Polizei- und Bürgerbeauftragte*r beschlossen

aktualisiert 9.6.2022

Die Linksfraktion hat sich lange für die Einführung einer oder eines unabhängigen Polizeibeauftragten für Berlin eingesetzt. Die rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen haben einen Gesetzentwurf ins Abgeordnetenhaus eingebracht, mit dem eines der zentralen innenpolitischen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt wird. Der Gesetzentwurf wurde am 19.11.2020 mit Änderungen beschlossen.

Gegenstand des Gesetzes ist die oder der Bürger- und Polizeibeauftragte des Landes Berlin. Dabei handelt es sich um eine vom Verwaltungsapparat unabhängige Stelle.

Die Aufgaben teilen sich grundsätzlich in zwei Bereiche:

Als Bürgerbeauftragte*r ist sie oder er dafür da, Probleme der Bevölkerung mit der Berliner Verwaltung zu lösen. Hierbei arbeitet sie oder er eng mit dem Petitionsausschuss des Parlaments zusammen und übernimmt teilweise Aufgaben von diesem, kann aber auch eigenständig tätig werden.

Als Polizeibeauftragte*r hat er oder sie die Rolle, zwischen Betroffenen und der Berliner Polizei zu vermitteln. Der größte Unterschied in den Tätigkeitsbereichen ist, dass die oder der Polizeibeauftragte*r gegenüber der Polizei und der Innenverwaltung weitergehende Eingriffs- und Untersuchungsbefugnisse hat. So können zum Beispiel handelnde Personen befragt oder Akten eingesehen werden. Die erweiterten Befugnisse sind auch bei der Bearbeitung von Diskriminierungsfällen in Bildungseinrichtungen anwendbar.

Ziel der Einrichtung der oder des Bürgerbeauftragten ist es, die Akzeptanz der Verwaltung in der Bevölkerung zu erhöhen, Missstände aufzuklären und mögliche strukturelle Defizite aufzudecken. Dies kann anhand konkreter Einzelfälle geschehen, die über Petitionen an den oder die Bürgerbeauftragte*n herangetragen werden, oder durch eigene Initiative.

Die oder der Polizeibeauftragte soll Missstände oder Fehlverhalten innerhalb oder durch die Polizei Berlin aufklären. Idealerweise wird auch hier eine gütliche Einigung erzielt. Hierbei können sich neben Bürger*innen insbesondere Polizist*innen an die neue Stelle wenden. Durch die Unabhängigkeit der Institution und die Verschwiegenheitspflicht soll sichergestellt werden, dass für die Personen, die sich an die neue Stelle wenden, keine Nachteile entstehen. Insbesondere bei polizeiinternen Auseinandersetzungen wirken sich Beschwerden oft nachteilig für die Personen aus, die sich beschwert haben. Gleiches ist bei Beschwerden über Polizeigewalt bekannt.

Mit der neuen Institution wollen wir erreichen, dass die Bevölkerung bei der Wahrnehmung ihrer Rechte gegenüber der Berliner Verwaltung im Allgemeinen und insbesondere gegenüber der Polizei gestärkt wird. Die rot-grün-roten Koalitionsfraktionen haben am 17. Mai 2022 den Verwaltungsrichter Dr. jur. Alexander Oerke für die Stelle nominiert. Dr. Oerke wurde am 9. Juni 2022 erfolgreich im Abgeordnetenhaus gewählt.

Gesetz zur Einführung des oder der Bürgerbeauftragten des Landes Berlin und des oder der Beauftragten für die Polizei Berlin [pdf]

zum Gesetz zur Einführung des oder der Bürgerbeauftragten des Landes Berlin und desoder der Beauftragten für die Polizei Berlin [pdf]

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