Keine Einigung auf Übergangsmietspiegel - Senat muss Mieter*innen jetzt vor Unsicherheiten schützen

Niklas SchenkerDie Linke im AbgeordnetenhausMieten- und Wohnungspolitik

In der heutigen Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses hat Bausenator Christian Gaebler auf eine Frage von MdA Niklas Schenker erklärt, dass das Land Berlin erst im April 2024 einen neuen qualifizierten Mietspiegel vorlegen wird. Der alte Mietspiegel ist im Mai dieses Jahres ausgelaufen. Bis zur Veröffentlichung des neuen qualifizierten Mietspiegels soll ein Übergangsmietspiegel gelten, der Mitte Juni 2023 veröffentlicht werden soll.
Offenbar fand dieser Übergangsmietspiegel keine Unterstützung durch die Mieter- und Vermieterverbände. Eine erneute Fortschreibung des bereits 2021 fortgeschriebenen Mietspiegels durch den Senat ist rechtlich umstritten und schafft eine große rechtliche Unsicherheit für die Mieter*innen. Vermieter*innen könnten künftig verstärkt versuchen, Mieterhöhungen auf Basis von Vergleichswohnungen vorzunehmen. Mieter*innen sollten jedoch wissen, dass bis zur Veröffentlichung des neuen Mietspiegels vorerst auch der alte Mietspiegel 2021 als Grundlage weiter genutzt werden kann.
 

Hierzu erklärt der Sprecher für Mieten und Wohnen der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus Niklas Schenker:

 

“Der Mietspiegel ist ein zentrales Instrument, um Mieterhöhungen zumindest einzuschränken. Jetzt wird wohl nur ein einfacher Mietspiegel kommen, der rechtlich auf wackeligen Füßen steht. Die Senatoren Geisel und Gaebler hatten genug Zeit, um einen qualifizierten Mietspiegel auf den Weg zu bringen. Das ist gescheitert und das ist eine schlechte Nachricht für die Berliner Mieter*innen.

Ex-Senator Geisel hatte angekündigt, einen Verbändemietspiegel anzustreben. Offenbar hat der Senat es nicht geschafft, die Vermieterverbände auf einen breit getragenen Mietspiegel mit moderaten Mieterhöhungsmöglichkeiten zu bewegen. Das ist besonders insofern irritierend, als dass der Senat mit genau diesen Verbänden im Wohnungsbündnis zusammensitzt.

Es ist jetzt entscheidend, dass der Senat alle Vorkehrungen trifft, damit keine Unsicherheiten für Mieter*innen entstehen. Mieter*innen, die von Mieterhöhungen betroffen sind, müssen rechtliche Unterstützung bekommen. Ich empfehle Betroffenen eine Rechtsberatung der Bezirke oder der Mieterorganisationen aufzusuchen.“