Erhöhung der Beamtenbesoldung

Das Maß ist das Ziel, am Ende der Legislaturperiode bei der Beamtenbesoldung im Durchschnitt der anderen Bundesländer anzukommen. Deshalb werden wir jeden einzelnen Schritt mit besonderer Aufmerksamkeit begleiten.

Rede als Video

12. Sitzung, 23. Juni 2017

Nr. 3.6:

Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für das Land Berlin 2017 und 2018, zur Änderung des Sonderzahlungsgesetzes und zur Änderung weiterer besoldungsrechtlicher Vorschriften (BerlBVAnpG 2017 / 2018)

Vorlage – zur Beschlussfassung –
Drucksache 18/0390

 

Carola Bluhm (LINKE):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Maß ist das Ziel, am Ende der Legislaturperiode bei der Beamtenbesoldung im Durchschnitt der anderen Bundesländer anzukommen. Deshalb werden wir jeden einzelnen Schritt mit besonderer Aufmerksamkeit begleiten. Am Ende der Koalitionsverhandlungen haben wir die Finanzierung dieser ersten Anpassungsschritte vor die Klammer gezogen und damit den Weg bereitet, ganz entschieden und entschlossen umzusteuern. Auf diesem Weg haben wir bereits im Februar dieses Jahres auf den besonders hohen Angleichungsbedarf für die unteren Besoldungsgruppen hingewiesen. Hier ist der aktuelle Abstand auf mehr als 8 Prozent angewachsen.

Mit dem heute eingebrachten Gesetzentwurf sind wir in einem halben Jahr weiter gekommen, als die Vorgängerregierung in fünf Jahren.

[Beifall bei der LINKEN, der SPD und
den GRÜNEN]

Wir reden also heute über einen wesentlichen Baustein der Personalentwicklungspolitik, und dass wir mit großer Leidenschaft für diese bestmögliche Umsetzung streiten, sollte uns niemand übel nehmen.

Berlin braucht dringend einen modernen, leistungsfähigen und attraktiven öffentlichen Dienst, der die Potenziale der Beschäftigten nutzt und wertschätzt – genau darum geht es –, und weiter: Die Beamtenbesoldung wird bis 2021 stetig im durchschnittlichen Niveau der übrigen Bundesländer angepasst. Das haben wir verabredet, und darüber reden wir heute. Dass dieser Schritt entscheidend ist für das Signal, das wir aussenden, ist sonnenklar. Dass insbesondere die unteren Besoldungsgruppen den quantitativ größten Nachholbedarf haben, ist den meisten auch klar. Dass es einen Zusammenhang zwischen dem Besoldungsabstand und der Zahl der unbesetzten Stellen gibt und dem sich Wertgeschätzt-Fühlen aus Sicht vieler Beschäftigter, ist nicht konstruiert. Unbesetzte Stellen, eine sinkende Gesundheitsquote und vieles mehr haben zu einer Zunahme der Arbeitsbelastung für viele geführt. Der dringliche Veränderungsbedarf und die Erwartungshaltung sind gewachsen. Fast 280 Millionen Euro für 2017 und 2018 zusätzlich ermöglichen einen entscheidenden Schritt nach vorn. Für viele Beschäftigte wird das auch deutlich spürbar sein, und das begrüßen wir. Dass wir selbst gerechnet haben, und zwar Besoldungsgruppe um Besoldungsgruppe, ist unsere Form der Wertschätzung gegenüber den Beschäftigen, um die es ja heute geht, weil wir den real existierenden motivierten Beschäftigten brauchen und nicht den voll im Anpassungstrend liegenden Durchschnittsbeamten. Deshalb wollen wir, dass alle Beamten aus allen Besoldungsgruppen – also beispielhaft A 5, aber auch B 5 – im stetigen Anpassungspfad sind. Und das ergibt unsere Rechnung nicht.

Wir legen unseren Rechenweg offen und bringen ihn in die Debatte ein. Wir wollen, dass jede Beamtin und jeder Beamte spürt, wir steuern um und wir tun dies stetig bis 2021. Und bitte, ich möchte, dass wir in diese Debatte die Sichtweise einbeziehen, dass diese knapp 280 Milli­onen Euro auch der Betrag sind, der den Abstand und den Verzicht der Beamten noch einmal deutlich werden lässt. Diese Betrachtungsweise muss in die Bewertung des Gesamtvorgangs einbezogen werden. Die Lücke für die Besoldung wird erst 2021 geschlossen sein. Herr Senator Kollatz hat gesagt, das werden dann 20 Jahre sein.

Ja, es geht uns auch um das Wie des Umsteuerns. Die Stadt braucht diesen Paradigmenwechsel in der Personalpolitik. Dieser kann nur gemeinsam mit den Beschäftigten und ihren Vertretungen gelingen. Ich sage es ganz deutlich: Seit es Kalender gibt, wissen wir und weiß jeder, wann der 1. August eines jeden Jahres kommt. Und warum musste Zeitdruck entstehen? Warum haben der HPR, die Gewerkschaften und der Beamtenbund nicht mehr Zeit bekommen, um gemeinsam mit dem Senat in die Debatte über den besten Weg der Anpassung der Besoldung einzusteigen? Sie haben selbst die Stichworte genannt, Herr Kollatz, das Wirksamkeitsdatum, also der 1. August oder früher standen im Raum, die Einbeziehung der Erschwerniszulage ab 2017, die Kostendämpfungspauschale und vieles mehr. Ich halte es gerade für unverzichtbar, wenn man bestimmte Positionen nicht teilt, aber einen anderen Plan verfolgt, dafür zu werben, für den eigenen Plan, ihn transparent zu machen, aber auch die Positionen der anderen zu kennen und allen Beteiligten Raum für die Suche nach dem besten Weg einzuräumen. Genau das wünsche ich mir.

Wir bleiben engagiert in der Sache, heißt im Klartext: Wir nerven weiter, weil es um gute Bedingungen im öffentlichen Dienst, eine Voraussetzung für viele Projekte, die in dieser Stadt gelingen sollen und weil wir deutlich besser werden können in der Qualität unserer Aushandlungsprozesse und weil wir das auch müssen, und schlauer werden steht allen!

[Beifall bei der LINKEN –
Beifall von Anja Schillhaneck (GRÜNE)]

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