Für die Selbstbestimmung von Frauen und gegen Bekleidungsverbote
Wie heute bekannt wurde nahm das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde der Bildungsverwaltung Berlins gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Kopftuchverbot nicht zur Entscheidung an.
Dazu erklärt Elif Eralp, Sprecherin für Antidiskriminierung für die Linksfraktion Berlin:
„Wie das Bundesverfassungsgericht heute durch seine Nichtannahme klargestellt hat, verstößt das Neutralitätsgesetz durch das dort geregelte Bekleidungsverbot für Lehrpersonal, das de facto wie ein Kopftuchverbot für Lehrkräfte wirkt, gegen die Religionsfreiheit. Es diskriminiert vor allem kopftuchtragende Frauen, die entsprechend ihrer Ausbildung an öffentlichen Schulen arbeiten möchten. Das Neutralitätsgesetz in seiner jetzigen Form verdrängt Frauen aus dem öffentlichen Leben.
Als Linksfraktion setzen wir uns für die Selbstbestimmung von Frauen und allen Menschen ein und lehnen jeden Bekleidungszwang ab. Frauen müssen beim Zugang zu Berufen des öffentlichen Dienstes die gleichen Chancen haben wie alle anderen auch.
Das Kopftuch oder die Kippa einer Lehrkraft sind Ausdruck einer persönlichen Glaubensüberzeugung und bedeuten anders als ein Kruzifix an einer Klassenwand, keine Identifizierung des Staates mit der Religion, wie es das Bundeverfassungsgericht in andere Bundesländer betreffenden Entscheidungen schon festgehalten hat. Die weltanschaulich-religiöse Neutralität, die aus dem Anspruch der Schüler:innen auf eine schulische Erziehung frei jeglichen Drucks folgt, haben die Schulen durch geeignete pädagogische Maßnahmen jenseits von Bekleidungsverboten sicherzustellen.
Das durch das Neutralitätsgesetz bewirkte Bekleidungsverbot für Lehrpersonal an öffentlichen Schulen muss sofort abgeschafft werden. Im Koalitionsvertrag ist klar verabredet, dass eine gesetzliche Anpassung nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erfolgt. Das ist auch im Hinblick auf den akuten Lehrkräftemangel dringend geboten. Zudem muss der gesamte öffentliche Dienst die Vielfalt der Gesellschaft abbilden.“