Mehr Mut bei der Verbesserung des Zuwendungsrechts!
Freie Träger, die für ihre soziale Arbeit Zuwendungen vom Land Berlin empfangen, beklagen seit langem den hohen bürokratischen Aufwand um diese zu beantragen und abzurechnen. Deshalb wurde bereits von Sozialsenatorin Breitenbach Vorbereitungen für eine Reform des Zuwendungsrechts vorbereitet, die unter der Sozialsenatorin Kipping fortgeführt wurden. Im November 2022 beschloss der rot-grün-rote Senat dann einen konkreten Fahrplan, um die Zuwendungsgewährung des Landes in neue Strukturen zu überführen, zu optimieren und zu digitalisieren. Damit verbunden war auch eine Stärkung der Tarifbindung, die „Gute Arbeit“ für die Beschäftigten bei den Zuwendungsempfangenden sichern soll.
Auch der Rechnungshof weist in seinem Jahresbericht 2024 darauf hin, dass man bei Zuwendungsempfangenden, die über Jahre einen gleichbleibenden Bedarf für denselben Zuwendungszweck erhalten, von eine „quasi-institutioneller Zuwendung“ sprechen müsse und empfiehlt, „bei längerfristigen Förderbedarfen anstelle von fortgesetzten Projektförderungen institutionelle Zuwendungen zu gewähren.“
Die heute von Sozialsenatorin Kiziltepe und Finanzsenator Evers vorgestellten Vorschläge zur Reform des Zuwendungsrechts berücksichtigen diese und die Hinweise von Sozialverbänden nur zum Teil.
Dazu erklärt Hendrikje Klein, Sprecherin für Verwaltung und Personal:
„Die Linksfraktion hat es sehr begrüßt, dass der Senat im September 2023 beschlossen hat, den unter Rot-Rot-Grün begonnenen Prozess fortzusetzen. Nicht zuletzt angesichts der erheblichen finanziellen Kürzungen, die die Verbände aktuell hart treffen, ist es wichtig sie von bürokratischem Aufwand zu entlasten, damit sie die verbleibenden Ressourcen in die eigentliche soziale Arbeit stecken können.
Leider bleibt der Senat mit seinen aktuellen Vorschlägen hinter den Möglichkeiten das Zuwendungsrecht zu verbessern zurück. Statt der Empfehlung des Rechnungshofs zu folgen und bei längerfristigen Reformbedarfen zu einer institutionellen Förderung überzugehen, erfindet er eine neue Kategorie „Projektförderung mit wiederkehrendem Bedarf“. Für diese soll zwar der jährliche Antrag auf Zuwendung für das nächste Jahr etwas abgespeckt werden, der Nachweis der Projekthaftigkeit – also laut Landeshaushaltsordnung einzeln abgegrenzte Vorhaben - aber bleibt erhalten.
Das ist nicht nachvollziehbar. Beratungsstellen wie Schuldner- und Insolvenzberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung u.a. werden weiterhin auf unbestimmte Zeit in Berlin dringend benötigt. Daher ist hierfür eine institutionelle Förderung angebracht, um von Bürokratie tatsächlich zu entlasten und den Mitarbeitenden gute Arbeitsbedingungen zu ermöglichen.“