Berliner Linksfraktion wird Vergesellschaftung großer Immobilienbestände vorantreiben
Zu dem heute vorgelegten Zwischenbericht der Expert*innenkommission zum Volksentscheid „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“
erklären die Vorsitzenden der Linksfraktion Anne Helm und Carsten Schatz sowie die Mitglieder des Ausschusses Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Elif Eralp und Niklas Schenker:
"Der Zwischenbericht der Kommission bestätigt unsere von Anfang an vertretene Auffassung: Berlin kann Artikel 15 des Grundgesetzes anwenden und Wohnraum zum Zwecke der Vergesellschaftung in Gemeineigentum überführen. Die Kommission erklärt weiterhin, dass eine Entschädigung weit unterhalb des Verkehrswertes möglich ist, wodurch auch die Finanzierbarkeit des Vorhabens grundsätzlich gegeben ist. Damit sind die beiden schwerwiegendsten Einwände ausgeräumt, die gegen eine Umsetzbarkeit des Vorhabens erhoben wurden.
Der Zwischenbericht zeigt, wie intensiv sich die Kommission mit allen wichtigen Fragen befasst, um eine rechtssichere Umsetzung des Volksentscheids zu ermöglichen. Sie liefert damit schon jetzt wichtige Vorarbeiten für ein Gesetz. Wir sind optimistisch, dass die Kommission auch zu den noch offenen Fragen wertvolle Empfehlungen abgeben wird, zum Beispiel wie genau eine Anstalt öffentlichen Rechts zur Bewirtschaftung der vergesellschafteten Bestände aufgebaut sein muss.
Der Befund des Zwischenberichts macht deutlich: Es ist nun vor allem eine Frage des politischen Willens, ob der Auftrag des Volksentscheids umgesetzt wird. Die Berliner Linksfraktion wird die Vergesellschaftung deshalb weiter mit voller Kraft vorantreiben. Wir erwarten von allen Parteien, dass sie jetzt konstruktiv an der Umsetzung des Wählerwillens arbeiten, insbesondere aber von unseren Koalitionspartnerinnen. Die SPD hat auf ihrem Landesparteitag selbst entschieden ein Vergesellschaftungsgesetz mitzutragen, wenn die Kommission den Weg dafür frei macht. Wir erwarten daher, dass nach dem Abschlussbericht der Kommission der Senat zügig einen Gesetzentwurf vorlegen wird.“