Stefan Lieb, FUSS e.V., Geschäftsführer)

Direkte und durchgehende Wege sind gerade aus Sicht der zu Fuß Gehenden als langsamere Verkehrsteilnehmer von besonderer Bedeutung. (Heiner von Marschall, VCD Verkehrsclub Deutschland Nordost, Vorsitzender des Landesvorstands)

Die Zahl der Schüler, die alleine zur Schule gehen, ist in den vergangenen Jahren stetig zurückgegangen. Das hat auch damit zu tun, dass Eltern die Fußwege bei zunehmendem Verkehr nicht mehr als ausreichend sicher einstufen. Es liegt an uns, hier die Rahmenbedingungen dafür zu setzen, dass sich dies wieder ändert. (Harald Voß, Landeselternausschuss)

Die Forschung zeigt, dass sich bei Umwegen von mehr als 20 – 30 Prozent Trampelpfade bilden. Unsere Stadtplanung muss den Wunsch der Menschen nach direkten Wegen berücksichtigen. (Peter Woltersdorf, ABSV)

Im Rahmen einer integrierten Verkehrsplanung soll der Umweltverbund in Berlin gesamthaft gestärkt werden. Es ist daher wichtig und richtig, dass das Berliner Mobilitätsgesetz nun neben dem ÖPNV und dem Radverkehr auch den Fußverkehr in den Blick nimmt. (Hartmut Reupke, Abteilungsleiter Verkehr der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz)

Wir brauchen schnelle und sichtbare Verbesserungen für den Fußverkehr. Städte wie New York haben vorgemacht, dass es keine Megaprojekte braucht, die Jahrzehnte brauchen und Milliarden kosten, um die Stadt lebenswert zu machen. Fast über Nacht können mit Einsatz günstiger Materialien – zum Beispiel farbliche Markierungen, Bänke und Blumentöpfe – aus wenig benutzten Straßen oder Kreuzungen Plätze und Orte zum Spielen entstehen. (Tim Lehmann, Changing Cities)