Keine neuen Erkenntnisse

Zum Bericht des Untersuchungsausschusses HOWOGE

Zum 24. August 2011 wird der Untersuchungsausschuss HOWOGE seinen Bericht dem Abgeordnetenhaus vorlegen. Zu den Ergebnissen erklärt der parlamentarische Geschäftsführer und Sprecher der Fraktion im Untersuchungsausschuss Uwe Doering:

Die Arbeit des Untersuchungsausschusses brachte im Wesentlichen keine neuen Erkenntnisse. Die Vorgänge um die Vergabepraxis der HOWOGE waren bereits im Hauptausschuss und im Unterausschuss Beteiligungsmanagement und -controlling umfassend beraten und dargelegt worden. Die angeforderten und relevanten Unterlagen standen allen Ausschussmitgliedern zur Verfügung.

Senatorin Ingeborg Junge-Reyer konnte nicht nachgewiesen werden, dass sie von den Auftragsvergaben der HOWOGE wusste, die teilweise rechtswidrig ohne die erforderlichen Ausschreibungen erfolgten. Die durch ein Schreiben des ehemaligen Senators für Finanzen Thilo Sarrazin in der Öffentlichkeit aufgeworfenen Fragen, u.a. zur Rolle der amtierenden Senatorin, konnten durch Rückfragen im Ausschuss beantwortet werden und führten zu keinen neuen Erkenntnissen.

Bereits nach Bekanntwerden von Auftragsvergaben ohne Ausschreibung hatte der Senat eine Untersuchung der Vorgänge veranlasst. In deren Ergebnis wurden die Geschäftsführer der HOWOGE entlassen und die städtischen Wohnungsbaugesellschaften erneut angewiesen, als öffentliche Unternehmen die Vorgaben für die Vergabe von Aufträgen einzuhalten.

Der Aufsichtsrat der HOWOGE hätte zwar grundsätzlich mit dem Thema der Vergabe sensibler umgehen müssen, rechtlich war ihm jedoch kein Vorwurf zu machen. Nach Bekanntwerden der Gesamtumstände wurde zeitnah gehandelt, indem man den beiden damaligen Geschäftsführern der HOWOGE außerordentlich kündigte. Diese Kündigungen wurden von der Rechtsprechung bestätigt.

Festgestellt werden kann, dass bei der rechtswidrigen Auftragsvergabe teilweise persönliche Kontakte der Beteiligten eine Rolle spielten. Im Falle des Abgeordneten Ralf Hillenberg waren dies SPD-Parteikontakte. Der ehemalige Finanzsenator Sarrazin hatte zumindest die Geschäftsführer in ihrer rechtswidrigen Vergabepraxis bestärkt. Bei Folgeaufträgen standen gleichwohl Kompetenz, Wissen und wirtschaftliche Durchführung der Aufträge im Vordergrund und gaben bei der Vergabe den Ausschlag.

Zum Teil behinderte die Vernichtung von Akten in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Arbeit des Untersuchungsausschusses. Ob damit auch gegen rechtliche Bestimmungen und Vorschriften des Landes verstoßen wurde, war vom Ausschuss allerdings nicht zum Gegenstand der Untersuchung gemacht worden.