Abschiebung von Gerson Liebl basiert auf rassistischer Regelung von 1913

Kolonialzeit wirkt bis heute nach

Das Mitglied im Vorstand Evrim Baba erklärt:

Heute um 9.35 Uhr wurde Gerson Liebl nach 18 Jahren Aufenthalt aus Deutschland nach Togo abgeschoben. Dass 125 Jahre nach der Berliner Afrika-Konferenz eine rassistische Gesetzgebung in der Bundesrepublik immer noch zur Abschiebung führen kann, ist skandalös.

Die 1913 im Staatsangehörigkeitsrecht getroffene rassistische Regelung, nach der von Deutschen mit »Eingeborenen« gezeugte Kinder sowie deren Nachkommen vom Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft ausgeschlossen sind, gilt auch heute noch. Gerson Liebl ist ein Opfer dieser Regelung aus Kolonialzeiten.

Gerson Liebls Großvater war deutscher Staatsbürger und kaiserlicher Regierungsarzt in Togo. 1908 heiratete er Kokoé Edith Ajavon nach togoischem Recht. Damit ist Gerson Liebl »deutscher Abstammung« und hätte die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten müssen. Doch gilt nach wie vor das kaiserliche Gesetz, wonach »Mischehen« zwischen Deutschen und »Togo-Negern« untersagt sind und sich somit auch keine Rechtsansprüche für die betreffenden Personen ableiten lassen. Für dieses Recht kämpfte er mit seiner Frau und dem gemeinsamen in Deutschland geborenen Kind nun schon 18 Jahre lang vergeblich gegen alle Instanzen in Deutschland.

»Dass Kolonialismus zu Rassismus, rassistischer Diskriminierung, Ausländerfeindlichkeit und damit zusammenhängender Intoleranz geführt hat und dass Afrikaner und Menschen afrikanischer und asiatischer Abstammung sowie Urvölker Opfer von Kolonialismus waren und weiter unter seinen Folgen leiden«, ist eine Feststellung in der Abschlusserklärung der Weltkonferenz gegen Rassismus im südafrikanischen Durban vom September 2001. Sie beschreibt traurige bundesdeutsche Realität.